forum kriminalprävention 1/2001 November/Dezember
PRO & CONTRA
Öffentliche
Videoüberwachung:
Königsweg oder Irrweg
der Kriminalprävention?
Volker Bouffier (pro) und Helmut Bäumler (contra)
PRO
Ein Innenminister muss stets das
Ziel verfolgen, die Innere Sicherheit
in seinem Land und damit auch die Sicherheit
in den Städten deutlich zu
stärken. Hierzu habe ich eine neue Sicherheitsarchitektur
entwickelt, die
auch die Nutzung moderner technischer
Möglichkeiten zur Unterstützung
der Arbeit der Sicherheitsbehörden
und der Kommunen beinhaltet.
Eines dieser technischen Mittel
ist der Einsatz von Videokameras
zur Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten
in den Städten, aber
auch in kleineren Gemeinden, wenn
dort die Voraussetzungen gegeben
sind. Hessen ist das erste Bundesland
gewesen, das diese moderne Form
der Kriminalitätsbekämpfung durch
eine Änderung des Hessischen Gesetzes
für Sicherheit und Ordnung
(HSOG) im April 2000 gesetzlich geregelt
hat. Das hessische Polizeigesetz
gilt als eines der modernsten in ganz
Deutschland.
CONTRA Wer über Videoüberwachung im
öffentlichen Bereich nachdenkt, bewegt
sich auf verfassungsrechtlich
hochsensiblem Terrain. Das Bundesverfassungsgericht
hat in den tragenden
Gründen des Volkszählungsurteils
unmissverständlich zum Ausdruck
gebracht, dass die heimliche
Beobachtung und Registrierung von
Bürgern nicht nur deren subjektive
Rechte tangiert, sondern zu einer Bedrohung
für unser demokratisches
System werden kann. Pro und contra
Videoüberwachung ist also keine beliebige
Diskussion, die nur unter
pragmatischen Gesichtspunkten zu
führen wäre. Wer mehr Videoüberwachung
will, ist beweispflichtig,
dass dies für ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen
erforderlich ist und
demokratieverträglich umgesetzt
werden kann.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
|