Private Sicherheitsdienste und Kriminalprävention?

Horst Schult

 

Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit durch Kriminalprävention erfordert die Mitwirkung aller gesellschaftlichen Kräfte. Hierzu sind neben den staatlichen und kommunalen Sicherheitsträgern auch die Privaten Sicherheitsdienste aufgerufen. Ihre ca. 2 500 Unternehmen und ca. 170 000 Beschäftigten erbringen bedeutende Beiträge in der gewerblich operativen Kriminalprävention. Die ehrenamtliche Mitwirkung in kriminalpräventiven Gremien ist jedoch noch zu gering. Im Interesse der Ausschöpfung aller gesellschaftlichen Sicherheitsressourcen muß es gelingen, die Privaten Sicherheitsdienste stärker in die kriminalpräventiven Gremien zu integrieren und ihre kompetente Mitwirkung zu fördern.

 

Kriminalprävention - eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung

 

Nicht nur die Not staatlicher Kassen, sondern vielmehr die Eigen- und Mitverantwortung eines

jeden für die Innere Sicherheit sollte die Motivation für die Mitwirkung an der Kriminalprävention sein. Und in der Tat gibt es eine ständig zunehmende Bereitschaft mit einer großen Vielfalt von Strukturen und Projekten. Dies kann alljährlich auf dem Deutschen Präventionstag erfahren werden.

 

Die Abhandlung soll eine Antwort auf die Frage nach dem Verhältnis der Privaten Sicherheitsdienste zur Kriminalprävention geben.

 

Zahlreiche Veröffentlichungen und Erklärungen lassen den Eindruck entstehen, dass bereits mit

dem akademischen Diskurs oder dem formalen Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auch

die tatsächliche Mitwirkung der Privaten Sicherheitsdienste in der Kriminalprävention gewährleistet sei. Es mehren sich jedoch die Stimmen, die auf eine Diskrepanz zwischen diesen Verlautbarungen und der realen Ausführung hinweisen.

 

Die Themen "Kriminalprävention - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" und "Wege der

kommunalen Kriminalprävention"1, unter Mitwirkung Privater Sicherheitsdienste

gewinnen seit 1990 zunehmend an sicherheitspolitischer Bedeutung.

 

So hat die Ständige Konferenz der Innenminister- und senatoren der Länder (IMK) am 02.02.1998 im Beschluss zum Tagesordnungspunkt "Verstärkung der Kriminalitätsbekämpfung in Bund und Ländern/Partnerschaft für mehr Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden" ausgeführt, dass "Kriminalprävention in enger Kooperation von allen staatlichen und privaten Institutionen der Bevölkerung und insbesondere auf kommunaler Ebene wahrzunehmen ist.

 

Der Beschluss zeigt des weiteren die Bedeutung der Aufgabe für die Polizei sowie die Möglichkeit der Beteiligung der Privaten Sicherheitsdienste wie folgt auf: "Nur eine gut ausgebildete Polizei wird den ständig wachsenden Anforderungen gerecht. Fach- und Sozialkompetenz, Streßbewältigung und Konfliktfähigkeit sowie die weitgehende Eigenverantwortlichkeit prägen ihr Berufsbild und fordern die Akzeptanz durch den Bürger. Gewerbliche Bewachungsunternehmen können Polizeiarbeit nicht ersetzen, aber wirksam unterstützen. Sie sind auf nicht hoheitliche Bereiche, soweit sie dafür qualifiziert sind, zu beschränken.“.

 

Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) erklärt in seinem Organ DSD 4/2000, S. I "die vollinhaltliche Unterstützung dieser Aussagen", macht jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, "dass der Verband nicht in der Lage sei, in allen Gremien mitzuarbeiten". Er "fordert daher nachhaltig seine Mitgliedsunternehmen auf, sich in den kommunalen Räten zu engagieren". In der Ausgabe 2/2000, S. 8, "Mitwirkung in kriminalpräventiven Räten" heißt es:" Die Arbeit örtlicher kriminalpräventiver Räte könnte durch die Einbeziehung eines Vertreters wirksam ergänzt werden. Der BDWS ist bereit, im Deutschen Forum für Kriminalprävention mitzuwirken".

