9forum kriminalprävention 1 2018 HÄUSLICHE GEWALT Gewaltschutzkonzepte in Unterkünf ten oder Verfahren zur Identifizierung von besonderen Bedarfen bei der Un terbringung sowie im Asylverfahren Im Bereich des Aufenthaltsrechts gehen die Verpflichtungen aus Art 59 der Konvention über die deutsche Rechtslage hinaus Sie sehen eine Auf enthaltserlaubnis für von Gewalt be troffene Frauen im Fall einer Zeugen aussage in einem Strafverfahren Abs 3 vor sowie den Schutz vor Auswei sung im Fall eines ehegattenabhängi gen Aufenthaltstitels Abs 2 Hier hat die Bundesregierung Vorbehalte an gebracht und muss daher die Ver pflichtungen vorerst nicht umsetzen Anforderungen an die Implementie rung von politischen Maßnahmen Die Istanbul Konvention formuliert weitreichende Anforderungen an den Aufbau einer staatlichen Struktur die verschiedene Funktionen erfüllen muss um Gewalt gegen Frauen um fassend und effektiv zu bekämpfen Art 7 Nach Art 10 benennen oder errich ten die Vertragsparteien eine oder mehrere offizielle Stellen die für die Koordinierung Umsetzung Beobach tung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhü tung und Bekämpfung aller von in dem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind Diese Ko ordinierungsstellen sollen die Ergeb nisse der in Art 11 genannten Datensammlungen analysieren und verbreiten Darüber hinaus sollen sie die Möglichkeit haben mit den ihnen entsprechenden Stellen in anderen Vertragsstaaten direkt zu kommuni zieren und den Kontakt zu pflegen Bislang besteht in Deutschland kei ne eigens zur Umsetzung von Art 10 geschaffene Koordinierungsstelle auf Bundesebene Die in Art 10 genann ten Aufgaben auf Bundesebene wer den durch die zuständigen Bundes ressorts das Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend BMFSFJ das Bundesministerium des Innern BMI das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV und das Bundesministerium für Gesundheit BMG gemeinsam wahrgenommen Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nutzen die Bundes ressorts unter anderem verschiedene Bund Länder Arbeitsgruppen wie die Bund Länder Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt die Bund Länder Arbeitsgrup pe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland die Bund Länder Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Opferschutzrichtlinie 2012 29 EU und die Bund Länder Arbeitsgruppe Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Bund Länder Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt Der Schutz von Frauen vor Gewalt die Intervention und die Präventi on von Gewalt sind Aufgaben die alle staatlichen Ebenen und viele Nichtregierungsorganisationen be treffen daher bietet die Bund Län der Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt seit dem Frühjahr 2000 den Rah men zur Zusammenarbeit in die sem Bereich Vertreten sind darin die jeweils zuständigen Bundesmi nisterien die Fachministerkonfe renzen der Bundesländer die Kom munen sowie Nichtregierungs organisationen im Bereich Gewalt gegen Frauen und weitere Fach verbände u a das DFK Die Feder führung für die Arbeitsgruppe liegt beim BMFSFJ Aufgaben der Bund Länder Arbeits gruppe Häusliche Gewalt sind vor allem ein kontinuierlicher Informati onsaustausch über die vielfälti gen Aktivitäten auf Bundesebe ne in den Bundesländern und Kommunen seitens der Nichtre gierungsorganisationen sowie in den nationalen und internationa len Gremien eine Analyse der konkreten Pro bleme bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen die Erarbeitung von Empfehlun gen zur Bekämpfung der häusli chen Gewalt Vorschläge zur Weiterentwick lung und Bewertung von Maß nahmen der Anti Gewalt Politik In der Zusammensetzung der Ar beitsgruppe wird deutlich dass die Einbeziehung der Länder und Kom munen sowie die Kooperation zwi schen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfsangebo ten von großer Bedeutung zur Ent wicklung von Maßnahmen und zur Bewertung von neuen Vorschlägen in der Anti Gewalt Politik sind Das Bund Länder Gremium hat im mer wieder Arbeitsergebnisse er zielt und Arbeitshilfen veröffent licht die hilfreich waren für die Umsetzung und konkrete Anwen dung von Gesetzen wie beispiels weise Empfehlungen für notwendige Rahmenbedingungen zur Um setzung des Gewaltschutzgeset zes Musterbeschreibungen für die Bearbeitung von Anträgen nach SGB II für Frauen die von häusli cher Gewalt betroffen sind Empfehlungen zur Prävention von häuslicher Gewalt im schuli schen Bereich Arbeitshilfe zum Verfahren in Fa miliensachen und in den Angele genheiten der freiwilligen Ge richtsbarkeit FamFG bei Vor liegen häuslicher Gewalt Im föderalen System der Bundesre publik Deutschland kommt den Maß nahmen auf Landesebene eine hohe Bedeutung in der Prävention und Be kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu Daher ha ben die Bundesländer in den letzten fünfzehn Jahren Koordinierungsstel len eingerichtet Auch auf kommuna ler Ebene bestehen zahlreiche runde Tische oder ähnliche Arbeitsgremien Überwachungsmechanismus Die Konvention sieht die Bildung ei nes Ausschusses der Vertragsparteien Art 67 vor der eine Ex pertengruppe GREVIO wählt die wiederum die Durchführung des Ab kommens über wacht Art 66 Nach Art 70 müssen zudem die Vertragsparteien ihre natio nalen Parlamente an der Überwachung der Durchführung dieses Übereinkom mens beteiligen und die Berichte von GREVIO den Parlamenten übermitteln Dieses Übereinkommen ist das erste das sowohl die nationalen Parlamente als auch die Parlamentarische Ver sammlung des Europarats in die Über wachung einer Konvention einbindet Letztere wird eingeladen regelmäßig eine Bilanz der Durchführung dieses Übereinkommens zu ziehen Implementierung der Istanbul Konvention in Deutschland In der Denkschrift der Bundesregie rung zum Ratifikationsgesetz der Kon vention heißt es 6 Stellvertretend für die Entwicklung der letzten Jahre seien beispielhaft fol 6 Bundesgesetz Konvention und Denkschrift sind als Online Broschüre beim BMFSFJ abrufbar

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