forum kriminalprävention 1/2003 Januar/Februar/MärzRECHT: Aktuelle
Rechtsprechung Neuere Entscheidungen zur Fahrerlaubnis
Reinhard Rupprecht
Mobilität ist ein hohes Gut. Zum
allergrößten Teil wird unsere Mobilität heute durch das Kraftfahrzeug gewährleistet.
Das Führen von KFZ im öffentlichen
Straßenverkehr wird verfassungsrechtlich
geschützt. Es wird von
der in Art.2 Abs.1 GG normierten Allgemeinen
Handlungsfreiheit umfasst.
Die hohe Zahl der Verkehrsunfälle zeigt
uns freilich, mit welchen Risiken der
Straßenverkehr verbunden ist. Ein Teil
dieser Unfälle beruht auf Straftaten.
Gerade wegen der mit Unfällen
verbundenen Gefahr für Leib und Leben
des Fahrers wie dritter Personen
ist Prävention wichtig und Kriminalprävention
zur Vermeidung von
Straftaten und Folgeunfällen im Straßenverkehr
von besonderer Bedeutung.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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