 

Stober 2 nimmt mit der ersten wissenschaftlichen Analyse "Der Beitrag der Privaten Sicherheitsdienste in Präventionsgremien" Stellung zu dem Verhältnis von politischen Zielvorstellungen und den Absichterklärungen des BDWS einerseits sowie dem realen Sachstand andrerseits. Für Stober ist an den weiteren Erklärungen von Politik und Regierung auffällig, dass die Privaten Sicherheitsdienste nicht ausdrücklich als Mitwirkende in kriminalpräventiven Gremien genannt werden.

 

Er zitiert Beschlüsse der Bundesregierung und der IMK aus 1998 und 2000, in denen es heißt, dass "Private Sicherheitsdienste ein möglicher Ordnungs- und Sicherheitspartner seien, die außerhalb des hoheitlichen Bereichs einen wirksamen Beitrag zur Kriminalprävention leisten könnten". Sein bedenkenswertes Fazit lautet: "Die Privaten Sicherheitsdienste "scheinen" somit ein fester Baustein dieser kriminalpräventiv orientierten Sicherheitsinfrastruktur zu sein". (S.648) Um die gewerbespezifischen Beiträge möglichst zutreffend darstellen zu können, wird zwischen der Art der Kriminalprävention, die als Wesen des Sicherheitsgewerbes auf der Basis von Verträgen gewerblich operativ, und jener, die in Form einer ehrenamtlichen Mitwirkung in kriminalpräventiven Gremien erfolgt, unterschieden.

 

Die gewerblich operative Kriminalprävention

 

Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) nennt in seinem

Organ DSD 2/2001 140 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 2500 Wach- und

Sicherheitsunternehmen. Zur Zahl der Beschäftigten sind ca. 30 000 Aushilfskräfte hinzuzufügen. Die Personalfluktuation ist aufgrund der durchschnittlich niedrigen Löhne überdurchschnittlich hoch; gleichzeitig besteht ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Personal. 1400 (62 %) der genannten Arbeitgeber sind Klein- oder Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500 000 DM. Auf diese ca. 2/3 aller Unternehmen entfallen nur 4 % des Jahresumsatzes der Branche in Höhe von ca. 6 Mrd. DM. Die personale Leistungsfähigkeit wird in zunehmenden Maße durch elektronische Sicherheitstechnik ergänzt. Das Leistungsbild der Privaten Sicherheitsdienste wird von 3 Schwerpunkten in 3 Rechtsbereichen bestimmt:

 

ca. 85 % im privaten Auftrag und privatrechtlichen Hausrechtsbereich ohne öffentlichen Zugang,

(z.B. Werk- u. Objektschutz, Brandschutz, Geld- u. Wertdienste, Kerntechnische Anlagen, Notruf und Serviceleitstellen, Alarmverfolgung, Geld- und Wertdienste ),

 

ca. 10 % im privat- und öffentlichrechtlichen Auftrag jedoch mit öffentlichem Zugang (z.B. Messen, Kongresse, Veranstaltungen, ÖPNV, Anlagen der DB, Einkaufszentren) sowie

 

ca. 5 % im staatlichen/kommunalen Auftrag in öffentlichen Räumen und Objekten (z.B. Liegenschaften Bundeswehr/Polizei, Flughäfen, Verkehrsüberwachung, Streifendienste).

 

Mit der operativen Durchführung dieser Aufgaben werden 2 Ziele verfolgt. Erstens die Vermeidung oder Minimierung von Schäden (z.B. durch Wasser/Feuer) am Eigentum oder an sonstigen Rechten des Auftraggebers (safety) und zweitens, durch diesen Schutz kriminogene Tatgelegenheiten zu reduzieren und Rechtsbrüche zu verhüten, d. h. auch Kriminalprävention im engeren Sinne (security) zu gewährleisten. Beide Aufgaben sind überwiegend nicht voneinander zu trennen und werden als Mischtätigkeiten gleichzeitig wahrgenommen. "In dieser klassischen Rolle der vorsorgenden und vorbeugenden Bewachung ist das Sicherheitsgewerbe nicht nur ein unentbehrlicher Garant für Einzelpersonen, Haushalte und Unternehmen".³

 

Dies gilt auch und im besonderen Maße für die Geld- und Wertdienste. Ein aktuelles Beispiel ergibt sich aus der Einführung des Euro. 80 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Geld- und Werttransportunternehmen (BDGW) werden mit ca. 7500 Beschäftigten und über 2000 gepanzerten Spezialtransportern den Transport, die Lagerung und die Bearbeitung der gewaltigen Mengen des Euro sowie den Umtausch der DM gewährleisten. Im Beschluss des Arbeitskreises II der IMK (AK II) vom 16. 8. 2000 wird ausdrücklich die Eigenverantwortlichkeit u. a. der Werttransportunternehmen, eigene Sicherungsmaßnahmen zu treffen, betont.

