forum kriminalprävention 2/2005 April/Mai/JuniJUGENDSTRAFRECHT Der Erziehungsgedanke bei der Jugendstrafe
Werner Hinz
Das Jugendstrafrecht ist von dem individualpräventiven Erziehungsgedanken
beherrscht. Das gilt auch für die Jugendstrafe. Der Autor hinterfragt
diese Sichtweise vor dem Hintergrund eines aktuellen Gesetzentwurfs
des Bundesrats "zur Stärkung des Jugendstrafrechts". Er fordert eine generalpräventive
Neuorientierung der Jugendstrafe, deren Höchstmaß auf
15 Jahre anzuheben ist. Heranwachsende sind in das allgemeine Strafrecht
einzubeziehen.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
|