16 forum kriminalprävention 1 2018 HÄUSLICHE GEWALT zeigen einen besonderen Handlungs bedarf für Intervention und Prävention auf Die BAG TäHG ist im März 2017 auf Empfehlung der Stiftung Deutsches Fo rum für Kriminalprävention DFK in den erweiterten Kreis der Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften aufgenom men worden Hier gelang es in Zusam menarbeit mit dem DFK neben dem Opferschutz erstmalig auch Angebote der Täterarbeit in den bundesweiten Mindeststandards zum Schutz geflüch teter Menschen in Flüchtlingsunter künften festzuschreiben In der täglichen Arbeit fällt auf dass gerade Täter die sich im Asylverfahren befinden spezifische Hintergründe für ihr Gewaltverhalten aufweisen etwa im Zusammenhang mit erlittenen Kriegs traumata oder anderen gewaltaffinen Lebensumständen Der Umgang mit dieser Gruppe bedarf einer speziell zu geschnittenen Intervention um den heterogenen Hintergründen und ge waltbegünstigenden Faktoren der ver schiedenen Kulturen besser Rechnung zu tragen Um dies zu erreichen wid met sich die BAG TäHG der weiteren Mit arbeit in den Arbeitsgruppen der o g Bundesinitiative Paula Heinrich ist Geschäftsleiterin der BAG TäHG e V Vorstandsmitglieder sind Roland Hertel Julia Reinhardt Max Lindner Kontakt E Mail info bag taeterarbeit de Web www bag taeterarbeit de Operativer Opferschutz bei häuslicher Gewalt in Bayern Andrea Kleim Im Jahr 2016 registrierte die Polizei bundesweit 876 vollendete Tötungsdelikte 19 7 davon wurden durch Ex Partner begangen 1 Die meisten der 173 Opfer dürften Frauen gewesen sein im Vorjahr wurden 157 Opfer gezählt Häufig wird in der öffentlichen Berichterstattung die Frage gestellt inwieweit diese Eskalati on im Vorfeld zu erkennen und vielleicht sogar zu verhindern gewesen wäre Eine wissenschaftliche Untersu chung von Prof Dr Luise Greuel2 hat ergeben dass jedes zweite Tötungsde likt in Paarbeziehungen keine polizeili che Vorgeschichte hatte Vorausge gangene Delikte häuslicher Gewalt gab es nicht oder wurden nie angezeigt was eine Intervention durch die Polizei im Vorfeld unmöglich macht Die Un tersuchung verdeutlicht aber auch dass bei der anderen Hälfte der regist rierten Tötungsdelikte polizeiliche Er kenntnisse über Partnergewalt im Vor feld vorlagen Selbst wenn ein messbarer Erfolg nicht zu erwarten ist weil weder gesagt werden kann ob die präventiven polizeilichen Maßnahmen den potenziellen Täter abgehalten ha ben noch man nicht sicher sein kann den richtigen Fall identifiziert zu ha ben der möglicherweise zu einem Tö tungsdelikt geführt hätte gerade des halb ist ein institutionelles Gefähr dungsmanagement durch die Polizei nötig um so das Risiko eines Tötungs deliktes zu erkennen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu versu chen eine derartige Tat zu verhindern Polizeiliche Opferberatung Opferschutz im herkömmlichen Sin ne erfolgt durch Beratungsgespräche die Informationen über Opferrechte sowie Verhaltenstipps enthalten Da neben werden weitere mögliche Schritte und Institutionen aufgezeigt die Opfer unterstützen und stabilisie ren sollen Der Grundgedanke ist dabei immer Hilfe zur Selbsthilfe In Bayern wird dieser Opferschutz durch die Be auftragten der Polizei für Kriminali tätsopfer BPfK wahrgenommen mittlerweile in vielen Städten und Ge meinden im institutionalisierten Ver bund mit Beratungsstellen aus dem sozialen Netz Beraten wird zumeist zu den Deliktsfeldern Häusliche Gewalt und Sexualdelikte Die überwiegende Anzahl der polizeilichen Beratungen erfolgt per Telefon in besonderen Fäl len wie Wiederholungstaten oder bei sprachlichen Schwierigkeiten kommt es zu einem persönlichen Gespräch auf der Dienststelle Von häuslicher Gewalt spricht man bei der bayerischen Polizei wenn es zu physischer oder psychischer Ge walt in Partnerschaften kommt egal ob die Partner verheiratet sind oder unverheiratet auch nach einer Tren nung wenn die Gewalt in Zusammen hang zu der ehemaligen Beziehung steht Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht zwingend erforderlich Gewalt taten unter anderen Familienmitglie dern z B Eltern gegenüber Kindern oder umgekehrt erfüllen nicht die De finition häusliche Gewalt Operativer Opferschutz Der operative Opferschutz geht über die zuvor beschriebene Tätigkeit der BPfK weit hinaus Diese z T sehr aufwendige Maßnahme kommt in Be tracht wenn eine genaue Prüfung der Gefährdung des Opfers und der Ge fährlichkeit des möglichen Täters eine Veränderung des Lebensmittelpunk tes des Opfers notwendig macht da andere mindere Maßnahmen kei nen Erfolg versprechen Diese Kons tellationen werden in Fallkonferenzen genau analysiert zu denen nicht nur polizeiliche Akteure kriminalpolizeili cher Sachbearbeiter der Fachdienst stelle für Häusliche Gewalt des Zeu genschutzes der Stabsstellen des Psychologischen Dienstes u a son dern auch externe Stellen Staatsan waltschaft Beratungsstellen Jugend amt Ausländeramt u a zugezogen werden In diesem Expertenkreis wer den gemeinsam die einzelnen Schritte festgelegt und die notwendigen Maß nahmen veranlasst Bei diesen Hochri sikofällen hat der BPfK in der Regel eine beratende Rolle 1 Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland Jahrbuch 2016 Band 2 Opfer 2 Evaluation von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt eskalationen in Paarbeziehungen bis hin zu Tötungsdelik ten und vergleichbaren Bedrohungsdelikten aus dem Jahr 2010 vom Institut für Polizei und Sicherheitsforschung IPOS 3 Häusliche Gewalt in Bayern im Jahr 2016 Sonderauswer tung des BLKA

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