 

Schnittstelle und Vernetzung von Sicherungsmaßnahmen der Banken, der Polizei und der Privaten Sicherheitsdienste werden durch einen Beschluss des AK II vom 6.4.2000 deutlich, in dem es heißt, dass "polizeiliche Maßnahmen die Sicherheitskonzepte des Kreditgewerbes und des Handels durch lokale und überregionale Präsenz- und Raumschutzkonzepte im öffentlichen Raum ergänzen sollen. Dazu sind auch Kooperationen mit privaten Geld- und Werttransportunternehmen erforderlich ".

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Privaten Sicherheitsdienste durch die Gesamtheit der aufgezeigten Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zur staatlichen und kommunalen Kriminalprävention erbringen. Dessen sicherheitspolitischer Wert wird auch nicht dadurch gemindert, dass diese Sicherheitsdienstleistungen gewerblich, d. h. gegen Entgelt erfolgen. Im Gegenteil - sie werden als Beitrag zum Bruttosozialprodukt und durch die Schaffung einer beachtlichen Zahl von Arbeitplätzen auch zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor.

 

Mitwirkung in kriminalpräventiven Gremien

 

Unter kriminalpräventiven Gremien sollen hier alle formellen und informellen Einrichtungen, Foren, Organe, Arbeitskreise auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verstanden werden, die sich im Gegensatz zur o.a. gewerblich operativen Kriminalprävention mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, teilweise ehrenamtlich und gemeinnützig mit den konzeptionellen, inhaltlichen Herausforderungen der Kriminalprävention befassen.

 

 

 

Mitwirkung auf der Bundesebene

 

könnte auf dem Deutschen Präventionstag und in der "Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)" erfolgen.

 

Organe der Stiftung sind das Kuratorium, der Vorstand und der Stifterrat. Sowohl der BDWS als auch die SECURITAS Deutschland haben ihre Mitwirkung als Zustifter im Stifterrat des DFK erklärt. Der Stifterrat ist das Meinungsbildungsorgan der Zustifter . Über dieses Organ ergibt sich für diese Repräsentanten der Privaten Sicherheitsdienste die Möglichkeit, aber auch eine Verpflichtung, die Ziele des DFK nicht nur finanziell, sondern vor allem auch konzeptionell mit eigenen Inhalten und Initiativen zu unterstützen. Aus der Mitgliedschaft ergibt sich für die Privaten Sicherheitsdienste aber vor allem die Chance, ihre formale Position in der Kriminalprävention zu definieren und die öffentliche Akzeptanz zu festigen.

 

Diese Gelegenheit besteht auch für die inhaltliche Mitgestaltung und Teilnahme an den jährlichen Deutschen Präventionstagen. Dort ist es jedoch in den vergangenen Jahren dem Sicherheitsgewerbe trotz Teilnahme und finanzieller Unterstützung nicht gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit mit nachhaltiger Wirkung zu erzielen. Dies kann auch zukünftig nur erreicht werden, wenn das Gewerbe über seine Organe seine Ziele strategisch konzeptionell aufarbeitet und in die Unternehmen umsetzt.

 

Mitwirkung auf der Landesebene

 

besteht in der Möglichkeit der Teilnahme in Landespräventionsräten oder vergleichbaren Gremien in 10 Bundesländern. In einigen ist der BDWS durch seine Landesgruppen vertreten. Der erste Landespräventionsrat wurde 1992 in Schleswig-Holstein eingerichtet. Kein Geringerer als der heutige Präsident des BDWS, Wackerhagen, hat, wie er in DSD 4/2000 S. 1 schreibt, "dort von Beginn an mitarbeiten dürfen. Von daher kenne er die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen aus eigener, langjähriger Erfahrung".

