forum kriminalprävention 1/2001 November/Dezember
RECHT
Aktuelle Rechtsprechung
Reinhard Rupprecht
Das Vorgehen der Polizei gegen
eine offene Drogenszene dient sowohl
der Strafverfolgung wie der Kriminalprävention.
Dabei müssen die
Beamten oft feststellen, dass Drogenhändler
trotz mehrfacher Festnahme
und Platzverweisen den illegalen
Drogenhandel unmittelbar
nach ihrer Freilassung fortsetzen. Inwieweit
diese Kriminalität wenigstens
vorübergehend durch
präventiv-polizeilichen Gewahrsam unterbunden
werden kann, war Gegenstand
zweier konträrer Entscheidungen.
1.1 OLG Hamburg, Beschl. v.
21.5.1997 (NJW 1998, 2231)
1.2 LG Berlin, Beschl. v. 28.9.2000
(NJW 2001, 162)
Den ausführlichen Artikel finden Sie in der Zeitschrift.
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