forum kriminalprävention 1/2001 November/Dezember

DAS INTERVIEW
Hessischer Modellversuch „elektronische Fußfessel “

Edwin Kube (Interviewer)

Seit Mai 2000 bestehen – erstmalig in Deutschland – bei dem Amts- und Landgericht Frankfurt a.M. die technischen Voraussetzungen für die Anwendung der sog. elektronischen Fußfessel (vgl. H.-J. Albrecht/H. Arnold/W. Schädler, ZRP 2000, S. 457 ff.). Derzeit (Stand 21.9.2001) befinden sich 11 Personen im Programm „elektronische Fußfessel“, 27 Maßnahmen sind beendet, davon 2 durch Widerruf. Am häufigsten wurde die elektronische Fußfessel im Rahmen einer Bewährungsweisung (bei 18 Personen) und als Maßnahme der U-Haftverschonung (bei 11 Personen) angewandt.

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