GEWALTPRÄVENTION 37forum kriminalprävention 3 2022 Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Neue europäische Leitlinien für Strafjustiz und Prävention Einblicke in die Konstanzer Fachtagung zur Istanbul Konvention IK Renate Schwarz Saage Am 22 August 2022 veranstaltete der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf und Strafprozessrecht IT Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Konstanz gemeinsam mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention DFK in den Räumlichkeiten der Universität Konstanz einen Fachtag zu den As pekten der Weiterentwicklung von Rechtssetzung und praxis sowie präventiver Ansätze im Bereich von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt infolge der 2011 verabschiedeten Istanbul Konvention An der bundesweit zugänglichen interdisziplinären Veranstaltung nah men Vertreter innen von Bundes und Landesministerien Familiengerichten Staatsanwaltschaften Polizei Opfer schutzeinrichtungen und anderen Or ganisationen sowie Studierende der Universität Konstanz teil Als Referent innen waren Prof in Dr Monika Schröttle Hochschule Ravens burg Weingarten Prof in Dr Simo ne Pfeffer TH Nürnberg Georg Simon Ohm Dr in Ines Hohendorf Eberhard Karls Universi tät Tübingen Rechts anwältin Christina Gröbmayer Vor standsvorsitzende Soziale Rechts pflege Freiburg Dipl Psych Gerhard Hafner Volkssolidarität Berlin LV Berlin e V Prof Dr Alexander Baur Direkti on der Justiz und des Inneren Zürich sowie Kriminalhauptkommissarin Tatja na Deggelmann Polizeipräsidium Kons tanz und Polizei direktor Björn Maurer Ministerium des Innern für Digitalisie rung und Kommunen Baden Württem berg dabei Durch den Tag moderierte Erste Kriminalhauptkommissarin Rena te Schwarz Saage M A Die Istanbul Konvention und das deutsche Straf recht Andreas Popp Der Gastgeber Andreas Popp erläu terte den Teilnehmenden die Grundzü ge des Übereinkommens des Europara tes zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Ge walt Istanbul Konvention welche völ kerrechtlich am 1 August 2014 in Kraft getreten ist 1 Sie ist durch die Bundes republik Deutschland am 12 Oktober 2017 ratifiziert worden und trat am 1 Februar 2018 durch ein entsprechen des Bundesgesetz in Kraft und ist da mit gem Art 59 Abs 2 Satz 1 GG in das deutsche Rechtssystem integriert An wendbar sind alle Regelungen die hin reichend bestimmt self executing sind Darüber hinaus wird die Konven tion bei der Auslegung anderer Vor schriften berücksichtigt Der Gegenstandsbereich betrifft gem Art 2 e Istanbul Konvention Ge walt gegen Frauen und häusliche Ge walt 2 Gewalt gegen Frauen umfasst ge mäß der Konvention alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt die zu körperlichen sexuellen psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können einschließlich der Androhung solcher Handlungen der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentzie hung sei es im öffentlichen oder im privaten Leben Häusliche Gewalt umfasst alle Hand lungen körperlicher sexueller psychi scher oder wirtschaftlicher Gewalt die innerhalb der Familie oder des Haushal tes oder zwischen früheren oder der zeitigen Eheleuten oder Partnerinnen bzw Partnern vorkommen unabhän gig davon ob der Täter beziehungswei se die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte Gemäß Art 2 Abs 2 der Istanbul Konvention wer den die Staaten zu einem umfassen den Verständnis ermutigt das alle Op fer häuslicher Gewalt umfasst Die Istanbul Konvention verlangt Maßnahmen der Prävention des Opfer und Zeugenschutzes zivil und straf rechtlicher Reaktionsformen und poli tische Maßnahmen für alle Opfer von psychischer und körperlicher Gewalt Art 33 35 Nachstellung Art 34 sexueller Gewalt Art 36 Zwangsheirat Art 37 1 https www coe int en web istanbul convention germany 2 https rm coe int 168046031c Einblicke in den Fachtag Monika Schröttle Björn Mau rer Tatjana Deggelmann Christina Gröbmayr Renate Schwarz Saage
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