47forum kriminalprävention 3 2016 VERANSTALTUNGEN Die Bekämpfung des illegalen Waf fenhandels ist ein Schwerpunkt der niederländischen Ratspräsidentschaft und wurde vom niederländischen Vor sitz als Thema eines EUCPN Arbeitsins truments Toolbox gewählt das derzeit vorbereitet wird und der Pra xis als Orientierungshilfe über be währte Verfahren best practices und Handreichung in der Kriminalprä vention dienen soll Ziel der Konferenz war die Information über nationale und grenzüberschreitende Ansätze gegen illegalen Waffenhandel im be stehenden europäischen Recht sowie ein erster Erfahrungsaustausch Der EU Rechtsrahmen war Gegen stand des Eingangsvortrags des Minis terialbeamten Jean Luc Luijs aus dem niederländischen Ministerium für Si cherheit und Justiz Die Richtlinie 91 477 EWG des Rates vom 18 Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen1 wurde vorgestellt Regelungsinhalt sind Min deststandards für die Verbreitung zivi ler Feuerwaffen innerhalb der EU von denen insbesondere Berufswaffenträ ger Sammler und einschlägige Ein richtungen befreit sind Die Anforde rungen sind nach vier Gefahrenklassen gestuft Ein Waffenpass dient der Iden tifizierung des berechtigten Waffen besitzers Die Kennzeichnung von Waffen und Munition durch den Her steller ein nationales Waffenregister und ein Waffenbuch des Händlers si chern die Identifizierung einer Waffe und die Nachverfolgung eines Besit zerwechsels Waffenerwerb und be sitz werden einer Mindestregulierung unterworfen Insbesondere ist das Trafficking in Firearms Konferenz zur Bekämpfung und Prävention illegalen Waffenhandels Arne Feickert Am 12 und 13 April 2016 traf sich das Direktorium des Europäischen Netz werks für Kriminalprävention EUCPN erstmals unter niederländischem Vorsitz in Amsterdam Die Verwaltungssitzung bildete den offiziellen Rahmen für ein eintägiges Themenseminar zum illegalen Waffenhandel Trafficking in Firearms in dem der europäische Rechtsrahmen sowie nationale und grenzüberschreitende Verfahren zum präventiven und repressiven Vorgehen gegen illegalen Waffenhandel vorgestellt und diskutiert wurden 33 Teilneh merinnen und Teilnehmer aus 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union EU der Europäischen Kommission und dem EUCPN Sekretariat waren vertreten Führen einer Waffe regelmäßig an die Vollendung des 18 Lebensjahres das Vorliegen eines anerkannten Interes ses und das Fehlen einer Eigen oder Fremdgefährdung geknüpft Ein ge nehmigter Waffenbesitz verpflichtet insbesondere zur Meldung eines Be sitzerwechsels und zur kontrollierten Verwahrung der Waffe Weitere Be stimmungen betreffen das dauerhafte oder zeitweilige Verbringen von Waf fen in andere Mitgliedstaaten der Eu ropäischen Union Nach den islamisti schen Terroranschlägen in Paris Ende letzten Jahres entstand das Bedürfnis nach einer Ergänzung der Feuerwaf fenrichtlinie insbesondere um konkre te Vorschriften für die Genehmigung des Waffenbesitzes die Verwahrung der Waffe und die Umfunktionierung zur Waffe Ein entsprechender Vor schlag der Europäischen Kommission liegt seit Ende 2015 vor und wird in den rechtssetzenden EU Organen be raten An zweiter Stelle sprach der Vertre ter der nationalen Polizei der Nieder lande Paul Martens über Entwicklung und Stand der niederländischen Be mühungen gegen den illegalen Waf fenhandel Der organisatorische Rah men wurde 2013 in einer Polizeireform neu geordnet um die Effizienz zu stei gern und Kosten zu senken Ehemals 25 Polizeiregionen wurden auf zehn Polizeibezirke zurückgeführt und mit der Landespolizei und einem Koopera tionszentrum zur nationalen Polizei zusammengefasst Die Aufgabentei lung der Polizei in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung führt weiter zu unterschiedlichen Leitungsbefugnis sen des Bürgermeisters und der Staatsanwaltschaft mit den sich dar aus ergebenden Koordinierungserfor dernissen Das Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel ist ein Schwer punkt der Polizeiarbeit seit es in Amsterdam 2012 mehrere öffentliche Schusswechsel gegeben hat und nimmt durch die jüngsten islamisti schen Terroranschläge in Paris und Brüssel noch an Bedeutung zu Mit dem Leitspruch Ohne Waffen keine Kriminalität no weapons no crime zielt eine Polizeikampagne auf Aufklä rung und Sensibilisierung der Öffent lichkeit Ein nationaler Arbeitskreis gegen verbotene Feuerwaffen koordi niert den Informationsaustausch zwi schen Polizei Zoll Staatsanwaltschaft und Ministerien und führt Ermitt lungsverfahren zusammen Ziel der kommenden Jahre ist die zunehmen de Ergänzung repressiver Maßnahmen durch präventive Ansätze Niederländische Polizei entwirft Kampagne No weapons no crime Für das Europäische Polizeiamt Eu ropol präsentierte Georgios Raskos die Arbeit der Schwerpunktgruppe Feuerwaffen die sich aus Mitarbei tern der Europäischen Einheit für jus tizielle Zusammenarbeit Eurojust und der Internationalen kriminalpoli zeilichen Organisation Interpol sowie Verbindungsbeamten der Mitglied staaten zusammensetzt Thema der Arbeitsgruppe sind Herstellung und Handel von Feuerwaffen Munition Sprengstoffen chemischen Grund stoffen und Massenvernichtungswaf fen Diesbezüglich wird insbesondere die Überprüfung relevanter Informati onen und die Unterstützung laufen der Ermittlungen geleistet Arbeitser gebnis ist vor allem die Gewinnung von Erkenntnissen über die Quellen 1 http eur lex europa eu LexUriServ LexUriServ do uri CELEX 31991L0477 de HTML

Vorschau DFK forum kp 03-2016 Seite 49
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.