VERNETZTE PRÄVENTION 31forum kriminalprävention 1 2020 Clankriminalität Prävention Impulse zur Präventionsarbeit im Kontext Clankriminalität Teil 1 Dorothee Dienstbühl Clankriminalität ist gegenwärtig eines der populärsten kriminalpolitischen Themen in Deutschland Bislang steht vor allem die Repression durch Inter ventionen der Polizei und weiterer Behörden wie dem Zoll den Ordnungs und den Finanzämtern im Fokus der Diskussion Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage wie man kriminelles Verhalten in den ethnischen zum Teil sehr stark ab geschotteten Subkulturen verhindern und erfolgreiche Präventions und In tegrationsarbeit realisieren kann Gedanken über Prävention setzen zunächst Kenntnisse zu Phänomen und Spezifika sogenannter Clans voraus um zielge richtete und wirksame Konzepte entwickeln zu können Das Phänomen Clankriminalität Den Terminus Clankriminalität zu definieren fällt nicht leicht Eine ein heitliche Definition existiert zuweilen nicht Zwei Ansätze bieten das Bun deskriminalamt und das Landeskrimi nalamt Nordrhein Westfalen Das BKA definiert Clankriminalität im Lagebild 2018 wie folgt Clan Kriminalität kann einen oder mehrere der folgenden Indikatoren aufweisen eine starke Ausrichtung auf die zu meist patriarchalisch hierarchisch geprägte Familienstruktur eine mangelnde Integrationsbe reitschaft mit Aspekten einer räum lichen Konzentration das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen die Ausnutzung gruppenimma nenter Mobilisierungs und Bedro hungspotenziale 1 Die Definition des nordrhein west fälischen LKA orientiert sich noch stärker an derjenigen für Organisier te Kriminalität 2 Demnach sei Clankriminalität die vom Gewinn oder Machtstreben be stimmte Begehung von Straftaten un ter Beteiligung mehrerer wobei in die Tatbegehung bewusst die ge meinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende die Tat begehung fördernde oder die Auf klärung der Tat hindernde Kompo nente einbezogen wird die Tatbegehung von einer feh lenden Akzeptanz der deutschen Rechts oder Werteordnung ge prägt ist und die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeu tung sind 3 Beide Definitionsansätze passen auf deutlich mehr subkulturelle Struk turen als mit dem Phänomen Clan kriminalität tatsächlich erfasst wer den Der Begriff Clankriminalität ist in Deutschland gegenwärtig geläufig je doch nicht unumstritten Daher muss auch die Bezeichnung Clans für spe zifische Familiengruppen zunächst genauer erörtert werden Der Be griff Clan wird im polizeilichen Sinne in einem speziellen festgelegten Kon text gebraucht Gemeinhin wird mit ihm die arabische Großfamilie asso ziiert die den verwandtschaftlichen Zusammenschluss diverser Kernfami lien bezeichnet 4 Somit umfasst ein Clan häufig mehrere Hunderte Mit glieder 5 Andererseits gehört jedoch nicht jede arabischstämmige Großfa milie zu einem der nachfolgend be trachteten Clans Das Landeskrimi nalamt Nordrhein Westfalen verengt daher den Begriff auf solche Famili enstrukturen deren typischer Hand lungsrahmen sich in der offensiven und öffentlichkeitswirksamen Be anspruchung regionaler oder krimi neller Aktionsräume dokumentiert 6 Weiterhin stellt das LKA NRW in ers ter Linie auf türkisch arabischstäm mige Großfamilien ab deren Angehö rige der Volksgruppe der Mhallamiye bzw Mardellis zuzuordnen sind und deren ursprüngliche Herkunft in der Südosttürkei liegt 7 Um das Wesen dieser Familiengrup pen besser nachvollziehen zu können muss die Migrationsgeschichte Be rücksichtigung finden In Südost Ana tolien waren die Lebensverhältnisse seit jeher in Familienbünden organi siert und landwirtschaftlich geprägt Sie waren zudem prekär so dass eine in den 1940er Jahren wirtschaftlich bedingte Abwanderung in den Liba non erfolgte 8 bei der Tausende insbe sondere nach Beirut und Umgebung migrierten Aufgrund dieser Migrati onshistorie und unklarer Staatsange hörigkeiten erfasst das Lagebild somit zudem arabische Großfamilien mit ver meintlich libanesischen Wurzeln So wohl durch ihre Migrationsgeschichte als auch durch das Beibehalten eige ner Regeln und Gesetze innerhalb der Familien verfügen Mitglieder über wenig emotionalen Bezug zum deut schen Staat Allerdings muss an dieser Stelle vorsichtig formuliert werden Clans notwendigerweise als Kollek tiv zu betrachten darf nicht dazu füh ren alle Personen aufgrund eines Na mens als Problemgruppe oder per se als kriminell zu definieren Es geht in der Kollektivbetrachtung und vor al 1 Vgl BKA Hrsg 2019 S 10 2 Die Definition gem der Gemeinsamen Richtlinien der Arbeitsgruppe Justiz Polizei RiStBV 1991 stellt das Gewinn oder Machtstreben als Motiv heraus und be schreibt die Begehung von Straftaten als bestimmt und planmäßig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Anwendung von Einflussnahme auf Politik Medien öffentliche Verwaltung Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken 3 LKA NRW 2019 S 7 4 Vgl Rohde Dienstbühl Labryga in Kriminalistik 5 2019 S 275 5 Vgl Dienstbühl in Homeland Security 3 2018 S 5 6 LKA NRW Hrsg 2019 S 7 7 Vgl Ghadban 2008 S 5 8 Der Libanon hatte als wohlhabendes Land bereits eine soziale Infrastruktur die allerdings den Libanesen selbst vorbehalten war vgl Ghadban 2008 S 6

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