forum kriminalprävention 5/2002 September/Oktober
PRO & CONTRA:
Novellierung der Rechtsgrundlagen für das Sicherheitsgewerbe
Dr.Jürgen Linde
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Securitas Deutschland
Potsdam
(Pro)
Konrad Freiberg, Vorsitzender der GdP
Berlin
(Contra)
PRO
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 14. 6. 2002 wurden die
Rechtsgrundlagen des Bewachungsgewerbes
durch die Ergänzung der Gewerbeordnung
(GewO) und der Bewachungsverordnung
(BewachVO) den
aktuellen Erfordernissen angepasst.
Anlass dieser Gesetzesinitiative der
SPD-Fraktion vom 8. 12. 1995 war die
kritisch-kontroverse öffentliche Diskussion
über die Privaten Sicherheitsdienste.
Hauptgegenstände dieser Kritik
waren die Vorwürfe zu geringer
Qualifikation der Beschäftigten und
unzureichender Rechte für das verstärkte
Tätigwerden in öffentlich zugänglichen
Räumen.
CONTRA
Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit
zwischen Polizei und privaten
Sicherheitsdiensten ist inzwischen
nicht mehr von der Hand zu weisen.
Schon die sich berührenden Zuständigkeiten
im teilöffentlichen Raum,
wie z.B. in Bahnhöfen, in öffentlichen
Verkehrsmitteln sowie in Einkaufspassagen,
zwingen zur Zusammenarbeit,
machen zugleich aber auch die Grenzen
dieser Zusammenarbeit deutlich.
Für die zumeist rechtsunkundige
Öffentlichkeit sind die rechtlichen Unterschiede
kaum nachvollziehbar;müssen
die grundlegenden Unterschiede
deutlich bleiben; Angehörige privater
Sicherheitsdienste handeln als Beauftragte
im Rahmen des Hausrechts,
während die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr
bzw. der Strafverfolgung,
also aufgrund hoheitlichen Handelns,
tätig wird.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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