GEWALTPRÄVENTION 19forum kriminalprävention 4 2022 bul Konvention spielen und das Land setzt sich weiterhin sowohl auf natio naler als auch auf internationaler Ebe ne nachdrücklich für dieses internatio nale Übereinkommen ein Strafrechtliche Maßnahmen Zusätzlich begrüßt der Bericht eine Reihe von strafrechtlichen Maßnah men die vor und nach der Ratifizierung der Istanbul Konvention durch Deutsch land ergriffen wurden allem voran die Einführung einer einwilligungsabhängi gen Definition von Vergewaltigung und sexueller Gewalt Es wird mit Zufrie denheit festgestellt dass der Reform prozess von bedeutenden Sensibilisie rungskampagnen begleitet wurde die zu einer breiten öffentlichen Debatte über diese Themen führten Auch die ausdrückliche Kriminalisierung ver schiedener Formen des technologie gestützten Missbrauchs wie Cybers talking die unerlaubte Aufnahme von Bildern privater Körperteile die Wei tergabe von Bildern im Internet und die Verwendung von Stalker Software hat in den letzten Jahren zu einem so liden Rechtsrahmen für die digitale Di mension der Gewalt gegen Frauen bei getragen Informationserhebung zum Ausmaß der Gewalt Zudem wurden erhebliche Anstren gungen unternommen um das Ausmaß von Gewalt in Paarbeziehungen durch die vom Bundeskriminalamt gesammel ten Statistiken sichtbar zu machen das seit 2016 eine jährliche Statistik der an gezeigten schweren Gewalttaten und deren Analyse veröffentlicht Sie rich tet sich nicht nur an ein Fachpublikum sondern auch an die breite Bevölkerung mit dem Ziel die Öffentlichkeit für das Thema Gewalt gegen Frauen in Paarbe ziehungen zu sensibilisieren Strategieentwicklung Ungeachtet dessen wird in dem Be richt festgestellt dass seit dem Inkraft treten der Istanbul Konvention kein nationales politisches Dokument bzw keine nationale Strategie entwickelt wurde in dem der auf zentraler Ebene gemeinsame Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt festgelegt werden und in dem der lan desweit Ziele zur Förderung der Umset zung der Konvention gesetzt werden wobei die Rechte der Opfer in den Mit telpunkt aller Maßnahmen gestellt wer den und dem geschlechtsspezifischen Charakter der verschiedenen Formen derartiger Gewalt gebührend Rechnung getragen wird Die Mehrzahl der Bundesländer wenn nicht sogar alle haben auf ihrer Ebene Aktionspläne verabschiedet die ver schiedene Formen von Gewalt gegen Frauen abdecken und als Leitfaden für weitere Maßnahmen dienen deren Um fang und Definitionen jedoch variieren Diese sind zwar zweifellos wichtig kön nen aber ein umfassendes nationales politisches Dokument nicht ersetzen in dem allgemeine Grundsätze und De finitionen festgelegt werden und somit ein strategischer Rahmen für die von al len relevanten Akteuren zu treffenden Maßnahmen geschaffen wird Nationale Koordinierungsstelle Das Fehlen eines zentralen strategi schen Rahmens für die Umsetzung der Istanbul Konvention wird durch die Tat sache verschärft dass bis heute keine nationale Koordinierungsstelle gemäß Artikel 10 benannt oder eingerichtet wurde eine Kernforderung der Kon vention die bisher in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde Eine bessere Koordinierung bei der Umsetzung der Istanbul Konvention ist dringend erfor derlich um noch bestehende Mängel zu beheben wie z B das uneinheitliche Ausbildungsniveau der verschiedenen Fachkräfte die mit weiblichen Gewalt opfern zu tun haben sowie das Fehlen systematischer Bemühungen zur För derung der wirtschaftlichen Selbstbe stimmung von Frauen z B durch Ar beitsvermittlung und Bereitstellung von Sozialwohnungen Durch das Fehlen einer Koordinie rungsstelle und einer langfristigen umfassenden Strategie die ein landes weites wirksames und koordiniertes Bündel von Maßnahmen bietet kommt es auch zu Unzulänglichkeiten bei der Bereitstellung von Unterstützung und Schutz für Frauen die Opfer von Ge walt geworden sind Besonders deut lich wird dies an der unzureichenden Gewichtung von behördenübergrei fender Zusammenarbeit und Risiko bewertung GREVIO hat die dringende Notwendigkeit erkannt dass eine sys tematische und geschlechtersensible Risikobewertung sowie ein Sicherheits management zu einem Standardver fahren für alle beteiligten Stellen ent wickelt werden müssen insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen die im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ergriffen werden wobei ein wirksamer behördenübergreifender Ansatz für eine solche Risikobewertung gewählt werden muss um die Menschenrech te und die Sicherheit des einzelnen Op fers sowie der betroffenen Kinder zu gewährleisten Schutz und Unterstützungssystem für Frauen In Anbetracht der Tatsache dass die Zuständigkeit für die Bereitstellung von Diensten für Gewaltopfer in Deutsch land bei den lokalen Behörden liegt wird in dem Bericht festgestellt dass die Anzahl und die Art der verfügba ren Dienste von Bundesland zu Bundes land sehr unterschiedlich sind was auch für den Grad der Zusammen arbeit zwi schen den verschiedenen Stellen gilt Davon betroffen sind vor allem junge Frauen und Mädchen aber auch Men schen mit Behinderungen die in Ein richtungen leben sowie Frauen und Mädchen die Opfer von Vergewalti gung und oder sexueller Gewalt wur den Ferner bestehen in Deutschland nach wie vor erhebliche Sicherheitsbe denken für Frauen die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind da es in vielen Teilen des Landes an Schutzeinrichtun gen für häusliche Gewalt mangelt und es große Hindernisse für deren Aufnah me gibt Komplexe Finanzierungsan forderungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Behinderungs grad einer Frau ihrem Aufenthaltssta tus oder dem Alter und der Anzahl der mitreisenden Kinder führen dazu dass viele Frauen und Kinder keine sichere Unterkunft finden können und vor die schwierige Entscheidung gestellt wer den zum Täter zurückzukehren oder Obdachlosigkeit zu riskieren Es besteht daher dringender Handlungsbedarf um die Zahl der verfügbaren Notunterkünf te zu erhöhen und eine angemessene geografische Verteilung über das gan ze Land zu gewährleisten bei gleichzei tiger Sicherstellung ihres Betriebs auf der Grundlage landesweiter Qualitäts standards die mit allen relevanten Ak teuren zu vereinbaren sind Schutz und Unterstützung in Flucht und Asylunterkünften In Anbetracht dessen dass Deutsch land seit vielen Jahren ein Zielland für Asylsuchende ist und angesichts der Anstrengungen die unternommen wer den um Unterkünfte anzubieten weist der Bericht ferner auf die anhaltenden Sicherheitsbedenken für Frauen und Mädchen in kollektiven Aufnahme und

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