Bericht über einen Workshop der Friedrich-Ebert-Stiftung zur vernetzten Prävention von Kinderdelinquenz am 13./14. Juli 2001 in Potsdam

 

 

 

Der Gedanke an einen Workshop der vorbezeichneten Art entstand im Bundesministerium der Justiz Ende Februar diesen Jahres in Anknüpfung an ein Strategiepapier der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der IMK, JuMiKo, JMK und KMK mit dem Titel „Präventionsstrategien zur Vermeidung von Kinder- und Jugenddelinquenz“. Ziel der Veranstaltung war, den Teilnehmern (Fachpublikum und interessierte Öffentlichkeit) einen Überblick über die auf diesem Gebiet tätigen Projekte zu verschaffen und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Es ging dabei um Projekte, deren Gegenstand das vernetzte Zusammenwirken aller einschlägig berufenen Stellen – insbesondere Jugendhilfe, Eltern, Schule, Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht und Jugendgericht – zur vernetzten Prävention von Kinder und Jugenddelinquenz sein sollte. Inhaltlicher Schwerpunkt sollte dabei nicht lediglich eine generelle Prävention („Beleuchtung dunkler Ecken“, Verbesserung der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit und –angebote), sondern eine einzelfallbezogene, ggf. auch auf bestimmte identifizierte Problemgruppen bezogene Prävention sein. Als erste Orientierung diente das Stuttgarter „Haus des Jugendrechts“ mit dem Unterschied, dass Kinder im Mittelpunkt der Arbeit stehen sollten. Angesetzt werden sollte aber nicht erst bei mehr oder weniger manifest in Erscheinung getretener Delinquenz, sondern bereits bei erheblicher Auffälligkeit oder erkennbarer erheblicher Gefährdung. Durch die Repräsentanz bzw. Vernetzung aller betroffenen Stellen sollte die gesamte Palette möglicher Interventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen und die Bestimmung der geeignetsten Maßnahmen gefördert werden. Der Einbeziehung auch des Familiengerichts im Vorfeld von § 1666 BGB wurde hierbei besondere Bedeutung beigemessen, um nötigenfalls rechtzeitig einschlägige gerichtliche Maßnahmen ergreifen zu können.

 

Nachdem sich das Landesbüro Potsdam der Friedrich-Ebert-Stiftung dazu bereit erklärt hatte, den Workshop zu organisieren und durchzuführen, wurden in der Folgezeit durch umfangreiche Eigenrecherchen des Referats Jugendstrafrecht im BMJ, Gespräche mit verschiedenen Wissenschaftlern und Anfragen bei dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) Informationen über in Betracht kommende Modellprojekte gesammelt und ausgewertet. Trotz der knappen Vorbereitungszeit von nur 4 ½ Monaten fand der von Professor Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen moderierte Workshop schließlich am 13. und 14. Juli 2001 in den Räumen der Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam statt.

 

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit Referaten von Mitarbeitern des DJI. Unter den Titeln „Zum Schnittfeld Polizei-Jugendhilfe-Justiz: Exemplarischer Überblick über Modellprojekte und Herausforderungen an die Kooperation" bzw. „‘... und die Polizei musste immer Taxi für mich spielen‘: Exemplarische Ergebnisse zur Kinderdelinquenz“ führten Bernd Holthusen und Sabrina Hoops in die Thematik der Veranstaltung ein. Am Nachmittag des ersten Tages hielten der Jugendminister des Landes Brandenburg Steffen Reiche und die Bundesjustizministerin, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin Grundsatzreden zum Thema Kinder- und Jugenddelinquenz, beide mit der zentralen Aussage, dass diese nicht in erster Linie ein Problem der Strafverfolgung sei. Während sich Jugendminister Reiche, schwerpunktmäßig der Darstellung und Kommentierung der Strafverfolgungsstatistik des Landes Brandenburg widmete und die dort im Bereich der Jugendhilfe entfalteten Aktivitäten bzw. Projekte ansprach, konzentrierte sich die gesellschaftspolitisch geprägte Rede der Bundesjustizministerin auf das Motto „Erziehung ja – Gewalt nein“. Dabei betonte sie besonders die Notwendigkeit für ein kooperatives Zusammenspiel aller betroffenen Handlungsträger bereits im Vorfeld manifester Delinquenz. Im Anschluss an die Reden stellten sich beide Minister den zahlreichen Fragen und Beiträgen der Tagungsteilnehmer.

