forum kriminalprävention 4/2002 Juli/August

DAS INTERVIEW
Elektronische Fußfessel

Interview mit Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Wolfram Schädler, Hessisches Ministerium der Justiz, stv. Leiter der Strafrechtsabteilung

Frage: Seit Mai 2000 kann im Frankfurter Land- und Amtsgerichtsbezirk die „Elektronische Fußfessel“ angeordnet werden. Welche Ziele verfolgt dieses Hessische Justizprojekt?
Antwort: Der Gesetzgeber lässt uns wenig Raum. Wir setzen die „Elektronische Fußfessel“ im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung als letzte Chance ein, einmal, wenn der Richter meint, dass eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren noch mit der elektronischen Fußfessel zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder wenn ein Widerruf einer ausgesetzten Bewährung vermieden werden soll. Zweiter Punkt ist der Einsatz der Fußfessel zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen der Untersuchungshaft.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.