DEBATTE 27forum kriminalprävention 2 2022 Polizeidiversion at its best Eine Replik Rüdiger Schilling Im forum kriminalprävention 3 2021 stellten Mascha Körner Paula Dobraszkiewicz und Theresa Lemme in der Rubrik Tertiäre Prävention auf sechs Seiten die viel fältig verstandenen Möglichkeiten des erzieherischen Einwirkens aus der Per spektive erfahrener Jugendsachbearbeiter innen dar S 36 In Verbindung gebracht mit dem BMBF geförderten Verbundprojekt Befragungs standards für Deutschland BEST entsteht dabei der Eindruck empirisch belegter positiver Effekte wenn polizeiliche Jugendsachbearbeiter innen einen jugendge richtsgesetzlich postulierten Erziehungsauftrag im Rahmen von polizeilichen Ver nehmungen übernehmen Dies muss kritisch hinterfragt und diskutiert werden Körner et al heben in ihrem Artikel zunächst den erzieherischen Gedanken als Form der Tertiärprävention im Ju gendstrafrecht hervor Zu Recht be merken sie die Vermeidung von Stigma tisierung durch negative Rechtsfolgen wenn im Rahmen der Diversion bei ju gendtypischem Fehlverhalten ein Ver fahren frühzeitig eingestellt wird Und es ist richtig dass bereits die Staatsan waltschaft von der Strafverfolgung ab sehen kann 45 Abs 2 S 2 JGG wenn z B erzieherische Maßnahmen bereits stattgefunden haben S 36 Auch die polizeilichen Ermittlungen darun ter die Vernehmung können erziehe rische Wirkung entfalten Es stellt sich nur die Frage ob die Polizei den Auf trag und darüber hinaus die pädagogi schen Kompetenzen hat dies aktiv zu praktizieren Zur Einschätzung der auf den jun gen Menschen zugeschnittenen und gegenüber der Tat angemessenen Sanktion sind die Jugendsachbearbei tenden Augen und Ohren der Staats anwaltschaft 1 Hierzu sammeln sie über die im Erwachsenenstrafver fahren hinaus üblichen Daten noch weitere Hinweise die Staatsanwalt schaft und Jugendhilfe im Strafver fahren dienlich sind Dazu können Be richte über elterliche Reaktionen auf die Tat oder auch Hinweise auf gezeig te Reue wie Entschuldigungen etc gehören Was nicht zu den Aufgaben der Polizei gehören kann ist ein akti ves erzieherisches Tun über die poli zeilichen Maßnahmen hinaus Hierzu ist sie weder gesetzlich befugt noch pä dagogisch befähigt Weder Diversi onsrichtlinien noch die Polizeidienst vorschrift PDV 382 sind entgegen den Ausführungen von Körner et al S 36 auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtsnormen Sie regeln lediglich verwaltungsinterne Abläufe und konkretisieren Rechtsbegriffe Sie sind somit Verwaltungsvorschriften und keine Rechtsgrundlage für ein er zieherisches Gespräch welches eindeu tig in Grundrechte eingreift Auf Seite 37 formulieren Körner et al drei wesentliche Zielsetzungen die in der Vernehmung fokussiert werden 1 Das Unrecht der Tat bewusstmachen 2 Mögliche rechtliche und oder soziale Konsequenzen aufzeigen 3 Eine Form der Wiedergutmachung an streben Zu 1 ist festzuhalten dass hierzu die Schuld festgestellt sein muss Die Kommission der Deutschen Vereini gung für Jugendgerichte und Jugend gerichtshilfen e V DVJJ zur Reform des JGG hatte schon vor Jahren verfas sungsrechtliche Bedenken da eine Ge waltenteilung durch solche Verfahren untergraben wird Schuld wird nicht durch die Polizei festgestellt Dies ist Aufgabe der Justiz Ebenso hat die Poli zei keine de facto Einstellungskompe tenz sollte der Jugendliche geständig sein und Reue zeigen Meffert Hege mann 2003 S 41 Zu 2 ist zu anzuerkennen dass rechtliche Konsequenzen durch die Polizei aufgezeigt werden