 

Im Zentrum der Veranstaltung stand die hierauf folgende, am zweiten Tag der Tagung fortgesetzte Vorstellung von insgesamt 16 Projekten aus dem gesamten Bundesgebiet. In Kurzvorträgen skizzierten die zu diesem Zweck angereisten Projektmitarbeiter die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und Strukturen ihrer Arbeit. Dabei wurde deutlich, dass sich die Komplexität des Begriffs „Prävention“ in der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Projektansätze wiederspiegelt. Vereint in dem Bestreben, das Ausmaß und die Intensität von Kriminalitätserscheinungen im Kinder- und Jugendbereich zu verringern, zielt ein Teil der Projekte in erster Linie auf eine Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen ab, während andere Projekte schwerpunktmäßig Einzelfallhilfen wie Beratung und Begleitung bei Strafverfahren oder Durchführung von Diversionsmaßnahmen anbieten. Wiederum andere Projekte zeichnen sich durch Konzepte aus, die einen speziellen Ausschnitt aus der Kriminalitätswelt zu bewältigen versuchen, wie z.B. das „Gewaltpräventionsprojekt“ in Ofterdingen. Letzteres begreift Gewalt als nicht verortetes (Gewalt in der Schule, Gewalt auf der Straße etc.), sondern im Alltag verankertes Problem und sucht deshalb die Kooperation sämtlicher Sozialisationsinstanzen. Schließlich ist eine Gruppe von Projekten dadurch besonders gekennzeichnet, dass sie neue Formen der fallbezogenen Kooperation diverser Handlungsträger, insbesondere von Jugendhilfe, Polizei und Justiz erproben. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise das „Haus des Jugendrechts“ in Stuttgart, die „Jugendberatungsstellen bei der Polizei“ (JUBP) in Sachsen-Anhalt und das „Interventions- und Präventionsprojekt der Jugendgerichtshilfe und der Polizei in Dresden“ (IPP) zu nennen. Bei diesen Projekten steht die besonders schnelle – adäquate - Reaktion auf bereits eingetretene Delinquenz durch Aktivierung besonders ausgeprägter Vernetzungsstrukturen im Vordergrund. Schließlich hängt naturgemäß die angesprochene Zielgruppe von der Art des jeweiligen Konzepts ab. Diesbezüglich reichte die Spannbreite von „unauffälligen“ Kindern bis zu bereits straffällig gewordenen jugendlichen sog. Mehrfach- und Intensivtätern. Insgesamt kann hier jedoch nur ein Ausschnitt aus den Konzepten der lediglich exemplarisch angeführten Projekte wiedergegeben werden.

 

Nach Beendigung der Projektvorstellungen am zweiten Tag des Workshops erfolgte eine Aufteilung der Tagungsteilnehmer in drei Arbeitsgruppen, deren Ergebnisse schließlich dem Plenum vorgestellt wurden. So wurde unter dem Stichwort „Organisation der Vernetzung“ herausgearbeitet, dass das Kennenlernen der Aufgaben und Abläufe der beteiligten Handlungsträger, ein gemeinsamer (Willensbildungs)prozeß, verbindliche Absprachen untereinander sowie eine gemeinsame Reflexion der Vernetzungspartner unerlässliche Voraussetzungen erfolgreicher Zusammenarbeit sind. Von der AG „Schwachstellenanalyse und Problemfelder“ wurden u.a. unzureichende Kommunikationsstrukturen zwischen den Beteiligten, insbesondere die fehlende Kenntnis von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, eine fehlende Dauerhaftigkeit bzw. Kontinuität bei Finanzierung und Verteilung personeller Ressourcen, eine Abhängigkeit vom politischen Stellenwert des Themas Kinder- und Jugenddelinquenz sowie die fehlende Berücksichtigung der Kindesinteressen im – nur Hilfen für Eltern vorsehenden – KJHG genannt. Darüber hinaus wurde der Umstand bemängelt, dass statt präventivem Agieren häufig nur Reagieren möglich sei. Der Datenschutz wurde als mitunter die Vernetzung hemmendes Element angesprochen. Schließlich wurde zum Thema „Erfordernisse und Möglichkeiten einer weitergehenden Evaluation“ die Schaffung einer internen und externen Evaluationskultur, eine klare Definition der Projektziele als Maßstab für die Evaluation, eine durchgängige Evaluation mit früherem Einsetzen schon in der Konzeptphase bis hin zu Follow-up-Designs sowie die Durchführung von META-Evaluation gefordert.

 

Die zwei arbeitsintensiven, dabei abwechslungsreichen Tage des Workshops haben einmal mehr gezeigt, dass die Frage nach der angemessenen Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz nicht leicht zu beantworten ist und Enttäuschungen und Rückschläge nicht auszuschließen sind. Die Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung hat jedoch auch deutlich gemacht, dass es nicht an Engagement und Ideen vieler - sich für die Sache von Kindern und Jugendlichen einsetzender - Fachleute mangelt und die Suche nach den „best practices“ auf diesem Gebiet in eindrucksvoller Weise unterstützt.

 

Martina Hemmersbach, StAn

(Referentin für Jugendstrafrecht und Täter-Opfer-Ausgleich

im Bundesministerium der Justiz)

 

Berlin, 13. Dezember 2001