forum kriminalprävention 4/2002 Juli/August
DAS INTERVIEW Elektronische Fußfessel
Interview mit Leitendem
Oberstaatsanwalt
Dr. Wolfram Schädler,
Hessisches Ministerium
der Justiz, stv. Leiter der
Strafrechtsabteilung
Frage: Seit Mai 2000 kann im Frankfurter
Land- und Amtsgerichtsbezirk die
„Elektronische Fußfessel“ angeordnet
werden. Welche Ziele verfolgt dieses
Hessische Justizprojekt?
Antwort: Der Gesetzgeber lässt uns
wenig Raum. Wir setzen die „Elektronische
Fußfessel“ im Rahmen
der Strafaussetzung zur Bewährung
als letzte Chance ein, einmal,
wenn der Richter meint, dass
eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
noch mit der elektronischen Fußfessel
zur Bewährung ausgesetzt
werden kann oder wenn ein Widerruf
einer ausgesetzten Bewährung
vermieden werden soll.
Zweiter Punkt ist der Einsatz der
Fußfessel zur Außervollzugsetzung
von Haftbefehlen der Untersuchungshaft.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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