forum kriminalprävention 2/2003 April/Mai/Juni

RECHT:
Aktuelle Rechtsprechung
Schutz vor gefährlichen Hunden durch Einhaltung von Haltungsvorschriften

Reinhard Rupprecht

Immer wieder kommt es vor, dass ein sog. Kampfhund oder ein anderer gefährlicher Hund unversehens einen Menschen angreift und schwer verletzt.
Nicht selten werden kleine Kinder Opfer eines solchen Beißvorfalles.
Die Bundesländer haben daher Gefahrenabwehrverordnungen mit Vorschriften über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden erlassen.
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2001 ein Artikelgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verabschiedet, das die landesrechtlichen Zucht-, Handels- und Haltungsverbote für gefährliche Hunde in § 143 StGB strafbewehrt und auch ein Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland umfasst. Kommunen haben in Hundesteuersatzungen erhöhte Hundesteuern für Kampfhunde und andere gefährliche Hunde festgesetzt.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.