forum kriminalprävention 2/2004 April/Mai/JuniRECHT: Aktuelle Rechtsprechung
Zur Unterbringung psychisch Kranker und
zur Sicherungsverwahrung
Reinhard Rupprecht
Immer, wenn ein Gewaltverbrecher aus der Strafhaft entlassen wird und erneut ein Aufsehen erregendes Gewaltverbrechen begeht, diskutiert die Öffentlichkeit heftig darüber, ob die Voraussetzungen für die Haftentlassung sorgfältig genug geprüft wurden, ob richtig entschieden worden ist und ob nicht eine Sicherungsverwahrung zur Vermeidung einer weiteren schwerwiegenden Gewalttat, also aus kriminalpräventiven Gründen, möglich gewesen wäre.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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