8 forum kriminalprävention 3 2018 KOMMUNALE KRIMINALPRÄVENTION Selbstverständnis und Ziele Die Idee der Kriminalprävention ist nicht neu Bereits Ende des 19 und Anfang des 20 Jahrhunderts forderte Franz von Liszt nicht nur eine spezial präventive Ausrichtung des Straf rechts sondern wies zugleich darauf hin dass eine gute Sozialpolitik die beste und wirksamste Kriminalpolitik sei Dieser Hinweis war ein visionärer Schritt in Richtung gesamtgesell schaftlicher Kriminalprävention weil hierdurch der Blick gerade auch auf außerstrafrechtliche Felder gelenkt wurde Heute dürfte unstreitig sein dass der Begriff der Kriminalprävention über das eigentliche Kriminaljustizsys tem deutlich hinausgeht da gerade das Vorfeld von Kriminalität und au ßerstrafrechtliche Maßnahmen einbe zogen werden Eine effektive Kriminal prävention kann dabei aber niemals allein durch den Staat und seine Si cherheitsorgane geleistet werden Kriminalprävention ist vielmehr gera dezu das Musterbeispiel einer Auf gabe die der Initiative und des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger bedarf Nur wenn alle Kräfte zusammenwirken und neben die Arbeit von Polizei und Justiz auch zivilgesellschaftliches En gagement tritt kann es gelingen Kri minalität zu verhindern Zusammen geht s leichter Wie kommunale Präventions arbeit gelingen kann Der Landespräventionsrat Hessen im Portrait1 Dorothea Blunck Die Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung Landespräventionsrat wurde 1992 auf Vorschlag des hessischen Justizministeriums als bundesweit zweiter Landespräventionsrat eingerichtet Seit nunmehr über 25 Jahren leistet er in vielen Arbeitsgruppen und Projekten wichtige Arbeit bei der Kriminalprävention Unterstützt wird er dabei von vielen Partnerinnen und Partnern aus Justiz und Polizei dem Arbeits Sozial und Bildungswesen 1 Besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Hessischen Landespräventionsrates Herrn Prof Dr Fünfsinn für die vielen Diskussionen und die wertvollen Hinweise zur Erstellung dieses Beitrages Landespräventionsrat Struktur Wohnungs wirtschaft Kommunale Spitzenverb Opferhilfe Landtag Fachtagungen BERÄT INITIIERT Plenum Jugendhilfe Vereine Verbände Arbeits gruppe Arbeits gruppe Forschung Polizei Vorstand Geschäftsführung Kommunen Kommunale Präventionsräte BERÄT ANALYSIERT Kriminalität und ihre Entstehungsbedingungen Justiz Kirchen Ministerien Ausländer beiräte 11ALK Anlage Struktur LPR pdf s1 296 69 x 209 90 mm 24 Aug 2018 11 16 43 PDF CMYK ab 150dpi für Prinergy L N Schaffrath DruckMedien In Hessen ist die Idee der gesamtge sellschaftlichen Kriminalprävention bereits Ende der 80er Jahre durch die sogenannte Montagsrunde Arbeits kreis Drogen in Frankfurt am Main welche im Hinblick auf die ständig wachsende offene Drogenszene ein gerichtet wurde praktisch aufgegrif fen worden Mit der Erkenntnis dass ein rein repressives Vorgehen durch Ordnungsbehörden Polizei und Justiz allein dieser Problematik nicht ge recht werden kann wurde ein inter disziplinär besetztes Gremium ge schaffen welches neben den notwendigen repressiven Strategien insbesondere auch die erforderlichen Hilfemaßnahmen im Blick hatte Erst hierdurch wurde es möglich die Aus wirkungen des öffentlichen Drogen konsums nachhaltig zu reduzieren und auf diese Weise sowohl die Le bensqualität der abhängigen als auch der nicht abhängigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Sicherheits gefühl zu verbessern Die Frankfurter Montagsrunde bietet bis heute ein schönes Beispiel dafür dass Präventi onsarbeit um erfolgreich zu sein ressortübergreifend bürgerbeteili gend und gemeindenah stattfinden und insbesondere auch die faktischen Gegebenheiten vor Ort berücksichti gen muss Diese Erkenntnis dass Kriminali tätsvorbeugung nur dann erfolgreich sein kann wenn sie den Käfig der In nen und Justizpolitik verlässt und ihrerseits Einfluss nimmt auf alle ge sellschaftspolitisch maßgeblichen Ins tanzen führte im Jahr 1992 dem Jahr in dem durch die Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages auch der Grundstein für die heutige Europäi sche Union gelegt wurde zur Einrich tung der Sachverständigenkommis sion für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung kurz Landespräventionsrat welcher im Jus tizressort angesiedelt wurde Er war damit der zweite Landesrat nach der Gründung des schleswig holsteini schen im Jahre 1990 Zweck und Ziel der Einrichtung der Sachverständigenkommission waren Bedingungen zu schaffen um eine vorurteilsfreie öffentliche Diskussion

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