forum kriminalprävention 2/2005 April/Mai/Juni

JUGENDSTRAFRECHT
Der Erziehungsgedanke bei der Jugendstrafe

Werner Hinz

Das Jugendstrafrecht ist von dem individualpräventiven Erziehungsgedanken beherrscht. Das gilt auch für die Jugendstrafe. Der Autor hinterfragt diese Sichtweise vor dem Hintergrund eines aktuellen Gesetzentwurfs des Bundesrats "zur Stärkung des Jugendstrafrechts". Er fordert eine generalpräventive Neuorientierung der Jugendstrafe, deren Höchstmaß auf 15 Jahre anzuheben ist. Heranwachsende sind in das allgemeine Strafrecht einzubeziehen.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.