Präventions-Programm
HIPPOKRATES
Entstehung
Getreu dem Vertrag von
Amsterdam verfolgt die EU das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Dieses Ziel
präzisierte der Europäische Rat (ER) von Tampere für zahlreiche Bereiche,
darunter die Kriminalprävention. Die Kriminalprävention sollte Gegenstand eines
umfassenden Konzepts werden.
In Anwendung der
Schlussfolgerung[1] 42 des ER von
Tampere wird die Zweckmäßigkeit eines neuen Programms der Union zur Förderung
der Zusammenarbeit aller öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die an der
Prävention jeglicher Form von Kriminalität einschließlich des organisierten
Verbrechens beteiligt sind, bestätigt.
Folglich hat der
Ministerrat der Europäischen Union am 28. Juni 2001 für die Jahre 2001 und 2002
das Programm HIPPOKRATES[2],
ein Mehrjahresprogramm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und
Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention
verabschiedet. Für das Programm wurden 2 Millionen € bereitgestellt.
Benannt wurde das neue
Programm nach Hippokrates, dem legendären Begründer der Medizin, der Prävention
den Vorzug vor Therapie gab.
Ziele
Generell trägt das
Programm HIPPOKRATES dazu bei, im Einklang mit Artikel 29 des Vertrags von
Amsterdam den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
soll vor diesem Hintergrund im Bereich der Kriminalprävention mittels
HIPPOKRATES gefördert werden.
Projekte, die sich
folgenden Kategorien zuordnen lassen, können finanziert werden: Aus- und
Fortbildung einschließlich Sprachausbildung, Austausch und Praktika,
Forschungsarbeiten und Studien, Konferenzen, Seminare, Begegnungen und
Kolloquien sowie Verbreitung im Rahmen des Programms erzielter Ergebnisse.
Das Programm richtet
sich sowohl an öffentliche als auch private Einrichtungen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die an der Kriminalprävention beteiligt sind.
Zur Vorbereitung auf den
EU-Beitritt können an den Projekten Verantwortliche aus beitrittswilligen
Ländern partizipieren. Ebenso können sich Verantwortliche aus sonstigen
Drittländern beteiligen, sofern dies den Zielen der Projekte dient.
Titel VI-Programme
Neben dem Programm
HIPPOKRATES existieren folgende vier Programme im Bereich Justiz und Inneres [3]:
-
OISIN [4](Mehrjahresprogramm
für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit
der Strafverfolgungsbehörden);
-
FALCONE [5](mehrjähriges
Austausch-, Ausbildungs- und Kooperationsprogramm für Personen, die für die
Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind);
-
GROTIUS-Strafrecht[6]
(Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die
Zusammenarbeit von Angehörigen der Rechtsberufe);
-
STOP[7]
(Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die
Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die
sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind).
Zu beachten ist, dass
Finanzhilfen für Projekte im Bereich der Kriminalprävention nunmehr im Rahmen
des Programms HIPPOKRATES und nicht mehr im Rahmen der Programme OISIN oder
FALCONE zu beantragen sind.
Maßnahmen
und Schwerpunktthemen
Generell
müssen die Schwerpunktthemen des Programms im Einklang mit den politischen
Prioritäten der Europäischen Union stehen, die vom Europäischen Rat in Tampere
festgelegt wurden (Schlussfolgerungen 41 und 42):
1.
Horizontale
Themen, die sowohl die Prävention allgemeiner Kriminalität als auch die
Prävention organisierter Kriminalität betreffen:
·
Unsicherheitsgefühl
in der Bevölkerung und Verhütung der Viktimisierung;
·
Zusammenhänge
zwischen allgemeiner Kriminalität und organisierter Kriminalität;
·
Vergleichbarkeit
der Daten über Straftaten, Viktimisierung und Unsicherheitsgefühl;
·
Sicherheit
vor kriminellen Handlungen ("Crime proofing");
·
Ermittlung
krimineller Phänomene.
2.
Prävention allgemeiner Kriminalität
Das Programm
ist schwerpunktmäßig auf die nachstehenden vom Europäischen Rat
von Tampere
genannten Hauptbereiche (Schlussfolgerung 42) ausgerichtet:
·
Jugendkriminalität
·
Analyse
der Ursachen der Jugendkriminalität;
·
Verhütung
von Wiederholungstaten;
·
Alternativen
zu Freiheitsstrafen für jugendliche Straftäter;
·
Prävention
von Gewalt an Schulen;
·
Kriminalität
und Alkoholismus bei Jugendlichen.
·
Kriminalität
in den Städten
·
Analyse
wichtiger Tendenzen der Kriminalität in den Städten und rücksichtsloser
Verhaltensweisen sowie wirksame Präventionsmethoden;
·
Prävention
des Hooliganismus im Sport;
·
alternative
Möglichkeiten der Konfliktvermeidung oder -bewältigung;
·
Beitrag der
"bürgernahen Polizei" zur Kriminalprävention;
·
Partnerschaften auf
örtlicher Ebene (mit dem Schwergewicht auf der Beteiligung von Bürgern und
örtlichen Gemeinschaften);
·
Auswirkungen
städtebaulicher Planung sowie umwelt- und wohnungs-politischer Maßnahmen auf
die Kriminalität in den Städten.
