4 forum kriminalprävention 4 2016 OFFENER VOLLZUG Entsprechend des Integrationsgrund satzes soll Gefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe geholfen werden sich wieder in das Leben in Freiheit einzu gliedern Von grundlegender Bedeu tung für eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind insbesondere das Vorhandensein einer Wohnung und ei ner Arbeit Ausgänge zu Woh nungs be sichtigungen oder zu Vor stellungs gesprächen lassen sich im offenen Voll zug schneller und unbürokratischer er möglichen bestenfalls geht der Inhaftierte bereits während der Haft ei ner geregelten Arbeit bei einem exter nen Arbeitgeber nach die nach Entlas sung weitergeführt werden kann Im Rahmen einer Befragung von im Be reich des Übergangsmanagements tä tigen Bediensteten des Justizvollzu ges des Ambulanten Justizsozial dienstes und der freien Straffälligenhil fe N 273 in Niedersachsen im Jahr 2014 stimmten 83 Prozent der Befrag ten der Aussage zu dass für ein opti males Übergangsmanagement eine Ausweitung von Vollzugslockerungen und des offenen Vollzuges erforderlich ist Abbildung 1 Guéridon Suhling 2016 S 34 Die Erreichung des zentralen Voll zugsziels künftig in sozialer Verant wortung ein Leben ohne Straftaten zu führen z B 5 S 1 NJVollzG scheint somit im offenen Vollzug eher realisier bar zu sein als im geschlossenen Voll zug So liefern beispielsweise Suhling Rehder 2009 S 43 empirische Belege dafür dass im offenen Vollzug unterge brachte Sexualstraftäter N 115 auch unter Kontrolle zentraler Rückfallprä diktoren eine signifikant geringere Wieder ver urtei lungs quote aufweisen als aus dem geschlossenen Vollzug entlassene Sexualstraftäter Bezogen auf den Frauenvollzug berichten Prä tor Suhling 2016 ebenfalls geringere Wiederinhaftierungsraten für Frauen die aus dem offenen Vollzug entlassen wurden Daneben sprechen auch wirt schaftliche Aspekte für einen hohen Anteil an Personen im offenen Vollzug bzw eine möglichst hohe Auslastung dieser Vollzugsform da durch die in geringerem Maße notwendige Aufsicht und Begleitung bei Ausgängen u Ä weniger Personal erforderlich ist und somit weniger Kosten produziert wer den Allerdings besteht der gesetzliche Auftrag nicht nur in der eben genann ten positiven Spezialprävention d h individueller Resozialisierung son dern auch in der negativen Spezialprä vention d h dem zumindest für die Zeit des Freiheitsentzuges sicherzu stellenden Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten was bei der Entscheidung für oder gegen eine Ver legung in den offenen Vollzug berück sichtigt werden muss Welche Bedeutung hat der offene Vollzug aktuell in Deutschland Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurden mittlerweile in allen Bun desländern eigene Landesgesetze für den Strafvollzug erlassen wobei der offene Vollzug jeweils unterschiedliche Bedeutung in den Ländern eingenom men hat vgl auch Dünkel Pruin 2015 S 33 Im Unterschied zum vorher geltenden Bundesstrafvollzugsgesetz gibt nunmehr kein Bundesland dem of fenen Vollzug Vorrang gegenüber dem geschlossenen Vollzug In fünf Bundes ländern Baden Württemberg Bayern Hessen Niedersachsen Saarland wur de dem geschlossenen Vollzug Vor rang gegenüber dem offenen Vollzug eingeräumt Gefangene werden hier also im Regelfall im geschlossenen Voll zug untergebracht sofern nicht nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Landes eine direkte Einweisung in den offenen Vollzug vorgesehen ist Im Laufe der Haftzeit kann eine Verlegung in den offenen Vollzug erfolgen wenn der Gefangene den entsprechenden Anforderungen genügt In allen übri gen Ländern steht der offene Vollzug gleichrangig neben dem geschlosse nen Vollzug Wenn Gefangene den be sonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen sollen diese dort untergebracht werden z B 15 Sächs StVollzG Ist dies nicht der Fall werden sie im geschlossenen Vollzug unterge bracht In Abbildung 2 ist ausgewiesen wie hoch zum Stichtag der Anteil der im of fenen Vollzug Untergebrachten an al len Gefangenen und Verwahrten in Deutschland insgesamt und in den je weiligen Bundesländern tatsächlich war und wie hoch dieser Anteil zu die sem Stichtag maximal hätte ausfallen können Statistisches Bundesamt 2016 S 6 Zum Stichtag 31 März 2016 befan den sich bundesweit 7946 Personen im offenen Vollzug Der tatsächliche Anteil errechnet sich aus der aktuellen Belegung im of fenen Vollzug geteilt durch die Zahl der Gefangenen und Verwahrten insge samt ohne Untersuchungshaft der aktuell maximal mögliche Anteil aus der Belegungsfähigkeit im offenen Abbildung 2 Tatsächlicher und potenziell möglicher Anteil der im offenen Vollzug Untergebrachten an allen Gefan genen und Verwahrten zum Stichtag 31 März 2016 nach Bundesländern in Prozent Abbildung 1 Bedeutung von Vollzugslockerungen und offenem Vollzug für ein optimales Übergangsmanagement Zustimmung in Quelle Guéridon Suhling 2016

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