forum kriminalprävention 1/2003 Januar/Februar/März

RECHT:
Aktuelle Rechtsprechung
Neuere Entscheidungen zur Fahrerlaubnis

Reinhard Rupprecht

Mobilität ist ein hohes Gut. Zum allergrößten Teil wird unsere Mobilität heute durch das Kraftfahrzeug gewährleistet. Das Führen von KFZ im öffentlichen Straßenverkehr wird verfassungsrechtlich geschützt. Es wird von der in Art.2 Abs.1 GG normierten Allgemeinen Handlungsfreiheit umfasst. Die hohe Zahl der Verkehrsunfälle zeigt uns freilich, mit welchen Risiken der Straßenverkehr verbunden ist. Ein Teil dieser Unfälle beruht auf Straftaten.
Gerade wegen der mit Unfällen verbundenen Gefahr für Leib und Leben des Fahrers wie dritter Personen ist Prävention wichtig und Kriminalprävention zur Vermeidung von Straftaten und Folgeunfällen im Straßenverkehr von besonderer Bedeutung.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.