forum kriminalprävention 2/2003 April/Mai/JuniRECHT: Aktuelle Rechtsprechung
Schutz vor gefährlichen Hunden durch Einhaltung
von Haltungsvorschriften
Reinhard Rupprecht
Immer wieder kommt es vor, dass ein
sog. Kampfhund oder ein anderer gefährlicher
Hund unversehens einen
Menschen angreift und schwer verletzt.
Nicht selten werden kleine Kinder
Opfer eines solchen Beißvorfalles.
Die Bundesländer haben daher Gefahrenabwehrverordnungen
mit Vorschriften
über das Halten und Führen
von gefährlichen Hunden erlassen.
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr
2001 ein Artikelgesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde verabschiedet,
das die landesrechtlichen Zucht-,
Handels- und Haltungsverbote für gefährliche
Hunde in § 143 StGB strafbewehrt
und auch ein Gesetz zur Beschränkung
des Verbringens oder der
Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
umfasst. Kommunen haben in
Hundesteuersatzungen erhöhte Hundesteuern
für Kampfhunde und andere
gefährliche Hunde festgesetzt.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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