forum kriminalprävention 2/2004 April/Mai/Juni

RECHT: Aktuelle Rechtsprechung
Zur Unterbringung psychisch Kranker und zur Sicherungsverwahrung

Reinhard Rupprecht

Immer, wenn ein Gewaltverbrecher aus der Strafhaft entlassen wird und erneut ein Aufsehen erregendes Gewaltverbrechen begeht, diskutiert die Öffentlichkeit heftig darüber, ob die Voraussetzungen für die Haftentlassung sorgfältig genug geprüft wurden, ob richtig entschieden worden ist und ob nicht eine Sicherungsverwahrung zur Vermeidung einer weiteren schwerwiegenden Gewalttat, also aus kriminalpräventiven Gründen, möglich gewesen wäre.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.