forum kriminalprävention 3/2007 Juli/August/September DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG 2007 / PRÄVENTION IN HESSEN Erziehung
für ein Leben ohne Straftaten
– das neue Hessische
Jugendstrafvollzugsgesetz
Jürgen Banzer
Hessischer Minister der Justiz
Aus dem Blickwinkel der Kriminalprävention bedeutet die Verurteilung eines
Jugendlichen oder Heranwachsenden zu einer unbedingten Jugendstrafe
zunächst das dokumentierte Scheitern der Bemühungen, durch präventive
Maßnahmen von der Begehung von Straftaten abzuhalten. Dieses
Scheitern darf aber nicht zur Resignation führen. Der Jugendstrafvollzug
muss vielmehr ein erneuter Ansatz sein, intensiv darauf hinzuwirken, dass
die Jugendlichen und Heranwachsenden künftig in der Lage sind, sich eigenverantwortlich
in die Gesellschaft zu integrieren und ein Leben ohne
Straftaten zu führen. Hessen hat zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung
einen Gesetzentwurf für ein eigenständiges Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz
vorgelegt.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.
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