forum kriminalprävention 1/2005 Januar/Februar/MärzRECHT Aktuelle Rechtsprechung Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Reinhard Rupprecht
Häusliche Gewalt ist ein Phänomen,
dessen präventive Bekämpfung aus
mehreren Gründen ebenso wichtig wie
schwierig ist. Über die unmittelbare Zufügung
von Schmerzen und Leid hinaus
zerstört sie enge soziale Bindungen
und die wichtigste Sozialisationsinstanz
für den jungen Menschen: die Familie.
Häusliche Gewalt ist ethisch besonders
verwerflich, weil das Opfer infolge
seines Alters, seiner körperlichen
oder geistigen Hilflosigkeit sehr oft
vom Täter abhängig ist. Diese Abhängigkeit
ist einer der Gründe, warumdas
Dunkelfeld der häuslichen Gewalt unendlich
groß sein dürfte. Eine weitere
Schadensfolge häuslicher Gewalt an
jungenMenschen ist die kriminologisch
erwiesene Ursächlichkeit der gegen sie
verübten Gewalttätigkeit dafür, dass sie
später selbst Gewalttäter werden.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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