forum kriminalprävention 3/2003 Juli/August/SeptemberTITELTHEMA: PRO & CONTRA Biometrische Verfahren - eine Chance für mehr und besseren Datenschutz?
Pro: Jörg Ziercke,
Vorsitzender des Arbeitskreises
Kriminalprävention und Biometrie
im DFK, Leiter der Polizeiabt. im
Innenministerium Schleswig-Holstein
Contra: Bettina Sokol,
Datenschutzbeauftragte des Landes
Nordrhein-Westfalen
Pro:
Kriminalprävention durch moderne
Technik entwickelt sich weltweit auf
einem immer höheren Niveau. Dieser
technologische Fortschritt ermöglicht
eine Reduzierung von neuen Risiken,
die dem Schutzbedürfnis der
Menschen angemessen gerecht werden
und deshalb nicht von vornherein
diskriminiert werden dürfen. Es ist
zweifelsfrei, dass nach den Terrorakten
vom 11. September 2001 das Risikopotential
insgesamt angewachsen
ist.
Biometrische Verfahren sind grundsätzlich
zu unterscheiden in Identifikations-
und Verifikationsanwendungen
und in solche, die privaten oder
hoheitlichen Aufgaben und Zwecken
dienen. Diese Differenzierung ist notwendig,
weil der Einsatz biometrischer
Verfahren nicht allein auf hoheitliche
Maßnahmen des Staates verkürzt
werden darf.
Contra:
Biometrische Merkmale sind individuelle
Ausprägungen allgemeiner
Körpermerkmale, von denen überwiegend
angenommen wird, dass sie für
längere Zeit oder gar lebenslang unverändert
bleiben. Nicht berücksichtigt
wird dabei in der Regel allerdings
der manchmal mögliche Einfluss von
Wachstum, von Krankheiten oder von
willkürlichen Manipulationsmöglichkeiten.
Biometrische Merkmale können
vermessen, aufgezeichnet, gespeichert
und zum Zwecke der Identifizierung
bestimmten Personen zugeordnet
und mit den Merkmalen anderer
Personen verglichen werden. Zu
solchen Merkmalen gehören beispielsweise
der Fingerabdruck, die Stimme,
die Unterschrift, die Iris, das Gesicht,
die Handgeometrie und der Körpergeruch.
Allen biometrischen Verfahren
ist gemeinsam, dass sie keine 100%ige
Erkennung ermöglichen und auch bei
einem bestimmten Prozentsatz der
Menschen wegen unzureichender
Ausprägung des jeweiligen Merkmals
nicht anwendbar sind. Beispielsweise
besitzen ca. 5 - 10% der Menschen keinen
verfahrenstauglich ausgeprägten
Fingerabdruck, um eine Erkennung
mittels eines Fingerabdruckverfahrens
zu ermöglichen.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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