forum kriminalprävention 5/2002 September/Oktober

PRO & CONTRA:
Novellierung der Rechtsgrundlagen für das Sicherheitsgewerbe

Dr.Jürgen Linde Vorsitzender des Aufsichtsrates Securitas Deutschland Potsdam (Pro)
Konrad Freiberg, Vorsitzender der GdP Berlin (Contra)

PRO
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. 6. 2002 wurden die Rechtsgrundlagen des Bewachungsgewerbes durch die Ergänzung der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachVO) den aktuellen Erfordernissen angepasst.
Anlass dieser Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion vom 8. 12. 1995 war die kritisch-kontroverse öffentliche Diskussion über die Privaten Sicherheitsdienste. Hauptgegenstände dieser Kritik waren die Vorwürfe zu geringer Qualifikation der Beschäftigten und unzureichender Rechte für das verstärkte Tätigwerden in öffentlich zugänglichen Räumen.

CONTRA
Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten ist inzwischen nicht mehr von der Hand zu weisen. Schon die sich berührenden Zuständigkeiten im teilöffentlichen Raum, wie z.B. in Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Einkaufspassagen, zwingen zur Zusammenarbeit, machen zugleich aber auch die Grenzen dieser Zusammenarbeit deutlich.
Für die zumeist rechtsunkundige Öffentlichkeit sind die rechtlichen Unterschiede kaum nachvollziehbar;müssen die grundlegenden Unterschiede deutlich bleiben; Angehörige privater Sicherheitsdienste handeln als Beauftragte im Rahmen des Hausrechts, während die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. der Strafverfolgung, also aufgrund hoheitlichen Handelns, tätig wird.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.