forum kriminalprävention 3/2005 Juli/August/September

JUGENDMEDIENSCHUTZ
KINDER INTERNET

Bert Weingarten

Die Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz, JuSCHG und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Zwei Jahre nachdem die neuen Bestimmungen gültig sind, legte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vor kurzem in Erfurt ihren Zweijahresbericht vor. Bereits zum Auftakt der Tagung wurde der Öffentlichkeit eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit erklärt. Die "regulierte Welt des Internets" habe sich in den vergangenen zwei Jahren verändert.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.