forum kriminalprävention 3/2003 Juli/August/September

TITELTHEMA:
PRO & CONTRA
Biometrische Verfahren - eine Chance für mehr und besseren Datenschutz?

Pro: Jörg Ziercke, Vorsitzender des Arbeitskreises Kriminalprävention und Biometrie im DFK, Leiter der Polizeiabt. im Innenministerium Schleswig-Holstein
Contra: Bettina Sokol, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen

Pro: Kriminalprävention durch moderne Technik entwickelt sich weltweit auf einem immer höheren Niveau. Dieser technologische Fortschritt ermöglicht eine Reduzierung von neuen Risiken, die dem Schutzbedürfnis der Menschen angemessen gerecht werden und deshalb nicht von vornherein diskriminiert werden dürfen. Es ist zweifelsfrei, dass nach den Terrorakten vom 11. September 2001 das Risikopotential insgesamt angewachsen ist.
Biometrische Verfahren sind grundsätzlich zu unterscheiden in Identifikations- und Verifikationsanwendungen und in solche, die privaten oder hoheitlichen Aufgaben und Zwecken dienen. Diese Differenzierung ist notwendig, weil der Einsatz biometrischer Verfahren nicht allein auf hoheitliche Maßnahmen des Staates verkürzt werden darf.

Contra: Biometrische Merkmale sind individuelle Ausprägungen allgemeiner Körpermerkmale, von denen überwiegend angenommen wird, dass sie für längere Zeit oder gar lebenslang unverändert bleiben. Nicht berücksichtigt wird dabei in der Regel allerdings der manchmal mögliche Einfluss von Wachstum, von Krankheiten oder von willkürlichen Manipulationsmöglichkeiten. Biometrische Merkmale können vermessen, aufgezeichnet, gespeichert und zum Zwecke der Identifizierung bestimmten Personen zugeordnet und mit den Merkmalen anderer Personen verglichen werden. Zu solchen Merkmalen gehören beispielsweise der Fingerabdruck, die Stimme, die Unterschrift, die Iris, das Gesicht, die Handgeometrie und der Körpergeruch. Allen biometrischen Verfahren ist gemeinsam, dass sie keine 100%ige Erkennung ermöglichen und auch bei einem bestimmten Prozentsatz der Menschen wegen unzureichender Ausprägung des jeweiligen Merkmals nicht anwendbar sind. Beispielsweise besitzen ca. 5 - 10% der Menschen keinen verfahrenstauglich ausgeprägten Fingerabdruck, um eine Erkennung mittels eines Fingerabdruckverfahrens zu ermöglichen.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.