forum kriminalprävention 3/2005 Juli/August/SeptemberRECHT
Aktuelle Rechtsprechung zur
Videoüberwachung
Videoüberwachung am Arbeitsplatz u. a.
Reinhard Rupprecht
Wiederholt wurde in dieser Rubrik über richterliche Entscheidungen zur Zulässigkeit
der Videoüberwachung berichtet. Zuletzt ist in Heft 3/2004 ein Urteil
des Bundesarbeitsgerichts (BAG) v. 27.03.03 zur heimlichen Videoüberwachung
von Arbeitsplätzen behandelt worden. In der Entscheidung wird
sie für zulässig - weil nicht unangemessen - erklärt, wenn
- ein konkreter Verdacht einer schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers
besteht
- sie nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten das einzig verbleibende
Mittel zur Aufklärung des Verdachts darstellt
- sie zeitlich begrenzt ist und in einem Umfang erfolgt, in dem der Arbeitnehmer
nicht damit rechnen kann, ständig unbeobachtet zu sein
- sie weder in die Intimsphäre noch in die Privatsphäre des Arbeitnehmers
eindringt.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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