 

Die Mitwirkung auf dieser Ebene durch Führungskräfte ist für das Sicherheitsgewerbe von besonderer Bedeutung, weil die Polizeihoheit mit Ausnahme der Bundespolizeien bei den Ländern liegt. In den Landespräventionsräten wird die Sicherheitspolitik der Länder mitgestaltet.

 

Die Möglichkeiten der Einflussnahme sind allerdings von dem Vorhandensein konzeptioneller, im Verband abgestimmter Vorstellungen des Gewerbes zu strategischen Fragen der Inneren Sicherheit abhängig. Erfahrungsgemäß werden diese Möglichkeiten angesichts der komplexen Aufgabenstellung in den Gremien durch das Gewerbe als gering eingestuft. Doch das Beispiel Mecklenburg- Vorpommern zeigt, wie erfolgreich sich die über die gewerblichen Interessen hinaus engagierte Mitarbeit eines Vorsitzenden einer Landesgruppe auswirken kann.

 

Umgekehrt haben auch Bundesländer die Kooperation angeboten. In ganz besonderer Weise gilt dies für das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Nach mehrfachem Erfahrungsaustausch mit den Marktführern Raab Karcher Sicherheit und der SECURITAS unter Teilnahme des BDWS fand am 23.0 4. 98 ein Symposium Innere Sicherheit -Polizei, Ordnungsbehörden und Privates Sicherheitsgewerbe in Mainz statt. Der Gastgeber, Innenminister Zuber 4, derzeit Vorsitzender der IMK, sagte unter Bezugnahme auf den o.a. IMK- Beschluss vom Februar 98: "Der Beschluss ist ein weiterer Meilenstein in der Grundsatzdiskussion zu Fragen der Inneren Sicherheit. In diesen Prozess muss auch das Private Sicherheitsgewerbe eingebunden werden".

 

Beispielhaft waren auch die Veranstaltungen und das Positionspapier der SECURITAS Deutschland zur Novellierung der Rechtsgrundlagen des Gewerbes. Ihre diesbezüglichen Symposien in Mainz, Düsseldorf und Berlin mit Teilnehmern der Parlamente, Ministerien, Polizei, Kommunen, Hochschulen und Verbände haben Verständnis und Akzeptanz für das gesamte Gewerbe gefördert.

Die Beispiele belegen die Erfolgsaussichten eines ernsthaften und kontinuierlichen Dialogs. Bei der dringenden Empfehlung zur Intensivierung einer engagierten Mitwirkung von Repräsentanten

der Unternehmen in Gremien auf der Landesebene wird nicht verkannt, dass diesen Personen unter Berücksichtigung des Zeit- und Kostenaufwandes sowie angesichts des Wettbewerbs und dünner Führungsspitzen enge Grenzen gesetzt sind. Dennoch müssten im Interesse der Glaubwürdigkeit des verkündeten Engagements innerhalb des BDWS Lösungen gefunden werden.

 

Mitwirkung auf der Ebene der Kommunen

 

ist von zentraler Bedeutung. "Hier liegt der Schwerpunkt kriminalpräventiver Gremienarbeit" Stober 5. Das Bundeskriminalamt erfasst im "Infopool Prävention" die Zahl der Gremien; sie liegt z. Zt. bei 1667. Im krassen Gegensatz hierzu steht die Mitwirkung der Privaten Sicherheitsdienste. Jäger 6, Polizei -Führungsakademie, über Jahrzehnte beharrlicher und verdienstvoller Mahner der Intensivierung der kommunalen Kriminalprävention in Deutschland, erklärte im November 1999, anlässlich einer Tagung an der Hochschule Speyer, er habe keine Kenntnisse über die Einbindung von Privaten Sicherheitsdiensten. Diese Aussage wird grundsätzlich durch die Umfrage und Analyse der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe an der Universität Hamburg bestätigt. Im Verhältnis zur Vielzahl der kommunalen Gremien sind die Privaten Sicherheitsdienste deutlich unterrepräsentiert (1667/ ca. 50); davon sind in Mecklenburg- Vorpommern 13 der 17 BDWS - Unternehmen beteiligt!

