forum kriminalprävention 3/2005 Juli/August/SeptemberJUGENDMEDIENSCHUTZ
KINDER INTERNET
Bert Weingarten
Die Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,
JuSCHG und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April
2003 in Kraft. Zwei Jahre nachdem die neuen Bestimmungen gültig sind,
legte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vor kurzem in Erfurt
ihren Zweijahresbericht vor. Bereits zum Auftakt der Tagung wurde der Öffentlichkeit
eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit erklärt. Die "regulierte
Welt des Internets" habe sich in den vergangenen zwei Jahren verändert.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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