Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung

von Claus Henning Schapper

 

 

Die Auslieferung des Euro-Bargeldes an Banken sowie Geld- und Wertdienste läuft seit dem 1. September 2001. Beginnend mit dem 01. Januar 2002 werden dann die nationalen Geldscheine und Münzen in allen Teilnehmerländern durch neue Euro-Münzen und -Scheine ersetzt.

 

Aus Sicht der Bundesregierung kommt den Sicherheitsfragen bei der Euro-Bargeldein-führung eine hohe Priorität zu. Ein reibungsloser und sicherer Start wird dem Euro Vorschusslorbeeren einbringen und eine Vertrauensgrundlage beim Bürger schaffen. Die polizeiliche Sicherheitskonzeption steht, die Polizei ist gut vorbereitet auf die zusätzlichen Aufgaben, die mit der Gewährleistung der Sicherheit der Währungsumstellung verbunden sind. Sie setzt auf eine enge Sicherheitskooperation mit den Hauptbeteiligten, wie Bundesbank, Landeszentralbanken, Kreditwirtschaft, Handel, Geld- und Wertdienste. Die Währungsumstellung ist von besonderer Bedeutung für die Kriminalitätsbereiche Eigentumskriminalität, Geldwäsche und Falschgeldkriminalität.

Eigentumskriminalität

Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes führen die Lagerung, der Transport und der Umtausch von altem und neuem Bargeld zu besonderen Gefahren im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität. Um diesen Gefahren frühzeitig zu begegnen, hat die Innenministerkonferenz im November letzten Jahres eine Sicherheitskonzeption auf Bundesebene für die Polizeien von Bund und Ländern beschlossen. Dabei wurden die Kreditwirtschaft, die Werttransporteure und der Handel eingebunden. Der Bundesgrenzschutz ist über die Bereitstellung von Einsatzkräften und Liegenschaften und das Bundeskriminalamt über die Erstellung von Lagebildern und Maßnahmen zur Fälschungs- und Geldwäschebekämpfung ebenfalls daran beteiligt.

 

Zu den wichtigsten vorgesehenen Maßnahmen gehören

·        die Festlegung von Melde- und Informationswegen für Gefahrenlagen,

·        die Erstellung von Lagebildern,

·        die Aktualisierung von Einsatz- und Objektplänen,

·        die systematische Erfassung von Lagerstätten sowie von Transportrouten,

·        die Bereitstellung von Spezialeinheiten,

·        die Durchführung von Personen- und Objektschutzmaßnahmen,

·        gezielte Fahndungsmaßnahmen an den Außengrenzen,

·        die polizeiliche Begleitung von Geldtransporten und

·        vor allem eine verstärkte sichtbare polizeiliche Präsenz.

 

Auf örtlicher Ebene wurden Sicherheitskonzepte unter Einbeziehung aller Beteiligten erarbeitet. Als Sicherheitskoordinator für die Euro-Bargeldeinführung war eine möglichst einheitliche Umsetzung in den Ländern für mich vorrangiges Ziel. Die Innenministerkonferenz wird im November nochmals eine Bilanz der Vorbereitungsmaßnahmen in Bund und Ländern ziehen.

 

Bei der Eigentumskriminalität haben sich bisher keine Auffälligkeiten ergeben. In diesem Jahr wurden bislang 12 Geldtransporte in Deutschland überfallen. Bei einem Überfall wurde auch Euro-Bargeld entwendet. Diese Zahlen bewegen sich auf dem Niveau der Vorjahre. 1999 und 2000 wurden jeweils 13 Geldtransporte überfallen. Nichts deutet auf einen Anstieg der Zahlen in den nächsten Monaten hin. Das Bundeskriminalamt sieht daher gegenwärtig keinen zusätzlichen polizeilichen Handlungsbedarf. Die getroffenen Maßnahmen erfüllen umfassend die Sicherheitsansprüche in Verbindung mit der Währungsumstellung.

 

Ein reibungsloser Ablauf der Währungsumstellung erfordert ferner eigene Anstrengungen sämtlicher Beteiligten im Sicherheitsbereich, wie die Optimierung der vorhandenen Sicherheitstechnik, eine zeitgerechte Fortbildung des Personals hinsichtlich des Verhaltens bei Überfällen und die Beauftragung zusätzlicher privater Sicherheitskräfte. Auch die Bürger selbst sind gefordert. Möglichst frühzeitig soll DM-Bargeld, das angespart wurde und bis zur Währungsumstellung nicht mehr für den Zahlungsverkehr benötigt wird, bei den Banken eingezahlt werden.