 

Dieses negative Ergebnis darf unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Zielsetzung einer gesamtgesellschaftlichen Mitwirkung nicht einfach hingenommen werden. Es ist vielmehr nach den Ursachen und den Möglichkeiten ihrer Behebung zu fragen. Mögliche Ursachen können hier nur stichwortartig genannt werden; sie bedürfen der wissenschaftlichen Analyse.

 

Genannte Ursachen:

- fehlende politische Eindeutigkeit (Mitwirkung wird als "möglich" angesehen)

- Rechtsbedenken (Gefährdung Gewaltmonopol, Distanzverlust, Datenschutz)

- nicht erkennbare Identifikation mit dem Rechtsgut Sicherheit (nicht nur Wirtschaftsgut)

- Besorgnis der einseitigen wirtschaftlichen Orientierung ("Was bringt uns das?")

- Vorbehalte der Kommunen ( Aufgaben- und Verantwortungsverlagerung Land/Kommune )

- berufsständische Vorbehalte von Polizei und Sozial-/Ordnungs- Diensten der Kommunen

- fehlende oder falsche Information über Leistungsfähigkeit und -willigkeit der Sicherheitsge-      werbe

- fehlende Koordination und Selektion der Sicherheitsunternehmen in einer Kommune

- Eignung der Präventionsprojekte

- Vermutung einer unzureichenden Kompetenz

- geringe Kontinuität der Mitwirkung von Führungskräften (Arbeitsdruck. Kosten, Fluktuation)

- Vorrang der gewerblichen Vertragserfüllung.

 

Auf die Sonderformen der Kooperationsvereinbarungen Privater Sicherheitsdienste mit der Polizei u. a. in Frankfurt, Düsseldorf und Wiesbaden konnte hier nicht eingegangen werden. Ihre Effizienz wird als noch zu gering bewertet. Die o. a. Ursachen treffen grundsätzlich auch hier zu.

 

Notwendigkeit und Voraussetzungen der Integration

 

Die gesamte Kriminalprävention dient ausschließlich den Zielen, Rechtsbrüche zu verhüten, die Innere Sicherheit zu stärken, das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger zu objektivieren und den inneren Frieden in den Kommunen zu fördern. Dies ist die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, die sich aus dem Sinn und dem Auftrag der Verfassung ergibt.

 

Angesichts der aufgezeigten personalen und sicherheitstechnischen Leistungsfähigkeit des Sicherheitsgewerbes, sowie der bedeutenden, in der gewerblich operativen Kriminalprävention erbrachten Sicherheitsdienstleistungen, ist die Mitwirkung der Privaten Sicherheitsdienste auch in den kommunalen kriminalpräventiven Gremien unverzichtbar notwendig.

 

Wenn das Sicherheitsgewerbe seine zustimmenden Erklärungen zu den sicherheitspolitischen Mitwirkungsofferten ernstnimmt, dann hat es gegenüber der Gesellschaft eine Bringschuld. Diese besteht auch und vor allem darin, die sicherheitspolitische "Bedingung", eine aufgabenadäquate Qualifikation der Unternehmer und Beschäftigten, zu erfüllen.

 

Es gibt aber ebenso die Verpflichtung für Polizei und Kommunen, Vorbehalte unter Wahrung von Rechtspositionen auszuräumen, Ursachen gemeinsam aufzuarbeiten und das Sicherheitsgewerbe auf dem Weg zur verstärkten Mitwirkung in kriminalpräventiven Gremien zu unterstützen.

 

Literatur:

1)      E. Kube, Vereint gegen Kriminalität, Lübeck 1996

2)      R. Stober, Der Beitrag des Sicherheitsgewerbes in Präventionsgremien,

Forum Deutsche Hochschule Speyer, Neue Polizeikonzepte, 1999

3)      R. Pitschas, Polizei und Sicherheitsgewerbe Kriminalstatistik 3/1999, S 78 ff.,

4)      W. Zuber, Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz, Innere Sicherheit- Polizei, Ordnungsbehörden und Privates Sicherheitsgewerbe, Mainz 1998

5)      R. Stober, a.a. O.

6)      J. Jäger, Kommunale Kriminalprävention in Deutschland, Deutsche Hochschule  Speyer, a.a.O.

 

Horst Schult

Ltd. Polizeidirektor a. D.

Berater SECURITAS Deutschland Holding GmbH

Düsseldorf