Präventions-Programm HIPPOKRATES

 

Entstehung

Getreu dem Vertrag von Amsterdam verfolgt die EU das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Dieses Ziel präzisierte der Europäische Rat (ER) von Tampere für zahlreiche Bereiche, darunter die Kriminalprävention. Die Kriminalprävention sollte Gegenstand eines umfassenden Konzepts werden.

 

In Anwendung der Schlussfolgerung[1] 42 des ER von Tampere wird die Zweckmäßigkeit eines neuen Programms der Union zur Förderung der Zusammenarbeit aller öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die an der Prävention jeglicher Form von Kriminalität einschließlich des organisierten Verbrechens beteiligt sind, bestätigt.

 

Folglich hat der Ministerrat der Europäischen Union am 28. Juni 2001 für die Jahre 2001 und 2002 das Programm HIPPOKRATES[2], ein Mehrjahresprogramm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention verabschiedet. Für das Programm wurden 2 Millionen € bereitgestellt.

 

Benannt wurde das neue Programm nach Hippokrates, dem legendären Begründer der Medizin, der Prävention den Vorzug vor Therapie gab.

 

Ziele

Generell trägt das Programm HIPPOKRATES dazu bei, im Einklang mit Artikel 29 des Vertrags von Amsterdam den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten soll vor diesem Hintergrund im Bereich der Kriminalprävention mittels HIPPOKRATES gefördert werden.

 

Projekte, die sich folgenden Kategorien zuordnen lassen, können finanziert werden: Aus- und Fortbildung einschließlich Sprachausbildung, Austausch und Praktika, Forschungsarbeiten und Studien, Konferenzen, Seminare, Begegnungen und Kolloquien sowie Verbreitung im Rahmen des Programms erzielter Ergebnisse.

 

Das Programm richtet sich sowohl an öffentliche als auch private Einrichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an der Kriminalprävention beteiligt sind.

 

Zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt können an den Projekten Verantwortliche aus beitrittswilligen Ländern partizipieren. Ebenso können sich Verantwortliche aus sonstigen Drittländern beteiligen, sofern dies den Zielen der Projekte dient.

 

Titel VI-Programme

Neben dem Programm HIPPOKRATES existieren folgende vier Programme im Bereich Justiz und Inneres [3]:

 

-         OISIN [4](Mehrjahresprogramm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden);

-         FALCONE [5](mehrjähriges Austausch-, Ausbildungs- und Kooperationsprogramm für Personen, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind);

-         GROTIUS-Strafrecht[6] (Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Angehörigen der Rechtsberufe);

-         STOP[7] (Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind).

 

Zu beachten ist, dass Finanzhilfen für Projekte im Bereich der Kriminalprävention nunmehr im Rahmen des Programms HIPPOKRATES und nicht mehr im Rahmen der Programme OISIN oder FALCONE zu beantragen sind.

 

Maßnahmen und Schwerpunktthemen

Generell müssen die Schwerpunktthemen des Programms im Einklang mit den politischen Prioritäten der Europäischen Union stehen, die vom Europäischen Rat in Tampere festgelegt wurden (Schlussfolgerungen 41 und 42):

 

1.      Horizontale Themen, die sowohl die Prävention allgemeiner Kriminalität als auch die Prävention organisierter Kriminalität betreffen:

 

·        Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung und Verhütung der Viktimisierung;

·        Zusammenhänge zwischen allgemeiner Kriminalität und organisierter Kriminalität;

·        Vergleichbarkeit der Daten über Straftaten, Viktimisierung und Unsicherheitsgefühl;

·        Sicherheit vor kriminellen Handlungen ("Crime proofing");

·        Ermittlung krimineller Phänomene.

 

2. Prävention allgemeiner Kriminalität

 

Das Programm ist schwerpunktmäßig auf die nachstehenden vom Europäischen Rat

von Tampere genannten Hauptbereiche (Schlussfolgerung 42) ausgerichtet:

 

·        Jugendkriminalität

·        Analyse der Ursachen der Jugendkriminalität;

·        Verhütung von Wiederholungstaten;

·        Alternativen zu Freiheitsstrafen für jugendliche Straftäter;

·        Prävention von Gewalt an Schulen;

·        Kriminalität und Alkoholismus bei Jugendlichen.

 

·        Kriminalität in den Städten

·        Analyse wichtiger Tendenzen der Kriminalität in den Städten und rücksichtsloser Verhaltensweisen sowie wirksame Präventionsmethoden;

·        Prävention des Hooliganismus im Sport;

·        alternative Möglichkeiten der Konfliktvermeidung oder -bewältigung;

·        Beitrag der "bürgernahen Polizei" zur Kriminalprävention;

·        Partnerschaften auf örtlicher Ebene (mit dem Schwergewicht auf der Beteiligung von Bürgern und örtlichen Gemeinschaften);

·        Auswirkungen städtebaulicher Planung sowie umwelt- und wohnungs-politischer Maßnahmen auf die Kriminalität in den Städten.

