forum kriminalprävention 1/2001 November/Dezember

RECHT
Aktuelle Rechtsprechung

Reinhard Rupprecht

Das Vorgehen der Polizei gegen eine offene Drogenszene dient sowohl der Strafverfolgung wie der Kriminalprävention. Dabei müssen die Beamten oft feststellen, dass Drogenhändler trotz mehrfacher Festnahme und Platzverweisen den illegalen Drogenhandel unmittelbar nach ihrer Freilassung fortsetzen. Inwieweit diese Kriminalität wenigstens vorübergehend durch präventiv-polizeilichen Gewahrsam unterbunden werden kann, war Gegenstand zweier konträrer Entscheidungen.

1.1 OLG Hamburg, Beschl. v. 21.5.1997
(NJW 1998, 2231)

1.2 LG Berlin, Beschl. v. 28.9.2000
(NJW 2001, 162)

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