forum kriminalprävention 1/2005 Januar/Februar/März

RECHT
Aktuelle Rechtsprechung
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Reinhard Rupprecht

Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, dessen präventive Bekämpfung aus mehreren Gründen ebenso wichtig wie schwierig ist. Über die unmittelbare Zufügung von Schmerzen und Leid hinaus zerstört sie enge soziale Bindungen und die wichtigste Sozialisationsinstanz für den jungen Menschen: die Familie. Häusliche Gewalt ist ethisch besonders verwerflich, weil das Opfer infolge seines Alters, seiner körperlichen oder geistigen Hilflosigkeit sehr oft vom Täter abhängig ist. Diese Abhängigkeit ist einer der Gründe, warumdas Dunkelfeld der häuslichen Gewalt unendlich groß sein dürfte. Eine weitere Schadensfolge häuslicher Gewalt an jungenMenschen ist die kriminologisch erwiesene Ursächlichkeit der gegen sie verübten Gewalttätigkeit dafür, dass sie später selbst Gewalttäter werden.

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