forum kriminalprävention 2/2002 März/April
RECHT: Aktuelle Rechtsprechung
Reinhard Rupprecht
Ladendiebstähle
Geschäftsinhaber, insbesondere
Warenhäuser, erleiden beträchtliche
Schäden durch Ladendiebstähle. Insgesamt
wurden in Deutschland im
Jahr 2000 ca. 563.000 Ladendiebstähle
angezeigt. Das Dunkelfeld ist um ein
Vielfaches größer. Die Annahme, dass
von 10 bis 20 Ladendiebstählen nur 1
entdeckt wird, ist sicher realistisch
(vgl. den Ersten Periodischen Sicherheitsbericht
der Bundesregierung
2001, S. 12).
Taschenkontrollen
Eine Möglichkeit, potentielle Täter
unter den Beschäftigten von einer
Unterschlagung bzw. einem Diebstahl
abzuschrecken, bilden Taschenkontrollen
beim Verlassen des Hausrechtsbereichs.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG unterliegen Maßnahmen, die
das allgemeine Ordnungsverhalten
betreffen, der Mitbestimmung des
Betriebsrats.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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