forum kriminalprävention 1/2001 November/Dezember

PRO & CONTRA
Öffentliche Videoüberwachung:
Königsweg oder Irrweg der Kriminalprävention?

Volker Bouffier (pro) und Helmut Bäumler (contra)

PRO
Ein Innenminister muss stets das Ziel verfolgen, die Innere Sicherheit in seinem Land und damit auch die Sicherheit in den Städten deutlich zu stärken. Hierzu habe ich eine neue Sicherheitsarchitektur entwickelt, die auch die Nutzung moderner technischer Möglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit der Sicherheitsbehörden und der Kommunen beinhaltet.
Eines dieser technischen Mittel ist der Einsatz von Videokameras zur Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten in den Städten, aber auch in kleineren Gemeinden, wenn dort die Voraussetzungen gegeben sind. Hessen ist das erste Bundesland gewesen, das diese moderne Form der Kriminalitätsbekämpfung durch eine Änderung des Hessischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung (HSOG) im April 2000 gesetzlich geregelt hat. Das hessische Polizeigesetz gilt als eines der modernsten in ganz Deutschland.

CONTRA
Wer über Videoüberwachung im öffentlichen Bereich nachdenkt, bewegt sich auf verfassungsrechtlich hochsensiblem Terrain. Das Bundesverfassungsgericht hat in den tragenden Gründen des Volkszählungsurteils unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die heimliche Beobachtung und Registrierung von Bürgern nicht nur deren subjektive Rechte tangiert, sondern zu einer Bedrohung für unser demokratisches System werden kann. Pro und contra Videoüberwachung ist also keine beliebige Diskussion, die nur unter pragmatischen Gesichtspunkten zu führen wäre. Wer mehr Videoüberwachung will, ist beweispflichtig, dass dies für ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen erforderlich ist und demokratieverträglich umgesetzt werden kann.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.