 

·        Drogenkriminalität

·        Analyse wichtiger Tendenzen der Beschaffungskriminalität und wirksame Präventionsmethoden;

·        Analyse wichtiger Tendenzen der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Drogenhandel und wirksame Präventionsmethoden;

·        Analyse sozialer und gesundheitspolitischer Präventionsprogramme und ihrer Auswirkungen auf die Drogenkriminalität.

 

3. Prävention organisierter Kriminalität

Im Bereich der organisierten Kriminalität werden im Rahmen des Programms HIPPOKRATES Projekte in Bezug auf die Strategie der Europäischen Union zur Prävention organisierter Kriminalität gefördert, die in dem entsprechenden Bericht der Europäischen Kommission und von Europol[8] erläutert wird. Des Weiteren werden Projekte im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Europäischen Forums für die Prävention organisierter Kriminalität unterstützt. Folgende Themen bilden die Schwerpunkte des Programms 2001/2002:

 

·        Ermittlung krimineller Phänomene unter zwei Gesichtspunkten:

·        Ausbau des Wissensstands: Datenerhebungsmethoden, Aufstellung vergleichbarer Statistiken, Analyse der Logistik der organisierten Kriminalität;

·        Analyse und Einsatz bisheriger Erkenntnisse: Durchführbarkeitsstudien und Vorarbeiten zur Umsetzung eines zweigleisigen Ansatzes (Nutzung von Informationen, die im Zuge von Ermittlungen bekannt werden, zu Präventivzwecken).

 

·        Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen (einschließlich Nichtregierungsorganisationen) mit folgenden Prioritäten:

 

·        Festlegung von Schwerpunktbereichen für Partnerschaften mit europäischer Ausrichtung;

·        Förderung und Organisation des Informationsaustauschs;

·        Konzeption und Entwicklung von Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen;

·        Rolle von Berufsvereinigungen und wirtschaftlichen Interessenverbänden bei der Prävention organisierter Kriminalität und Bewertung der Bedeutung freiwilliger Instrumente wie Verhaltenskodizes und "Memoranda of Understanding";

·        Sensibilisierung und Entwicklung einer Präventionskultur.

 

·        Einsatz von Sicherungsmethoden zur Prävention organisierter Kriminalität.

·        Zusammenarbeit zwischen Behörden und Sicherheitsdiensten von Privatunternehmen.

·        Durchführbarkeit des "Crime-proofing-Ansatzes" im Rechtsetzungsprozess  (Bewertung von Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt ihrer Sicherheit vor kriminellen Handlungen).

·        Risikobewertung in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und technologische Entwicklungen.

 

Finanzierungsbedingungen

Für eine Kofinanzierung kommen nur Projekte in Frage, an denen mindestens drei oder zwei Mitgliedstaaten und ein beitrittswilliges Land beteiligt sind. Die Finanzhilfe beläuft sich auf maximal 70 % der endgültigen Kosten. Eine Ausnahme bilden die speziellen und die ergänzenden Maßnahmen, die zu 100 % finanziert werden können, sofern bei keiner der beiden Kategorien 5 % der jährlichen Mittelausstattung des Programms überschritten werden. Die Betriebskosten einer Einrichtung sind im Rahmen des Programms nicht förderfähig. Das Zahlungsverfahren der EU-Kommission setzt regelmäßig eine Vorfinanzierung der Antragsteller voraus. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben, die vor der Antragsgewährung durch den HIPPOKRATES-Ausschuss, getätigt werden. Ein Projekt muss normalerweise spätestens ein Jahr nach Bewilligungszusage abgeschlossen sein. Etwaige Verlängerungen sind schriftlich beim Ausschussvorsitzenden zu beantragen.

 

Projektkriterien

Die Kommission bewertet die Projekte mit Hilfe von Sachverständigen ihrer Dienststellen oder auf die Kriminalprävention spezialisierter Behörden. Hierbei legt sie die nachstehenden in der Entscheidung des Rates in Bezug auf das Programm HIPPOKRATES aufgeführten Bewertungs- und Auswahlkriterien zugrunde:

 

-          Übereinstimmung mit den Zielen des Programms;

-          europäische Ausrichtung und Beteiligung beitrittswilliger Länder;

-          Vereinbarkeit mit den Arbeiten, die entsprechend den politischen Prioritäten der Europäischen Union im Bereich der Kriminalprävention eingeleitet wurden oder geplant sind;

-          Ergänzung abgeschlossener, derzeit durchgeführter oder geplanter Kooperationsprojekte;

-          Fähigkeit des Projektträgers zur Durchführung des Projekts;

-          Qualität des Projekts (Konzeption, Ausführung, Präsentation und erwartete Resultate);

-          beantragter Förderbetrag im Verhältnis zu den erwarteten Ergebnissen;

-          Auswirkungen der erwarteten Resultate auf die Programmziele.