·
Drogenkriminalität
·
Analyse wichtiger
Tendenzen der Beschaffungskriminalität und wirksame Präventionsmethoden;
·
Analyse wichtiger
Tendenzen der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Drogenhandel und wirksame
Präventionsmethoden;
·
Analyse sozialer
und gesundheitspolitischer Präventionsprogramme und ihrer Auswirkungen auf die
Drogenkriminalität.
3. Prävention
organisierter Kriminalität
Im Bereich der
organisierten Kriminalität werden im Rahmen des Programms HIPPOKRATES Projekte
in Bezug auf die Strategie der Europäischen Union zur Prävention organisierter
Kriminalität gefördert, die in dem entsprechenden Bericht der Europäischen
Kommission und von Europol[8]
erläutert wird. Des Weiteren werden Projekte im Zusammenhang mit den
Tätigkeiten des Europäischen Forums für die Prävention organisierter
Kriminalität unterstützt. Folgende Themen bilden die Schwerpunkte des Programms
2001/2002:
·
Ermittlung
krimineller Phänomene unter zwei Gesichtspunkten:
·
Ausbau des
Wissensstands: Datenerhebungsmethoden, Aufstellung vergleichbarer Statistiken, Analyse
der Logistik der organisierten Kriminalität;
·
Analyse und Einsatz
bisheriger Erkenntnisse: Durchführbarkeitsstudien und Vorarbeiten zur Umsetzung
eines zweigleisigen Ansatzes (Nutzung von Informationen, die im Zuge von
Ermittlungen bekannt werden, zu Präventivzwecken).
·
Partnerschaften
zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen (einschließlich
Nichtregierungsorganisationen) mit folgenden Prioritäten:
·
Festlegung von
Schwerpunktbereichen für Partnerschaften mit europäischer Ausrichtung;
·
Förderung und
Organisation des Informationsaustauschs;
·
Konzeption und
Entwicklung von Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen;
·
Rolle von
Berufsvereinigungen und wirtschaftlichen Interessenverbänden bei der Prävention
organisierter Kriminalität und Bewertung der Bedeutung freiwilliger Instrumente
wie Verhaltenskodizes und "Memoranda of Understanding";
·
Sensibilisierung
und Entwicklung einer Präventionskultur.
·
Einsatz von
Sicherungsmethoden zur Prävention organisierter Kriminalität.
·
Zusammenarbeit
zwischen Behörden und Sicherheitsdiensten von Privatunternehmen.
·
Durchführbarkeit
des "Crime-proofing-Ansatzes" im Rechtsetzungsprozess (Bewertung von Rechtsvorschriften unter dem
Gesichtspunkt ihrer Sicherheit vor kriminellen Handlungen).
·
Risikobewertung
in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und technologische Entwicklungen.
Finanzierungsbedingungen
Für eine Kofinanzierung
kommen nur Projekte in Frage, an denen mindestens drei oder zwei
Mitgliedstaaten und ein beitrittswilliges Land beteiligt sind. Die Finanzhilfe beläuft sich auf maximal 70 % der
endgültigen Kosten. Eine Ausnahme bilden die speziellen und die ergänzenden
Maßnahmen, die zu 100 % finanziert werden können, sofern bei keiner der
beiden Kategorien 5 % der jährlichen Mittelausstattung des Programms
überschritten werden. Die Betriebskosten einer
Einrichtung sind im Rahmen des Programms nicht förderfähig. Das
Zahlungsverfahren der EU-Kommission setzt regelmäßig eine Vorfinanzierung der
Antragsteller voraus. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben, die vor der
Antragsgewährung durch den HIPPOKRATES-Ausschuss, getätigt werden. Ein Projekt
muss normalerweise spätestens ein Jahr nach Bewilligungszusage abgeschlossen
sein. Etwaige Verlängerungen sind schriftlich beim Ausschussvorsitzenden zu
beantragen.
Projektkriterien
Die Kommission bewertet
die Projekte mit Hilfe von Sachverständigen ihrer Dienststellen oder auf die
Kriminalprävention spezialisierter Behörden. Hierbei legt sie die nachstehenden
in der Entscheidung des Rates in Bezug auf das Programm HIPPOKRATES aufgeführten
Bewertungs- und Auswahlkriterien zugrunde:
-
Übereinstimmung mit
den Zielen des Programms;
-
europäische
Ausrichtung und Beteiligung beitrittswilliger Länder;
-
Vereinbarkeit mit
den Arbeiten, die entsprechend den politischen Prioritäten der Europäischen
Union im Bereich der Kriminalprävention eingeleitet wurden oder geplant sind;
-
Ergänzung
abgeschlossener, derzeit durchgeführter oder geplanter Kooperationsprojekte;
-
Fähigkeit des
Projektträgers zur Durchführung des Projekts;
-
Qualität des
Projekts (Konzeption, Ausführung, Präsentation und erwartete Resultate);
-
beantragter
Förderbetrag im Verhältnis zu den erwarteten Ergebnissen;
-
Auswirkungen der
erwarteten Resultate auf die Programmziele.
