PRÄVENTIONSVERSTÄNDNIS 15forum kriminalprävention 2 2019 che Selbstertüchtigungen kompen siert werden soll um auf diese Weise trotz abnehmender gesellschaftli cher Kohärenz den sozialen Frieden aufrechterhalten zu können Prekäre Lebenslagen würden demnach nicht weiter mit sozialstaatlicher Unter stützung und Hilfe aufgefangen bzw überwunden sondern allenfalls Hil fe zur Selbsthilfe eröffne die indivi duelle Perspektive einer besseren Zukunft Prävention und Förderung dienen als kostengünstige Kompensa tion fehlender oder verfehlter Gesell schaftspolitik und ihrer sicherheits politischen Folgen Die existierenden gesellschaftlichen und sozialen Span nungen werden vorrangig als in dividuelle Anpassungsschwierigkeiten behandelt Schuhmacher 2018 So sehr der Vorwurf vielleicht für die Spielarten des Kapitalismus in Großbritannien oder in den USA seine Berechtigung haben könnte umso weniger ist dieser Verdacht angemes sen wenn Entwicklungsförderung Gewaltprävention in eine integrative ausgleichende und solidarische Sozi alpolitik eingebunden wird Mit Blick auf die Frage inwieweit Zuspitzungen bei der Bewertung neoliberaler Gesell schafts und Kriminalpolitik zutref fend sein könnten oder nicht sollten zumindest nicht die Augen davor ver schlossen werden dass sozialpoliti sche Anstrengungen die zunehmen der Armut und Perspektivlosigkeit entgegensteuern und mehr Chancen gerechtigkeit gewährleisten evident positive kriminalpräventive Effekte haben und geradezu jeder repressi ven Strategie der Regulierung der so zialen Unsicherheit die tatsächliche und legitimatorische Grundlage ent ziehen Beelmann 2012 und Kahl 2012 Der Präventionsstaat und die Versicherheitlichung pädagogischer Arbeit Die Skepsis gegenüber dem E G Konzept erhöht sich zudem wenn das dem Präventionsgedan ken innewohnende Risikokonzept in der Weise gedeutet wird dass jed wede Risiken und damit verbundene Auffälligkeiten und Normabweichun gen präventives bzw kontrollierendes staatliches Handeln legitimieren und nach sich ziehen Der Deutsches Prä ventionstag hat in diesem Zusammen hang mehrfach vor einer Entwicklung Deutschlands hin zu einem Präventi onsstaat gewarnt zu einem Staat der seine Bürger um Sicherheitsrisiken zu minimieren massiven Misstrauens und Überwachungsmaßnahmen aus setzt die auf keinem konkreten Ver dacht beruhen Steffen 2017 Etwas abgeschwächt wird von Versicher heitlichung Schuhmacher 2018 ge sprochen wenn Wahrnehmung und Deutung von sozialen Phänomenen durch die Beachtung von Risiken und Gefahren bzw Schutz und Sicher heitsbedarfen Frevel Schulze 2011 verändert werden Der Skepsis gegenüber einer ge neralverdächtigenden Präventions politik kann zugestimmt werden ins besondere wenn Überwachung und Kontrolle die Folge sind Dennoch geht die Unterstellung zu weit ent wicklungsfördernde Präventions Maßnahmen bei Kindern und Ju gendlichen drängten Teile der sozia len und pädagogischen Arbeit in eine ausschließlich sicherheits bzw ord nungspolitische Rahmung Ob Versicherheitlichung des sozi alen Handlungsfeldes tatsächlich em pirisch zu beobachten ist bleibt eine noch offene Frage Vielmehr scheint sich ein etabliertes Arbeitsfeld durch neue Akteure und Angebote angegrif fen zu sehen und befürchtet Einblicke und Einflussnahmen Versicherheitli chung heißt hier dass ein Wissen das aus dem Bereich der Sicherheitspoli tik und aus dem Bereich der Foren sik und messtheoretisch verfahrender Humanwissenschaften stammt zum Bezugswissen avanciert an dem sich die für die pädagogische Praxis typi schen Wissensbestände in ihrer Quali tät wortwörtlich messen lassen müs sen Schuhmacher 2018 Die Entgrenzung des Präventionsbegriffes Daraus folgend gibt es sich von E G distanzierend die Forderung nach einem engen Verständnis des Präventionsbegriffes Steffen 2017 um Kriminalität nicht zum Bezugs punkt für pädagogisches und soziales Handeln definieren zu müssen Krimi nalprävention versteht sich demnach als direkte oder indirekte Verhinde rung bzw Verminderung von Krimina lität Steffen 2017 Holthusen Hoops 2011 und grenzt sich begrifflich von allen anderen entwicklungsunterstüt zenden Maßnahmen ab Im prinzipiellen Einverständnis mit der systematisch und dogmatisch begründeten begrifflichen Engfüh rung stellt sich jedoch die Frage ob sich die handelnden Akteure auf ein eng umrissenes Aufgabenfeld der unmittelbaren Kriminalitätsvorbeu gung beschränken oder vielmehr ih ren Handlungsrahmen erweitern und zu einem systemischen Präventions ansatz verknüpfen sollten Im Ar beitsalltag jedenfalls werden die Be rührungspunkte und Schnittmengen zumeist pragmatisch gesehen gilt es doch zielgerichtete Maßnahmen ohne dogmatisches Labeling nach best möglichem fachlichem Standard um zusetzen Eine zukunftsfähige strategische Ausrichtung wäre es Präventionsar beit in den verschiedenen klassischen sozialen Handlungsfeldern besser zu sammenzuführen und wo möglich zu koordinieren und einen zunächst denklogisch notwendigen Risikobe zug präventiven Handelns um eine risikounabhängige Förderung von sozialem Ausgleich und Stärkung in dividueller sozialer Kompetenzen zu ergänzen Zuzustimmen ist der Auffassung dass sich soziale Maßnahmen nicht ausschließlich präventiv begründen dass sie andere zivilisatorische Le gitimationen vorweisen Gleichzei tig kann eine kriminalpolitische Le gitimierung dennoch verstärkend wirken und den Forderungen nach einer Überwachung und Repressi on verschärfenden Sicherheitspolitik geradezu entgegenwirken Systemi sches Denken ist gefragt um die Ten denz zu überwinden dass die Akteure in unterschiedlichen Arbeitsfeldern in jeweiliger Handlungslogik verharren Gemeinsame Präventionsarbeit ist vielfach sinnvoll und möglich insbe sondere wenn sie nahezu identische Risiko bzw Schutzfaktoren für un terschiedliche Formen der Dissoziali tät betrifft Nach der Definition im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung 2 PSB 2006 zielt Kriminalprävention auf die direk te oder indirekte Beeinflussung von Personen bzw Situationen um das Risiko zu vermindern dass Straftaten begangen und Menschen Täter oder Opfer werden 2 PSB 2006 Kapitel 7 1 S 667 Kriminalprävention sei Teil vielfältiger gesellschaftlicher Praxen die darauf zielen Lebenschancen und Handlungspotenziale der Menschen zu fördern auch dies könne ohne darauf zu zielen funktionell Krimi nalprävention bewirken 2 PSB 2006 Kapitel 7 1 S 666

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