forum kriminalprävention 3/2002 Mai/Juni
PRO & CONTRA:
Polizeiliche Rasterfahndung
Manfred Klink,
Erster Direktor, Bundeskriminalamt (Pro)
Bettina Sokol,
Landesbeauftragte für den
Datenschutz NRW (Contra)
PRO
Der 11.09.01 hat weltweit – auch in
Deutschland - die Gefährlichkeit
des islamistischen Terrorismus spürbar
werden lassen, bei vielen Menschen
blieb ein Gefühl von Ohnmacht
und Hilflosigkeit zurück. Für uns Angehörige
der Sicherheitsbehörden
wurde aber auch das Verlangen der
Bürger nach Schutz und wirksamen
Gegenmaßnahmen deutlich.
Sicherheit und Freiheit sind nur
scheinbar Gegensätze. Menschen, die
terroristischer Bedrohung ausgesetzt
sind, fühlen sich nicht frei, sie erwarten
zu recht von den Sicherheitsbehörden,
dass alles rechtlich und tatsächlich
Mögliche getan wird, um derart
schreckliche Ereignisse zu verhindern.
Das polizeiliche Instrument der Rasterfahndung,
das mit Erfolg erstmals in
den siebziger Jahren eingesetzt wurde,
um die Mitglieder der „RAF“ aufzuspüren,
wird derzeit genutzt, um die
weltweit gefährlichsten Terroristen –
die Mitglieder des AL Queda-Netzwerkes
von Usama Bin Laden – zu entdecken
und die Planung neuer Terroranschläge
zu unterlaufen.
CONTRA
Die Rasterfahndung ist eine Verdachtschöpfungsmethode.
Das ist –
nicht nur auf den ersten Blick – verdächtig.
Denn die gute alte Schule
rechtsstaatlicher Prinzipien verlangt
von einem Rechtsstaat, seine Bürgerinnen
und Bürger grundsätzlich als
unverdächtig und ungefährlich anzusehen
und auch dementsprechend zu
behandeln. Staatliche Ermittlungstätigkeiten
müssen daher zumindest
Anhaltspunkte für das Vorliegen
strafrechtlich relevanten Verhaltens
bestimmter Personen benennen, also
einen sogenannten Anfangsverdacht
begründen können. Nicht so bei der
Rasterfahndung. Sie dient gerade
dazu, diejenigen Personen erst herauszufinden,
gegen die ein Verdacht
gehegt werden könnte. Gleichwohl
behandelt sie die von ihr betroffenen
Personen de facto als zumindest potentiell
Verdächtige.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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