forum kriminalprävention 4/2002 Juli/August

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

Reinhard Rupprecht

Terrorismus ist - unbeschadet politischer Motive - Kriminalität, die unendliches Leid verursacht. Der 11. September 2001 belegt dies überdeutlich. Er hat viele tausende Leben gefordert und die westliche Welt in eine Krise gestürzt. Umso wichtiger ist es, alle Präventionsmöglichkeiten auszuschöpfen, um eine solche Katastrophe möglichst zu verhindern. Eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen stellt die Rasterfahndung dar. Es geht darum, aus Dateien (z.B. Einwohnermeldedateien, Bundeszentralregister (für Straftäter), Ausländerzentralregister, Personaldateien von Hochschulen und Unternehmen) durch Dateivergleiche Personen und Gruppen herauszufiltern, die eine weitere terroristische Aktion vorbereiten oder die - durch unverdächtige Lebensweise getarnt (sog. Schläfer) - auf die Anweisung einer terroristischen Organisation zu ihrer Durchführung warten. Dieser Filterungsprozess basiert auf der Festlegung tat- oder tätereigentümlicher Besonderheiten, die auf die Täter bisher verübter terroristischer Anschläge zutreffen und/oder die als Merkmale potentieller Täter aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und Wahrscheinlichkeitsannahmen in Betracht kommen. Ergibt sich bei Personen aus dem durch die Verdichtung solcher Merkmale herausgefilterten Personenkreis ein Anfangsverdacht, dann kann dieser mit nachrichtendienstlichen oder kriminalistischen Mitteln weiter aufgeklärt werden.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.