können dies aber stets im Konjunktiv formu liert werden muss da auch hierüber die Polizei nicht abschließend entschei det Soziale Konsequenzen aufzuzeigen ist eindeutig eine Aufgabe der Eltern vielleicht mit Unterstützung der Ju gendhilfe als Soziale Arbeit Schon der Begriff soziale Konsequenzen macht deutlich wer hier welche Aufgabe hat Das Sozialarbeiterische an der Jugend sachbearbeitung ist selbstgewollt und ohne rechtliche Legitimation Zu 3 ist auszuführen dass eine Wie dergutmachung vermutlich den größ ten erzieherischen Effekt haben dürf te Auch hier sind Eltern gefordert Und wo Eltern dies nicht leisten kön nen tritt auch hier die Jugendhilfe möglicherweise mit ihren Partnern auf Dies kann bis hin zum professio nell durchgeführten Täter Opfer Aus gleich führen Polizeidiversion also die Durchfüh rung von Erziehungsmaßnahmen ohne vorherige Prüfung von Erforderlich keit Geeignetheit und Verhältnismä ßigkeit durch die StA ist abzulehnen vgl Heinz 2019 S 43 S 835 S 854 Ostendorf Drenkhahn 2020 S 102 Ei senberg 2014 45 Rn 20g Eine sol che tertiärpräventive Kompetenz be schränkt sich bei der Polizei auf die Wiederherstellung eines ursprüng lichen Zustandes z B in dem man Jugendliche auffordert nach Fahr zeugmanipulation eines dadurch füh rerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugs wieder das originale Kettenrad an das Hinterrad zu montieren vgl Schilling 2021 S 164 Die Polizei besitzt keine Kompetenz zu Ermahnungen über die bloße Vernehmung hinaus Die Sachlei tungsbefugnis verbleibt bei der StA 1 So eine Jugendstaatsanwältin in der besonderen Schulung von Polizeibeamt innen um gemäß Poli zeidienstvorschrift PDV 382 Jugendsachen bear beiten zu dürfen sind zu bearbeiten TERTIÄRE PRÄVENTION 36 forum kriminalprävention 3 2021 Erzieherisches Einwirken in Vernehmungen von minder jährigen Beschuldigten Tertiärpräventive Möglichkeiten der polizeilichen Jugendsachbearbeitung Mascha Körner Paula Dobraszkiewicz Theresa Lemme Im Beitrag wird der Blick auf tertiär präventive Einwirkungsmöglichkeiten auf minderjährige Beschuldigte im Rahmen polizeilicher Vernehmungen ge richtet Basierend auf Interviewergebnissen aus dem Teilvorhaben des Lan deskriminalamtes Niedersachsen LKA NI im BMBF geförderten Verbund projekt Befragungsstandards für Deutschland BEST wird dafür sowohl die berufliche Haltung in der polizeilichen Jugendsachbearbeitung vor dem Hintergrund des in 2 JGG beschriebenen erzieherischen Auftrags analysiert und systematisiert zeitgleich werden aber auch die vielfältig verstandenen Möglichkeiten des erzieherischen Einwirkens und deren praktische Ausge staltung aus der Perspektive erfahrener Jugendsachbearbeiter innen ver tiefend betrachtet Erzieherischer Gedanke im Jugendstrafrecht als Tertiär prävention Die Anwendung des Strafrechts bei Jugendlichen und Heranwachsenden soll vorrangig erneute Straftaten ver hindern und zur Erreichung dieses Zie les erzieherisch wirksam sein gem 2 Abs 1 JGG s auch Dollinger Schmidt Semisch 2009 S 11 ff Deutscher Bun destag 2008 S 3 Pruin 2010 S 353 f Hier steht also der Erziehungsgedan ke als oberste Prämisse das Jugend strafrecht gilt insofern im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht als tä terorientiert anstatt tatorientiert Es besteht vor diesem Hintergrund u a die Möglichkeit das Strafverfahren bei jugendtypischem Fehlverhalten gem 45 47 JGG frühzeitig einzustellen um damit z B Stigmatisierung durch negative Rechtsfolgen zu vermei den Scheffler 