 

Die Antragsteller sollten folgenden Leitlinien Beachtung schenken, die sich ebenso auf die o.a. Kriterien wie die Erfahrungen mit der Verwaltung der sonstigen Programme im Rahmen des Titels VI stützen:

 

-          Die mögliche Wirkung eines Projekts wird anhand der Zahl der Teilnehmer sowie ihrer Stellung und ihrer Multiplikatorkapazität bewertet. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Teilnehmern aus dem Herkunftsmitgliedstaat des Projektträgers und Teilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern ist ein zusätzlicher Pluspunkt für ein Projekt.

-          Langfristige Projekte oder Vorhaben, für die hohe Finanzhilfen beantragt werden, müssen Durchführbarkeitsstudien vorausgehen.

-          Bei besonders kleinen Projekten, Praktika oder Austauschmaßnahmen, die für nur wenige Teilnehmer organisiert werden, ist der Nutzen nachzuweisen.

-          Die Qualität der Vorbereitung wird objektiv (Konzeption und Planung) und subjektiv (Erfahrung und Ruf der antragstellenden Einrichtung) beurteilt. Hat eine Einrichtung zuvor Anträge eingereicht, wird ihre bisherige Tätigkeit geprüft.

-          Sieht das Projekt den Aufbau eines Dokumentationsverbunds oder einer Datenbank vor, sind die Quellen, der untersuchte Bereich, die Methodik, die Häufigkeit der Aktualisierungen, die Benutzer der Informationen usw. genau anzugeben.

-          Forschungsprojekte müssen auf die Praxis ausgerichtet sein und zu verwendbaren Schlussfolgerungen führen.

-          Seminare müssen in partnerschaftlicher Kooperation veranstaltet werden und eine möglichst umfassende europäische Ausrichtung haben. Ergebnisse von Arbeiten und Konferenzen, die zu ähnlichen Themen durchgeführt wurden, sind zu berücksichtigen, damit Doppelarbeit vermieden und ein realer zusätzlicher Nutzen bewirkt wird. Dem Finanzhilfeantrag ist ein detailliertes Seminarprogramm beizulegen, das die Themen der Referate und Diskussionsrunden, das Profil der Teilnehmer sowie Namen und Fachkenntnisse der kontaktierten Redner angibt und darüber informiert, wie sich das Seminar in die Aktivitäten und Arbeitsprogramme der antragsstellenden Einrichtung einfügt.

-          Im Hinblick auf eine gegenseitige Aufwertung der Projekte werden die Antragsteller gebeten, zusammen mit den Partnereinrichtungen zu prüfen, ob inhaltlich oder zeitlich komplementäre Projekte durchgeführt werden können.

-          Besonders berücksichtigt werden Vorschläge für Projekte mit Beteiligung der beitrittswilligen Länder.

 

Frist für die Antragsstellung von Finanzhilfen bei der Europäischen Kommission aus dem Haushalt 2001 war der 16. September 2001. Der HIPPOKRATES-Ausschuss wird die Liste der bewilligten Projekte voraussichtlich im November 2001 annehmen. Die Projektträger werden nach der Ausschusssitzung schnellstmöglich von der EU-Kommission über die Ergebnisse unterrichtet.

 

Die Terminierung für die Einreichung von Projekten für das kommende Jahr 2002 ist noch nicht festgelegt. Der Aufruf zur Einreichung von Projekten im Rahmen des Programms HIPPOKRATES wird wahrscheinlich im Frühjahr 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.

 

In der Vergangenheit hat es sich als hilfreich und förderlich erwiesen, dem Bundesministerium des Innern, bei dem die Gesamtkoordinierung für das Programm HIPPOKRATES liegt, vorab die Anträge zuzuleiten.

 

Ansprechpartnerin: Regina Philipp, BMI, Tel. 01888 / 681-1307

 



[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Tampere, 15.-16. Oktober 1999

[2] Abl. L 186 vom 07. Juli 2001, S. 11

[3] Vertrag über die Europäische Union, 1997, Titel VI

[4] Abl. der Europäischen Gemeinschaften L 186 vom 07. Juli 2001

[5] Abl. der Europäischen Gemeinschaften C 356/4 vom 12. Dezember 2000

[6] Abl. der Europäischen Gemeinschaften L 186 vom 07. Juli 2001

[7] Abl. der Europäischen Gemeinschaften L 186 vom 07. Juli 2001

[8] Gemeinsamer Bericht der Kommissionsdienststellen und EUROPOL vom 13. März 2001 "Ansätze für eine europäische Strategie zur Prävention organisierter Kriminalität"