Geldwäsche

Für den Bereich Geldwäsche besteht kein Anlass zu einer Dramatisierung der Lage. Die Strafverfolgungsbehörden und die Bankenaufsicht wenden bewährte Bekämpfungsmechanismen an, die ständig verbessert werden. Die Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft ist gut. Die besondere Herausforderung liegt weniger in neuen Geldwäschemethoden als vielmehr darin, mit einer deutlich erhöhten Anzahl von Verdachtsfällen zurecht zu kommen.

 

Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern wurden bundeseinheitliche Handlungsempfehlungen erarbeitet, die sich an die Geldwäschebekämpfungsbehörden, die Kreditinstitute sowie deren Kunden richten. Der erarbeitete Maßnahmekatalog ist vielfältig. Er reicht von der Aufforderung an die Kunden zur rechtzeitigen Anmeldung größerer Bargeld-Transaktionen, zu besonderen Schulungsmaßnahmen, der Benennung zentraler Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaft bis hin zu einer Verstärkung der Bargeldkontrollen durch Zoll und Bundesgrenzschutz an den Grenzen.

 

Auch bei der Geldwäsche gibt es bislang keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die anstehende Währungsumstellung. Zwar ist im ersten Halbjahr 2001 ein Anstieg der Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz um ca. 50 % zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist jedoch auf eine neue Verfahrensweise der Landeszentralbanken bei der Erstellung von Verdachtsanzeigen und verbesserte Programme bei den Kreditinstituten zum Erkennen von Verdachtsmomenten für das Vorliegen von Geldwäschehandlungen zurückzuführen.

Falschgeld

Die Falschgeldsituation ist derzeit weder überraschend noch beunruhigend. „Euro-Blüten“ gibt es noch nicht. Die entsprechenden Fallzahlen bei „DM-Blüten“ haben im ersten Halbjahr zwar schon das Niveau des Vorjahres überschritten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass trotz dieses Anstiegs die aktuellen Zahlen weit unter dem Niveau des „Spitzenjahres“ 1996 liegen. Für die Monate Juli und August 2001 zeichnet sich zudem schon wieder eine rückläufige Tendenz ab. Hier liegen die Zahlen bei den monatlichen Durchschnittswerten des Vorjahres und erheblich unter den monatlichen Durchschnittswerten des 1. Halbjahres 2001.

 

Die Polizei ist vorbereitet, einer Zunahme der Falschgeldkriminalität zu begegnen. Die Polizei und das Kassenpersonal von Handel und Banken werden im Rahmen von Schulungsmaßnahmen über Fälschungsmerkmale des Euros unterrichtet. Verstärkte anlassbezogene Bankenwarnungen sind zu verbreiteten Fälschungen geplant. Zudem sind Aufklärungsmaßnahmen der Bevölkerung über das Aussehen und die Beschaffenheit der neuen Banknoten und Münzen vorgesehen. Die Strafverfolgungsbehörden werden schon heute durch eine umfassende Falschgelddatenbank der Deutschen Bundesbank und zukünftig für den Euro zusätzlich durch ein Falschgeldbearbeitungssystem bei der Europäischen Zentralbank unterstützt.

 

Auch auf der Ebene der Europäischen Union gibt es vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Besonders hervorzuheben ist die geplante verstärkte Zusammenarbeit bei der Fälschungsbekämpfung zwischen Europol, Kommission, Europäischer Zentralbank und nationalen Stellen. Europol erstellt als Grundlage dafür seit August 2001 eine monatliche Lageübersicht Falschgeld.

Rahmenbedingungen

Unter Leitung des Koordinators der Bundesregierung für Fragen der Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung wurden angemessene Rahmenbedingungen, die den Euro-Start erleichtern, geschaffen. Auf Bundesebene erfolgte eine Verständigung zwischen den Beteiligten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der heißen Phase der Währungsumstellung. Die Länder haben begonnen, diesen Rahmen zur vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit umzusetzen. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat eine Ausnahmeverordnung für das Befahren von Fußgängerzonen durch Werttransportfahrzeuge erlassen und sich bei den zuständigen Landesbehörden für großzügige Ausnahmeregelungen zur Benutzung von Busspuren im Einzelfall ausgesprochen. Die Bundeswehr ist bereit, bei dem Transport und der Lagerung des Euro-Bargeldes logistische Unterstützung zu leisten. Der Berufschulunterricht für Bankfachklassen wird an die Erfordernisse der Währungsumstellung angepasst.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass von allen Beteiligten die notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Einführung des Euro-Bargeldes getroffen wurden.

 

Claus Henning Schapper
Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
Koordinator der Bundesregierung für Fragen
der Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung

11014 Berlin