forum kriminalprävention 2/2002 März/April

RECHT:
Aktuelle Rechtsprechung

Reinhard Rupprecht

Ladendiebstähle
Geschäftsinhaber, insbesondere Warenhäuser, erleiden beträchtliche Schäden durch Ladendiebstähle. Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2000 ca. 563.000 Ladendiebstähle angezeigt. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer. Die Annahme, dass von 10 bis 20 Ladendiebstählen nur 1 entdeckt wird, ist sicher realistisch (vgl. den Ersten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung 2001, S. 12).

Taschenkontrollen
Eine Möglichkeit, potentielle Täter unter den Beschäftigten von einer Unterschlagung bzw. einem Diebstahl abzuschrecken, bilden Taschenkontrollen beim Verlassen des Hausrechtsbereichs. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegen Maßnahmen, die das allgemeine Ordnungsverhalten betreffen, der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.