forum kriminalprävention 3/2005 Juli/August/September

RECHT
Aktuelle Rechtsprechung zur Videoüberwachung
Videoüberwachung am Arbeitsplatz u. a.

Reinhard Rupprecht

Wiederholt wurde in dieser Rubrik über richterliche Entscheidungen zur Zulässigkeit der Videoüberwachung berichtet. Zuletzt ist in Heft 3/2004 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) v. 27.03.03 zur heimlichen Videoüberwachung von Arbeitsplätzen behandelt worden. In der Entscheidung wird sie für zulässig - weil nicht unangemessen - erklärt, wenn
- ein konkreter Verdacht einer schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht
- sie nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten das einzig verbleibende Mittel zur Aufklärung des Verdachts darstellt
- sie zeitlich begrenzt ist und in einem Umfang erfolgt, in dem der Arbeitnehmer nicht damit rechnen kann, ständig unbeobachtet zu sein
- sie weder in die Intimsphäre noch in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eindringt.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.