Die Antragsteller
sollten folgenden Leitlinien Beachtung schenken, die sich ebenso auf die o.a.
Kriterien wie die Erfahrungen mit der Verwaltung der sonstigen Programme im
Rahmen des Titels VI stützen:
-
Die mögliche
Wirkung eines Projekts wird anhand der Zahl der Teilnehmer sowie ihrer Stellung
und ihrer Multiplikatorkapazität bewertet. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Teilnehmern aus dem Herkunftsmitgliedstaat des Projektträgers und Teilnehmern
aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern ist ein zusätzlicher Pluspunkt für
ein Projekt.
-
Langfristige
Projekte oder Vorhaben, für die hohe Finanzhilfen beantragt werden, müssen
Durchführbarkeitsstudien vorausgehen.
-
Bei besonders
kleinen Projekten, Praktika oder Austauschmaßnahmen, die für nur wenige
Teilnehmer organisiert werden, ist der Nutzen nachzuweisen.
-
Die Qualität der
Vorbereitung wird objektiv (Konzeption und Planung) und subjektiv (Erfahrung
und Ruf der antragstellenden Einrichtung) beurteilt. Hat eine Einrichtung zuvor
Anträge eingereicht, wird ihre bisherige Tätigkeit geprüft.
-
Sieht das Projekt
den Aufbau eines Dokumentationsverbunds oder einer Datenbank vor, sind die
Quellen, der untersuchte Bereich, die Methodik, die Häufigkeit der
Aktualisierungen, die Benutzer der Informationen usw. genau anzugeben.
-
Forschungsprojekte
müssen auf die Praxis ausgerichtet sein und zu verwendbaren Schlussfolgerungen
führen.
-
Seminare müssen in
partnerschaftlicher Kooperation veranstaltet werden und eine möglichst
umfassende europäische Ausrichtung haben. Ergebnisse von Arbeiten und
Konferenzen, die zu ähnlichen Themen durchgeführt wurden, sind zu
berücksichtigen, damit Doppelarbeit vermieden und ein realer zusätzlicher
Nutzen bewirkt wird. Dem Finanzhilfeantrag ist ein detailliertes
Seminarprogramm beizulegen, das die Themen der Referate und Diskussionsrunden,
das Profil der Teilnehmer sowie Namen und Fachkenntnisse der kontaktierten
Redner angibt und darüber informiert, wie sich das Seminar in die Aktivitäten
und Arbeitsprogramme der antragsstellenden Einrichtung einfügt.
-
Im
Hinblick auf eine gegenseitige Aufwertung der Projekte werden die Antragsteller
gebeten, zusammen mit den Partnereinrichtungen zu prüfen, ob inhaltlich oder
zeitlich komplementäre Projekte durchgeführt werden können.
-
Besonders
berücksichtigt werden Vorschläge für Projekte mit Beteiligung der beitrittswilligen
Länder.
Frist für
die Antragsstellung von Finanzhilfen bei der Europäischen Kommission aus dem
Haushalt 2001 war der 16. September 2001. Der HIPPOKRATES-Ausschuss wird die Liste der bewilligten Projekte
voraussichtlich im November 2001 annehmen. Die Projektträger werden nach der
Ausschusssitzung schnellstmöglich von der EU-Kommission über die Ergebnisse
unterrichtet.
Die Terminierung für die
Einreichung von Projekten für das kommende Jahr 2002 ist noch nicht festgelegt.
Der Aufruf zur Einreichung von Projekten im Rahmen des Programms HIPPOKRATES
wird wahrscheinlich im Frühjahr 2002 im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften veröffentlicht werden.
In der Vergangenheit hat
es sich als hilfreich und förderlich erwiesen, dem Bundesministerium des
Innern, bei dem die Gesamtkoordinierung für das Programm HIPPOKRATES liegt,
vorab die Anträge zuzuleiten.
[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Tampere, 15.-16. Oktober 1999
[2] Abl. L 186 vom 07. Juli 2001, S. 11
[3] Vertrag über die Europäische Union, 1997, Titel VI
[4] Abl. der Europäischen Gemeinschaften L 186 vom 07. Juli 2001
[5] Abl. der Europäischen Gemeinschaften C 356/4 vom 12. Dezember 2000
[6] Abl. der Europäischen Gemeinschaften L 186 vom 07. Juli 2001
[7] Abl. der Europäischen Gemeinschaften L 186 vom 07. Juli 2001
[8] Gemeinsamer Bericht der Kommissionsdienststellen und EUROPOL vom 13. März 2001 "Ansätze für eine europäische Strategie zur Prävention organisierter Kriminalität"