forum kriminalprävention 2/2002 März/April
TITELTHEMA: Kriminalprävention und Jugendhilfe
im „Haus des Jugendrechts“
Nicolle Krüger und
Wolfgang Feuerhelm
Obwohl in Deutschland der
Kriminalprävention nach wie
vor steigende Bedeutung zukommt,
spielt die Jugendhilfe
noch immer eine eher untergeordnete
Rolle. Viele Projekte
und Modelle werden derzeit
von der Polizei konzipiert
und durchgeführt. Dass die
Jugendhilfe auch den Bereich
der Kriminalprävention qualifizieren
kann, soll im folgenden
am Beispiel eines Kooperationsmodells
dargestellt
werden.
Im „Haus des Jugendrechts“ besteht
die Besonderheit, dass dieses Modellprojekt
in erster Linie auf Verbesserungen
im Jugendstrafverfahren
ausgerichtet ist; die Prävention steht
als eher diffuses Ziel neben konkreten
Organisationsänderungen bei Polizei
und Staatsanwaltschaft. Die Jugendhilfe
ist durch die Jugendgerichtshilfe
(JGH) am Modellprojekt beteiligt,
wobei diese in einer „Drehscheibenfunktion“
die Aufgabe hat, bei Bedarf
andere Jugendhilfeträger einzuschalten.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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