forum kriminalprävention 1/2001 November/Dezember
DAS INTERVIEW Hessischer
Modellversuch
„elektronische
Fußfessel “
Edwin Kube (Interviewer)
Seit Mai 2000 bestehen – erstmalig
in Deutschland – bei dem
Amts- und Landgericht Frankfurt
a.M. die technischen Voraussetzungen
für die Anwendung
der sog. elektronischen
Fußfessel (vgl. H.-J. Albrecht/H.
Arnold/W. Schädler, ZRP 2000,
S. 457 ff.). Derzeit (Stand
21.9.2001) befinden sich 11 Personen
im Programm „elektronische
Fußfessel“, 27 Maßnahmen
sind beendet, davon 2
durch Widerruf. Am häufigsten
wurde die elektronische Fußfessel
im Rahmen einer Bewährungsweisung
(bei 18 Personen)
und als Maßnahme der
U-Haftverschonung (bei 11 Personen)
angewandt.
Den ausführlichen Artikel finden Sie in der Zeitschrift.
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