21forum kriminalprävention 2 2016 VERBUNDPROJEKT TARGET fehlender Waffenzugang oder wenn dem Täter eine Tatausführung nicht zugetraut wurde trugen eher zur Ba gatellisierung bei Wenn sich eine An drohung unmittelbar aus einem situ ativen Kontext erklären ließ z B Wut nach einer schlechten Zensur wurde diese meist ignoriert Abbildung 1 fasst Einschätzungskriterien zusam men die entweder zu einer ausführli cheren Bearbeitung des Falls führten oder dazu beitrugen dass ein Warn verhalten nicht hinterfragt wurde und Hinweise folglich versandeten Bei der Analyse der schulinternen Maßnahmen fiel auf dass Schulsozial arbeiter und schulpsychologische Be ratung in den seltensten Fällen in An spruch genommen wurden Jedoch kam es in allen elf Fällen zu irgendei nem Zeitpunkt vor der Tat mindes tens einmal zu einem persönlichen Gespräch zwischen dem späteren Tä ter und einem Schulmitarbeiter bzw der Schulleitung sowie zu mindes tens einem Elterngespräch Eine Wei terleitung des Schülers an Einrichtun gen der psychosozialen Versorgung erfolgte in sieben Fällen in immerhin sechs Fällen wurde daraufhin eine temporäre stationäre Unterbringung veranlasst In sieben Fällen wurde ein retrospektiv als Warnverhalten kate gorisiertes auffälliges Verhalten als Disziplinverstoß mit einer Ordnungs maßnahme geahndet Zum Schulver weis oder der Kündigung seitens des Ausbildungsbetriebes kam es in vier Fällen Die Polizei wurde in vier Fällen im Anschluss an eine durch den Schü ler geäußerte Androhung verstän digt Abb 1 Ernsthaftigkeitskriterien bei der Bewertung von Warnverhalten in den Hauptfällen aus Fiedler et al 2016

Vorschau DFK forum kp 02-2016 Seite 23
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