forum kriminalprävention 3/2007 Juli/August/September

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG 2007 / PRÄVENTION IN HESSEN
Erziehung für ein Leben ohne Straftaten – das neue Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz

Jürgen Banzer
Hessischer Minister der Justiz

Aus dem Blickwinkel der Kriminalprävention bedeutet die Verurteilung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden zu einer unbedingten Jugendstrafe zunächst das dokumentierte Scheitern der Bemühungen, durch präventive Maßnahmen von der Begehung von Straftaten abzuhalten. Dieses Scheitern darf aber nicht zur Resignation führen. Der Jugendstrafvollzug muss vielmehr ein erneuter Ansatz sein, intensiv darauf hinzuwirken, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden künftig in der Lage sind, sich eigenverantwortlich in die Gesellschaft zu integrieren und ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hessen hat zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung einen Gesetzentwurf für ein eigenständiges Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz vorgelegt.

Die Langfassung des Artikels finden Sie in der LinkZeitschrift.