GEWALTPRÄVENTION 20 forum kriminalprävention 4 2022 Unterbringungszentren hin die keine Bedingungen bieten unter denen die jenigen die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind oder auf der Flucht ungeheure Formen sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt er fahren haben ihre Erfahrungen mithilfe von fachlicher Beratung und Unterstüt zung verarbeiten können um sie dem Asylinterviewer offenzulegen und somit den Genesungsprozess einzuleiten Un sichere Waschgelegenheiten nicht ab schließbare oder gemischtgeschlechtli che Schlafsäle schlechte Beleuchtung Mangel an sicheren Räumen Missbrauch durch Sicherheitspersonal und schlech tes Management von Belästigungsvor fällen sowie Missbrauch durch männ liche Bewohner einschließlich der Nichtdurchsetzung von Schutzanord nungen gegen missbräuchliche Ehe partner gehören zu diesen Bedenken Das Screening auf Schwachstellen und die Überweisung an spezialisierte Un terstützungsdienste müssen verstärkt werden und Teil standardisierter Proto kolle zur Verhütung und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Auf nahmeeinrichtungen sein Vorrang der Sicherheit des Opfers der Kinder Schließlich weist der Bericht auf die dringende Notwendigkeit hin dafür zu sorgen dass die Ausübung eines Be suchs oder Sorgerechts nach häus licher Gewalt nicht die Rechte und die Sicher heit des Opfers oder der Kinder gefähr det wie dies in Artikel 31 des Istanbu ler Übereinkommens gefordert wird Bei der Entscheidung über das Sorgerecht und den Besuch von Kindern einschließ lich juristischer Fachkräfte und Kinder beauftragter ist eine stärkere Aner kennung der negativen Auswirkungen von Gewalterfahrungen zwischen den Elternteilen erforderlich Mit dem Vor schlag für alternative Streitbeilegungs verfahren muss das Bewusstsein für die Machtungleichgewichte in Beziehungen die durch Gewalt beeinträchtigt werden erhöht werden um sicherzustellen dass Scheidungsregelungen oder Mediation die Sicherheit eines Opfers von Gewalt oder die seiner Kinder nicht gefährden Dringende Reformbedarfe GREVIO begrüßt zwar die Ratifizie rung der Istanbul Konvention durch Deutschland und die Bemühungen um deren Umsetzung hat jedoch eine Rei he weiterer Probleme identifiziert die dringend von den Behörden angegan gen werden müssen um die Bestim mungen der Konvention in vollem Um fang zu erfüllen Diese betreffen die Notwendigkeit auf der Grundlage einer nationalen Strategie oder eines nationalen Ak tionsplans Maßnahmen zur Verhü tung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen die intersektiona ler Diskriminierung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten zu verstärken die geschlechtsspezifische Dimen sion der Gewalt gegen Frauen in die Entwicklung von Gesetzen Strate gien und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen einzubezie hen auf der Grundlage eines Ver ständnisses des Zusammenhangs zwischen der Gewalt gegen Frauen und den strukturellen Ungleichhei ten zwischen Frauen und Männern Maßnahmen zu ergreifen um die Zahl der Berichte an die Strafverfol gungsbehörden über die verschie denen Formen von Gewalt die unter das Übereinkommen von Istanbul fallen zu erhöhen und ein breite res Maß an Strafverfolgung zu ge währleisten insbesondere in Fällen körperlicher Gewalt im Zusammen hang mit der Gewalt von Intimpart nern einschließlich der Festlegung strenger Richtlinien für die Straf verfolgung und die Anordnung von forensischen Beweisen sowie der Verkürzung der Bearbeitungszeit durch die Strafverfolgungsbehör den um es den Opfern zu ermög lichen rechtzeitig Gerechtigkeit zu erlangen sicherzustellen dass die von al len relevanten Interessenträgern Strafverfolgungsbehörden Justiz behörden sowie Gesundheits und Sozialdienste erhobenen Daten nach Geschlecht und Alter des Opfers und des Täters ihrer Beziehung ihrer geografischen Lage und Art der Ge walt aufgeschlüsselt sind und dass die Datenerhebung zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Justizsektor harmonisiert wird um die Behandlung von Fällen entlang der Strafrechtskette zu analysieren der Einführung eines Systems z B eines Überprüfungsmechanismus für Tötungsdelikte im Rahmen häus licher Gewalt zur Analyse aller Fälle geschlechtsspezifischer Tötungen von Frauen mit dem Ziel mögliche Mängel bei institutionellen Reaktio nen auf Gewalt gegen Frauen zu er mitteln häufiger von einer einstweiligen Ver fügung Gebrauch machen um das Recht von Frauen die Opfer häus licher Gewalt sind und ihrer Kinder auf Sicherheit zu schützen u a in dem Kindern die Möglichkeit gege ben wird von einer einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen und indem für die Dauer der einstweili gen Verfügung keine Ausnahmen vom Verbot des Kontakts zwischen dem missbräuchlichen Elternteil und dem Kind zugelassen werden die Verfügbarkeit einer ganzheit lichen und landesweiten Unterstüt zung für Kinder die Zeugen einer der unter das Übereinkommen von Istanbul fallenden Formen von Ge walt gegen Frauen geworden sind zu verbessern idealerweise im Rah men einer einzigen Anlaufstelle sich verstärkt darum zu bemühen durch eine nachhaltige öffentliche Finanzierung und auf der Grundlage anerkannter Standards die Einrich tung spezifischer Programme für Täter häuslicher Gewalt und speziel ler Programme für Sexualstraf täter zu gewährleisten allen Frauen in Deutschland unab hängig von der Art des Aufenthalts titels ihres missbräuchlichen Part ners die Möglichkeit zu geben einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen und im Ausland zwangs verheirateten Frauen und Mädchen die Ausübung ihres Rückkehrrechts zu ermöglichen und bundesweit einheitliche Verfah rens und Kriterienleitlinien für die Identifizierung von Frauen die im Asylverfahren Opfer geschlechts spezifischer Gewalt geworden sind sowie für die angemessene Ausbil dung der mit dem Asylverfahren be fassten Fachkräfte Weitere Reformbereiche Darüber hinaus hat GREVIO eine Rei he weiterer Bereiche ermittelt in de nen Verbesserungen erforderlich sind um die Verpflichtungen des Überein kommens vollständig zu erfüllen Diese betreffen u a die Notwendigkeit die Beteiligung des Privatsektors einschließlich des IT Sektors bei der Verhütung von Gewalt gegen Frauen aktiv zu un terstützen und zu fördern die Notwendigkeit das Strafgesetz buch weiter an die Anforderungen der Istanbul Konvention anzupas sen insbesondere was die Krimina lisierung psychischer Gewalt und

Vorschau DFK forum kp 04-2022 Seite 22
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