10 forum kriminalprävention 1 2018 HÄUSLICHE GEWALT gende Schritte auf Bundesebene ge nannt Mithilfe des in 2002 in Kraft ge tretenen Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalt und Nachstellungen sind rechtliche Interventionen und Schutzmaßnahmen bei häuslicher Ge walt und Stalking möglich Das Allge meine Gleichbehandlungsgesetz AGG aus dem Jahr 2006 verfolgt das Ziel Be nachteiligungen u a aufgrund des Ge schlechts zu verhindern oder zu besei tigen es regelt unter anderem auch Abwehrrechte gegen sexuelle Belästi gung am Arbeitsplatz Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wur de 2011 der Straftatbestand 237 neu in das Strafgesetzbuch StGB einge fügt In 2013 wurde ein eigenständiger Straftatbestand 226a StGB geschaf fen der ausdrücklich die Verstümme lung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren 3 Opfer rechtsreformgesetz vom 21 Dezember 2015 wurde die Rechtsstellung von Op fern weiter gestärkt und die psychoso ziale Prozessbegleitung im Strafverfah rensrecht verankert Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungsposi tionen das am 1 Mai 2015 in Kraft ge treten ist wurde ein Kulturwandel in der Arbeitswelt angestoßen Mit dem von der Bundesregierung eingeführ ten ElterngeldPlus vom 1 Juli 2015 wur de die Möglichkeit geschaffen dass beide Elternteile gleichzeitig Eltern geld in Anspruch nehmen und mit Teil zeit kombinieren können Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen wurden im innerstaatlichen Recht zwischen zeitlich die nachfolgenden Maßnah men umgesetzt Mit der Einrichtung einer bundeswei ten kostenlosen und rund um die Uhr erreichbaren Telefonbe ratung Bun desweites Hilfetelefon 08000 116 016 durch das Hilfetelefongesetz werden die Voraussetzungen des Art 24 Tele fonberatung erfüllt Mit dem 49 Strafrechtsänderungsge setz Umsetzung europäischer Vor gaben zum Sexualstrafrecht werden Lücken im Bereich der Gerichtsbar keit Art 44 und Verjährungsfristen Art 58 geschlossen Mit dem 50 Strafrechtsänderungsge setz Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wer den die Vorgaben von Art 36 sexu elle Gewalt erfüllt Weitere bundesgesetzliche Schritte sind zur Erfüllung der Anforderungen der Konvention nicht mehr erforder lich Erwähnt werden sollte schließlich noch In der Polizeilichen Kriminalsta tistik PKS werden Fälle häuslicher Ge walt in den einschlägigen Straftaten schlüsseln entsprechend abgebildet Des Weiteren werden bei bestimmten Straftaten gruppen auch Angaben über die Opfer erfasst Dies sind wich tige Voraussetzungen um den Anfor derungen von Art 11 zu Datensamm lung und Forschung zu genügen Fazit Über die Umsetzungen der Istan bul Konvention bei allen Vertragspar teien werden in den nächsten Jahren Erkenntnisse gewonnen GREVIO hat bisher vier Staaten überprüft und Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung in den Vertragsstaaten ge geben u a hinsichtlich der Finanzie rung des jeweiligen Hilfesystems Deutschland kann bereits viele Fortschritte benennen allerdings sind wesentliche Anforderungen noch nicht hinreichend erfüllt etwa die be darfsgerechte Bereitstellung und Fi nanzierung des Unterstützungs bzw Hilfesystems Frauenhäuser Bera tungsstellen etc sowie die Versor gung einzelner Gruppen etwa von

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