39forum kriminalprävention 3 2015 BUCHTIPP die Strafzumessung gem 46 Abs 2 StGB fanden die vorurteilsmotivierten Beweggründe dann in 20 der ergan genen Verurteilungen 15 von 74 Seite 467 bzw 12 aller Verfahren Kati Lang schlussfolgert Die Nichtan wendung der Strafzumessungsrege lung lässt sich trotz des klaren Wort lauts nur dadurch erklären dass auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Spezifik vorurteilsmo tivierter Delikte nicht erkannt ist Sei te 468 Es wird dem Gesetzgeber eine klarstellende Regelung empfohlen damit die politische Tragweite der Taten auch Gegenstand der gerichtli chen Auseinandersetzung wird Sei te 310 Ziel sei nicht eine Gesetzesver schärfung sondern eine Klarstellung dahingehend dass die vorurteilsmoti vierten Beweggründe in allen Stadien des Strafverfahrens zu beachten und einzubeziehen sind Vorgeschlagen wird ein 46 a StGB Strafschärfung bei vorurteilsmotivierten Taten Anpassungen in den Richtlinien für das Straf und Bußgeldverfahren RiStBV sowie bei der Erfassung der Vor urteilsmotivation im Bundeszentral register BZR werden vorgelegt Wei terhin werden Aspekte des Jugend strafrechts debattiert die angesichts der Anzahl jugendlicher und heran wachsender Täter von Bedeutung sein sollten Es wird eine Ergänzung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz RiJGG angeregt die die Jugendge richtshilfe JGH dazu anhält bei der Er forschung von Persönlichkeit Entwick lung und Umwelt der beschuldigten Person auf die vorurteilsbegründeten Beweggründe einzugehen Auch ist eine Änderung des 54 JGG entworfen um sicherzustellen dass die vorurteils motivierten Beweggründe im jugend strafrechtlichen Urteil in den Gründen ausgeführt werden Die empirisch fundierte und gründ lich wie sauber argumentierte Studie mündet in Rückschau auf die Ergeb nisse in einer Reihe von politischen und handwerklichen Handlungsemp fehlungen die sich an den Gesetz geber die Exekutive insbesondere die Strafverfolgungsbehörden und schließlich die Wissenschaft richten Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU Untersu chungsausschusses das am 1 August 2015 in Kraft getreten ist hat der Deut sche Bundestag reagiert Es wird in 46 Abs 2 Satz 2 StGB nun explizit bestimmt dass rassistische fremdenfeindliche oder sonstige men schenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Straf zumessung zu be rücksichtigen sind Dadurch soll vor al lem die Bedeutung dieser Motive für die gerichtliche Strafzumessung ver deutlicht und zugleich unterstrichen werden dass auch die Staatsanwalt schaft ihre Ermittlungen schon früh zeitig auf solche Motive zu erstrecken hat Auch die Richtlinien für das Straf und Bußgeldverfahren RiStBV sind angepasst worden Nummern 15 86 und 234 RiStBV Hasskriminalität In Nr 15 RiStBV wird ausdrücklich gere gelt dass bei der Aufklärung einer Tat auf rassistische fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zu achten ist Durch die Aufnahme der Beweggründe in Num mer 86 RiStBV wird ferner bestimmt dass in diesen Fällen bei Privatklage delikten das öffentliche Interesse in der Regel anzunehmen ist das gleiche gilt mit der Ergänzung von Nummer 234 RiStBV für die Strafverfolgung von Körperverletzungsdelikten wk GARTENMÖBEL VON NIEHOFF DRAUSSEN SCHÖNER WOHNEN made in germany MÖBEL AUS GUTER FAMILIE WWW NIEHOFF GARDEN DE QU IC K GÖ RL IC H FREUEN SIE SICH AUF SCHÖNE GARTENMÖBEL MIT VIELEN KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN IN HANDWERKLICHER QUALITÄT UND SYMPATHISCHEM DESIGN NIE150109 Garten Anzeige Messe Endverbraucher 120x186 RZ pdf s1 120 00 x 186 00 mm 13 Jan 2015 10 07 31 PDF CMYK für Prinergy L N Schaffrath DruckMedien

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