11forum kriminalprävention 1 2018 HÄUSLICHE GEWALT psychisch erkrankten oder suchtkran ken Frauen Frauen mit Behinderun gen Migrantinnen oder Kindern Art 7 der Konvention zielt darauf dass in den Staaten jeweils eine koordi nierte Gesamtstrategie entwickelt wird die als Format etwa Aktions oder Maß nahmenpläne umfasst Für die inhaltli che Ausgestaltung auf Bundes und Landesebene sind die bisherigen Emp fehlungen von GREVIO zu beachten die Rückbindung der Maßnahmen an die Vorgaben der Istanbul Konvention die Abkehr von kurzfristigen projektförmi gen Maßnahmen hin zu langfristig an gelegten Initiativen sowie eine durch gehende Finanzierung der Maßnahmen Bei der Entwicklung dieser Strategien sind die Rechte der Betroffenen ins Zentrum zu stellen und zivilgesell schaftliche Organisationen Behörden sowie nationale Menschenrechtsinsti tutionen zu beteiligen Der letzte As pekt zielt auf den Prozess ab und stellt die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen heraus nicht nur bei der Umsetzung der Konvention auf der Ebene von Unterstützungs und Bera tungsleistungen sondern auch auf po litisch strategischer Ebene Derzeit gibt es auf der Bundesebene und in fast allen Bundesländern Aktionspläne Maßnahmenpläne Pro gramme oder Konzepte gegen Gewalt gegen Frauen Sie unterscheiden sich nach Bezeichnung Laufzeit Fokus Re gelungscharakter sowie dichte und Entstehungsprozess Einige der jünge ren Aktionspläne enthalten bereits Be züge zur Istanbul Konvention Es bietet es sich daher an die Pläne systematisch an den Anforderungen der Konvention auszurichten Das unterschiedliche Schutz und Maßnahmenniveau in den einzelnen Bundesländern könnte bun desweit über eine vergleichbare Aus richtung von Aktionsplänen langfristig angeglichen werden und zu einer aus gewogenen und aussagekräftigen Be richterstattung von Bund und Ländern über den Umsetzungsstand der Kon vention beitragen Literatur Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Be kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Ge walt in Deutsch Englisch und Französisch 11 Mai 2011 Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11 Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Ge waltgegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 17 Juli 2017 BGBl Teil II S 1026 Frauenhauskoordinierung e V Newsletter No 1 2012 Deutscher Bundestag Drucksache 18 12037 Denk schrift der Bundesregierung zum Entwurf eines Geset zes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11 Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt April 2017 Als Online Broschüre beim BMFSFJ abrufbar Deutsches Institut für Menschenrechte Heike Rabe Britta Leisering Die Istanbul Konvention Neue Im pulse für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt Januar 2018 Bundeskriminalamt Partnerschaftsgewalt Kriminal statistische Auswertung Berichtsjahr 2016 2017 Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend BMFSFJ Lebenssituation Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland Eine repräsen tative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland Zusammenfassung zentraler Studiener gebnisse Projektleitung Ursula Müller Monika Schröttle 2004 Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e V BAG TäHG Die Vernetzung der Täterarbeitsein richtungen auf Landes und Bundes ebene und der Konsens zur Einhal tung eines gemeinsamen Standards siehe unten fördern die Qualität und Transparenz der Täterarbeit in Deutschland 2005 fand das erste deutschlandweite Treffen in Hannover Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e V und ihr gemeinsamer Standard Paula Heinrich Roland Hertel Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen das Recht des Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit Diese Form von Gewalt ist gesellschaftlich verbreitet und richtet sich vor allem gegen Frauen Täter sind überwiegend Männer In Täterprogrammen wird mit gewalttätigen Männern gearbeitet und das Ziel einer Verhaltensänderung hin zu Gewaltfreiheit in der Partnerschaft verfolgt Entsprechende Täterarbeit bieten zahlreiche Einrichtungen der öffent lichen oder freien Wohlfahrtspflege an die seit 2007 auch deutschlandweit organisiert sind die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e V BAG TäHG ist ihr interinstitutioneller interkultureller Dachverband statt In der Folge wurde die Bundes arbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häus liche Gewalt e V BAG TäHG im Jahr 2007 formal als gemeinnütziger Verein gegründet Ihr gehören mittlerweile 72 Einrichtungen aus fast allen Bun desländern und der Schweiz an Ihre Mitgliederinstitutionen sind Einrich tungen die mit Tätern und Opfern häuslicher Gewalt arbeiten Opfer schutz leisten und gewaltpräventiv wirken Sie arbeiten in interinstitutio nellen Kooperationsbündnissen ge gen Häusliche Gewalt mit Polizei Staatsanwaltschaft Gerichten Opfer schutzeinrichtungen Bewährungshil fe Jugendämtern und Beratungsstel len zusammen Vertreten durch den Vorsitzenden engagiert sich die BAG TäHG u a in der Bund Länder AG häusliche Gewalt beim Bundesministerium für Fami lie Senioren Frauen und Jugend BMFSFJ Standard der BAG TäHG zur Arbeit mit Männern in Fällen häuslicher Gewalt Die Mitgliedsorganisationen der BAG TäHG haben sich dem Standard zur Täterarbeit häusliche Gewalt verpflich tet entsprechende Qualitätssiche rungsmaßnahmen umgesetzt und ver öffentlichen jährlich Evaluationen und Statistiken zu ihrer geleisteten Arbeit In den Jahren 2009 bis 2014 wurde der bereits 2007 verabschiedete erste Standard zur Arbeit mit männlichen

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