45forum kriminalprävention 1 2016 OPFERSCHUTZ Inter nationaler Opferschutz in rechtlicher Hinsicht Die Entwicklung des rechtlichen Opferstatus vom passiven Zeugen zum aktiven Verfahrensbeteiligten bringt einen bedeutsamen Wandel in der Wahrnehmung von Opferschaft durch Straftaten in unserer Gesell schaft zum Ausdruck 3 Opferbezogene Regelungsbereiche betreffen erstens die Stellung des Opfers im Strafverfah ren zweitens den Schutz des Opfers vor einer erneuten Opferwerdung und drittens die staatliche Entschädigung von Verbrechensopfern 4 Ihren Aus gang nahm diese Entwicklung in den 1970er Jahren Bereits 1976 trat das Opferentschädigungsgesetz OEG in Kraft das einen umfangreichen Leis tungskatalog im Rahmen des Sozial rechts für Opfer von Gewalttaten be reithält 5 In diese Zeit fällt auch die Gründung von Opferhilfeverbänden wie dem WEISSEN RING 6 Nicht zu un terschätzen ist in diesem Kontext die Bedeutung internationaler Regelwer ke und Vorgaben der Europäischen Union auf die nationale Opfergesetz gebung 7 Zu nennen sind hier die Empfehlung des Europarats zur Stellung des Opfers innerhalb des Strafrechts und des Strafverfahrens8 Die Opferperspektive in der Kriminalprävention Teil 2 Rechtlicher Rahmen praktische Ansätze und mediales Interesse Rita Haverkamp Der Staat hat die Aufgabe die Grundrechte potenzieller Opfer vor Verletzun gen durch potenzielle Straftäter zu schützen 1 Mit diesem bekannten Zitat betont das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Sicherungsverwah rung aus dem Jahr 2004 dass präventiver Opferschutz ein Verfassungsgebot ist Im ersten Teil forum kriminalprävention 4 2015 wurden Begrifflichkeiten definiert und diskutiert sowie empirische Befunde zum Hell und Dunkelfeld vorgestellt 2 Der aktuelle zweite Teil knüpft in recht licher Hinsicht an die Regelwerke und Vorgaben supra und internationaler Organisationen an z B Vereinte Nationen Europarat Europäische Union von denen wichtige Instrumente dargelegt und deren Wirkungen für die Gesetzgebung in Deutschland und aktuelle Reformvorhaben aufgezeigt werden Neben der Bedeutung der Medien für den Opferschutz interessiert ebenfalls die Praxis der Opferhilfe in der Kriminalprävention am Beispiel des WEISSEN RINGS Im Fazit geht es einerseits um die Grenzen des Opferschutzes und andererseits um Handlungsfelder für eine opferorientierte und evidenzbasierte Kriminal prävention 1 BvR 2029 01 Rn 189 Urteil vom 5 2 2004 zuletzt abgerufen am 13 10 2014 unter http www bverfg de entscheidungen rs20040205 2bvr202901 html 2 Der Beitrag Teile 1 und 2 ist die aktualisierte und gekürzte Schriftfassung des Hauptvortrages beim 24 Opferforum des WEISSEN RINGS am 24 11 2014 in Mainz 3 Kunz Karl Ludwig 2011 Opferschutz und Verteidi gungsrechte im Kontext von Strafrechtstheorie und symbolischer Rechtspolitik file Z Vortr C3 A4ge Weisser 20Ring Literatur Kunz 20 282011 29 20 Opferschutz 20und 20Verteidigungsrechte 20im 20 Kontext 20von 20Strafrechtstheorie 20und 20 symbolischer 20Rechtspolitik htm zuletzt abgerufen am 14 10 2014 4 Bock Stefanie 2012 Opferrechte im Lichte europäischer Vorgaben in Barton Stephan Kölbel Ralf Hrsg Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts Zwischenbilanz nach einem Vierteljahrhundert opferorientierter Strafrechtspolitik in Deutschland Baden Baden Nomos Verlagsgesellschaft S 68 5 Kritisch hierzu Bartsch Tillmann Brettel Hauke Blauert Katharina Hellmann Deborah F 2014 Staatliche Opferentschädigung auf dem Prüfstand Entschädi gungsanspruch und Entschädigungspraxis ZIS 7 8 S 354 ff vgl auch Wältermann Frank 2014 Schnelle Hilfen für Opfer von Gewalttaten in Leuschner Friederike Schwanengel Colin Hrsg Hilfen für Opfer von Straftaten Ein Überblick über die deutsche Opferhilfelandschaft Wiesbaden KrimZ Eigenverlag S 9 ff 6 Vgl Schöch Heinz 2003 Das Opfer im Strafprozess in Egg Rudolf Minthe Eric Hrsg Opfer von Straftaten Kriminologische rechtliche und praktische Aspekte Wiesbaden Eigenverlag KrimZ S 20 7 Böttcher Fn 2 im 1 Teil fk 4 2015 S 45 S 73 f 8 Recommendation no R 85 11 on the Position of the Victim in the Framework of Criminal Law and Procedure vom 28 6 1985 9 Declaration of Basic Principles of Justice for Victims of Crime and Abuse of Power Resolution 40 34 of the General Assembly of the United Nations 10 1 Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren OSchG vom 18 12 1986 BGBl I S 2496 11 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Bekanntmachung in ABl EU 2008 C 115 47 sowie die Erklärung der Vereinten Natio nen über Grundprinzipien der recht mäßigen Behandlung von Ver brechens opfern und Opfern von Macht missbrauch9 Beide Regelwer ke stammen aus dem Jahr 1985 In Deutschland bildete im Anschluss das Opferschutzgesetz von 198610 ei nen Meilenstein der die Beteiligungs rechte des Verletzten die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren neu ge staltete Große Bedeutung haben Opferbe lange mittlerweile auch in der EU er langt Da die EU aufgrund von Art 82 AEUV11 Mindestvorgaben zur Harmoni sierung des materiellen und prozessu alen Straf Rechts erlassen kann wir ken sich Richtlinien über Opferrechte auf die nationalen Rechtsordnungen der EU Mitgliedsstaaten aus Zu nen nen ist hier die Richtlinie über Min deststandards für die Rechte die Un terstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten im Oktober 2012 2012 29 EU die den Rahmenbe schluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren aus dem Jahr 2001 ersetzt In jüngster Zeit erweist sich die EU als Taktgeber für Reformen zur Wahrung der Interessen und Belange von Opfern in den Mitgliedsstaaten Die opferorientierte Kriminalpolitik der EU schlägt sich dementsprechend hierzulande in der Gesetzgebung nie der Mit dem Ersten Opferrechtsreform gesetz von 2004 wurden die Infor mationsrechte von Geschädigten im Strafverfahren sowie die Geltend machung von Schadenersatzforde rungen von Verletzten im Strafver fahren also das Adhäsionsverfahren verbessert Das Zweite Opferrechtsreformge setz von 2009 erweiterte die Mög lichkeiten der Nebenklage für Ver letzte einer Straftat verbunden mit der erweiterten Beiordnung eines kostenfreien Opferanwalts Forderungen des Runden Tisches Sexueller Missbrauch in Abhängig

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