2010 S 24 Baier 2020 S 18 f Palmowski 2019 S 21 f Die se Vorgehensweise wird als Diversi on bezeichnet also als Umleitung des formellen strafrechtlichen Verfahrens hin zur informellen Erledigung des sen Scheffler 2010 S 24 Spiess 2012 S 441 f Adams Klose et al 2017 S 6 Hierbei kann bereits die Staatsanwalt schaft von der Strafverfolgung abse hen wenn diese nicht angemessen scheint erzieherischeMaßnahmen be reits stattgefunden haben oder diese noch stattfinden werden gem 45 Abs 2 S 2 JGG In diesem Rahmenwird zumBeispiel das Unrechtsbewusstsein gefördert oder auch eine gezielte Wie dergutmachungsleistungmit dem Ziel vereinbart einen Ausgleich mit den Verletzten anzustreben Bereits in der Phase der polizeilichen Ermittlungsar beit spielt der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle Eisenberg 1999 S 5 Elsner 2008 S 93 So stellt ein erziehe risches Gespräch im Ra men der Ver nehmung auch bereits eine erzieheri sche Maßnahme dar Darin wird neben dem Unrechtsgehalt der Tat auch the matisiert ob sich die beschuldigte und geständige Person bei demOpfer ent schuldigt oder anderweitig Schadens ersatz geleistet hat LKA NI 2016 S 14 Elsner 2008 S 87 Zusätzlich werden sanktionierende Maßnahmen seitens der Eltern und ode d r Schule er fragt ebd Die Erkenntnisse aus dem erzieherischen Gespräch wie auch die Reaktion auf dieses werden anschlie ßend aktenkundig gemacht und der Staatsanwaltschaft übermittelt vgl ebd auch zum Zweck der Progno se des zukünftigen Fehl Verhaltens der Jugendlichen Seine rechtliche Grundlage findet das erzieherische Gespräch u a in der Polizeidienstvor schrift PDV 382 zur Bearbeitung von Jugendsachen sowie in den Richtlinien für die Bearbeitung von Ermittlungs verfahren in Jugendstrafsachen bei jugendtypischem Fehlverhalten Di versionsrichtlinien für Niedersach sen in denen als Ziel des erzieheri schen Gespräches genannt wird dass die beschuldigte und geständige min derjährige Person zu der Einsicht ge langt dass ihr Verhalten nicht richtig war MJ MI MS 2019 2 1 2 Dabei sol le sichergestellt sein dass im Gespräch das Alter und die Persönlichkeit der Jugendlichen berücksichtigt werden und nur besonders befähigte polizei liche Sachbearbeitende das erzieheri sche Gespräch durchführen ebd Für Niedersachsen existiert darüber hin aus ein vom Landeskriminalamt kon zipierter Leitfaden für die Durchfüh rung des erzieherischen Gespräches Der erzieherische Kerngedanke der in der Jugendsachbearbeitung lei tend ist basiert auf der in kriminolo gischen Studien vielfach nachgewie senen Annahme dass es sich bei den Straftaten von Minderjährigen oft mals um jugendtypische einmalige und episodenhafte Verhaltensweisen handelt die mit zunehmendem Alter abklingen Scheffler 2010 S 9 Dollin ger Schmidt Semisch 2009 S 11 ff Boers et al 2009 S 5 Kunz 2011 S 119 Bliesener Kindlein Riesner Schulz Thomas 2010 S 7 f Gleichzeitig kann abweichendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen aber auch Aus druck ernstzunehmender Problemla gen beispielsweise im sozialen Umfeld oder mit Blick auf die Einstellung und Werthaltungen der Jugendlichen sein Lösel Bliesener 2003 S 16 Baier Pfeiffer 2011 S 171 f Maßnahmenwie das erzieherische Gespräch in der po lizeilichen Erst Vernehmung können 3IEX5 fkp 3 2021 s01 40 s0036 pdf s1 210 00 x 297 00 mm 08 Sep 2021 12 52 06 PDF CMYK ab 150dpi für Prinergy L N Schaffrath DruckMedien

Vorschau DFK forum kp 02-2022 Seite 29
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.