forum kriminalprävention 2/2002 März/April

TITELTHEMA:
Kriminalprävention und Jugendhilfe im „Haus des Jugendrechts“

Nicolle Krüger und Wolfgang Feuerhelm

Obwohl in Deutschland der Kriminalprävention nach wie vor steigende Bedeutung zukommt, spielt die Jugendhilfe noch immer eine eher untergeordnete Rolle. Viele Projekte und Modelle werden derzeit von der Polizei konzipiert und durchgeführt. Dass die Jugendhilfe auch den Bereich der Kriminalprävention qualifizieren kann, soll im folgenden am Beispiel eines Kooperationsmodells dargestellt werden.

Im „Haus des Jugendrechts“ besteht die Besonderheit, dass dieses Modellprojekt in erster Linie auf Verbesserungen im Jugendstrafverfahren ausgerichtet ist; die Prävention steht als eher diffuses Ziel neben konkreten Organisationsänderungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Jugendhilfe ist durch die Jugendgerichtshilfe (JGH) am Modellprojekt beteiligt, wobei diese in einer „Drehscheibenfunktion“ die Aufgabe hat, bei Bedarf andere Jugendhilfeträger einzuschalten.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.