forum kriminalprävention 3/2002 Mai/Juni

PRO & CONTRA:
Polizeiliche Rasterfahndung

Manfred Klink, Erster Direktor, Bundeskriminalamt (Pro)
Bettina Sokol, Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW (Contra)

PRO
Der 11.09.01 hat weltweit – auch in Deutschland - die Gefährlichkeit des islamistischen Terrorismus spürbar werden lassen, bei vielen Menschen blieb ein Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit zurück. Für uns Angehörige der Sicherheitsbehörden wurde aber auch das Verlangen der Bürger nach Schutz und wirksamen Gegenmaßnahmen deutlich.
Sicherheit und Freiheit sind nur scheinbar Gegensätze. Menschen, die terroristischer Bedrohung ausgesetzt sind, fühlen sich nicht frei, sie erwarten zu recht von den Sicherheitsbehörden, dass alles rechtlich und tatsächlich Mögliche getan wird, um derart schreckliche Ereignisse zu verhindern. Das polizeiliche Instrument der Rasterfahndung, das mit Erfolg erstmals in den siebziger Jahren eingesetzt wurde, um die Mitglieder der „RAF“ aufzuspüren, wird derzeit genutzt, um die weltweit gefährlichsten Terroristen – die Mitglieder des AL Queda-Netzwerkes von Usama Bin Laden – zu entdecken und die Planung neuer Terroranschläge zu unterlaufen.

CONTRA
Die Rasterfahndung ist eine Verdachtschöpfungsmethode. Das ist – nicht nur auf den ersten Blick – verdächtig. Denn die gute alte Schule rechtsstaatlicher Prinzipien verlangt von einem Rechtsstaat, seine Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich als unverdächtig und ungefährlich anzusehen und auch dementsprechend zu behandeln. Staatliche Ermittlungstätigkeiten müssen daher zumindest Anhaltspunkte für das Vorliegen strafrechtlich relevanten Verhaltens bestimmter Personen benennen, also einen sogenannten Anfangsverdacht begründen können. Nicht so bei der Rasterfahndung. Sie dient gerade dazu, diejenigen Personen erst herauszufinden, gegen die ein Verdacht gehegt werden könnte. Gleichwohl behandelt sie die von ihr betroffenen Personen de facto als zumindest potentiell Verdächtige.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.