23forum kriminalprävention 1 2018 HÄUSLICHE GEWALT die Trennung von Beratung und Be gleitung Information der Verletzten über die Grundsätze und das fehlende Zeug nisverweigerungsrecht des Prozess begleiters keine rechtliche Beratung keine Aufklärung des Sachverhalts keine Gespräche über den Sachver halt 9 Aus dem Gesetzestext wird deut lich dass ein Opfer einer Straftat in je dem Stadium des Verfahrens also auch schon bei der Anzeigenerstat tung den Rechtsanspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung hat Aktuell erfahren die meisten Opfer erst durch die Polizei von diesem Recht was sicherlich der noch sehr kurzen Existenz des Rechtsanspru ches geschuldet ist Darüber hinaus trägt das Gesetz dem Informations und Schutzbedarf der Opfer Rechnung indem es fest legt dass die Opfer informiert und be gleitet werden sollen Durch die fest gelegten Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung wird deutlich dass Psychosoziale Prozessbegleitung so wohl von Opferberatung als auch von Rechtsberatung zu trennen ist Diese beiden Aufgaben werden weiterhin von Opferunterstützungseinrichtun gen und RechtsanwältInnen geleistet was eine Konzentration aller Professi onen auf ihre Kernkompetenzen er möglicht und so den Opfern zugute kommt Der Gesetzgeber legt außer dem eine hohe Transparenz der Arbeitsweise der Psychosozialen Pro zessbegleiter gegenüber den Ver letz ten fest so z B durch die Infor mationspflicht über das fehlende Zeug nisverweigerungsrecht Auch diese hohe Transparenz kommt dem Bedürfnis der Opfer nach Information und ihrem Selbstbestimmungsrecht entgegen Praktisch entstehen derzeit die meisten Erstkontakte zu den Opfern nach einer polizeilichen Anzeige also häufig in einem frühen Stadium des Strafverfahrens Beim Erstgespräch wird in der Regel besprochen welche Aufgaben Psychosoziale Prozessbeglei tung hat welche Leistungen konkret erbracht werden können und welche nicht Es wird über die Grundsätze informiert und die gesetzlichen Rege lungen besprochen Auch die Er wartungen der Verletzten an die Psy chosoziale Prozessbegleitung werden abgeklärt Da die Opfer in der Regel nicht wissen ob sie eine Beiordnung bekommen können wird diese Mög lichkeit überprüft und sie werden ggf bei der Formulierung des Antrages unterstützt insbesondere bei Fällen einer Kannbeiordnung Wenn sich das Opfer für eine Psychosoziale Prozess begleitung entscheidet was direkt im Erstgespräch oder auch später passie ren kann wird der Antrag gestellt und weitere Gesprächstermine verein bart Im Ermittlungsverfahren vor allem wenn noch unklar ist ob es zu einer Verhandlung kommt ist meist relativ viel Zeit über die Ängste der Opfer in Bezug auf das Strafverfahren zu spre chen und geeignete Bewältigungs strategien für diese Ängste zu entwi ckeln Gemeinsam mit den Opfern wird auch geklärt ob sie weitere Un DIN EN ISO 9001 Kontakt STS Friction GmbH Am Schürmannshütt 26 a 47441 Moers Germany Phone 49 0 28 41 99 88 98 0 E Mail info sts friction de Mitglied im VRI e V und FEMFM WIR ÜBERHOLEN IHRE BREMS UND KUPPLUNGS BELÄGE SCHNELLER ALS DIE POLIZEI ERLAUBT Überholung von Brems und Kupplungsbelägen aller Art auf Anfrage Reib und Kupplungsbeläge aus Eigenfertigung in Deutschland Proȴtieren aXch Sie Yon Xnserer lanJM hriJen ErfahrXnJ als ErstaXsrüster in den Xnterschiedlichsten AnZendXnJsbereichen 8nser Portfolio Xmfasst XYerl ssiJste rems Xnd XSSlXnJsbel Je für AXf üJe andf rderanlaJen art r ne andmaschinen 5olltreSSen erN eXJmaschinen 8mformSressen Xnd nicht Xlet t P Xnd 9 Vgl Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr 55 ausgegeben zu Bonn am 30 Dezember 2015 2529

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