Private Sicherheitsdienste und
Kriminalprävention?
Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit durch Kriminalprävention erfordert die Mitwirkung aller gesellschaftlichen Kräfte. Hierzu sind neben den staatlichen und kommunalen Sicherheitsträgern auch die Privaten Sicherheitsdienste aufgerufen. Ihre ca. 2 500 Unternehmen und ca. 170 000 Beschäftigten erbringen bedeutende Beiträge in der gewerblich operativen Kriminalprävention. Die ehrenamtliche Mitwirkung in kriminalpräventiven Gremien ist jedoch noch zu gering. Im Interesse der Ausschöpfung aller gesellschaftlichen Sicherheitsressourcen muß es gelingen, die Privaten Sicherheitsdienste stärker in die kriminalpräventiven Gremien zu integrieren und ihre kompetente Mitwirkung zu fördern.
jeden
für die Innere Sicherheit sollte die Motivation für die Mitwirkung an der
Kriminalprävention sein. Und in der Tat gibt es eine ständig zunehmende
Bereitschaft mit einer großen Vielfalt von Strukturen und Projekten. Dies kann
alljährlich auf dem Deutschen Präventionstag erfahren werden.
Die
Abhandlung soll eine Antwort auf die Frage nach dem Verhältnis der Privaten
Sicherheitsdienste zur Kriminalprävention geben.
Zahlreiche
Veröffentlichungen und Erklärungen lassen den Eindruck entstehen, dass bereits
mit
dem
akademischen Diskurs oder dem formalen Abschluss von Kooperationsvereinbarungen
auch
die
tatsächliche Mitwirkung der Privaten Sicherheitsdienste in der
Kriminalprävention gewährleistet sei. Es mehren sich jedoch die Stimmen, die
auf eine Diskrepanz zwischen diesen Verlautbarungen und der realen Ausführung
hinweisen.
Die
Themen "Kriminalprävention - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe"
und "Wege der
kommunalen
Kriminalprävention"1, unter Mitwirkung Privater
Sicherheitsdienste
gewinnen
seit 1990 zunehmend an sicherheitspolitischer Bedeutung.
So hat
die Ständige Konferenz der Innenminister- und senatoren der Länder (IMK) am
02.02.1998 im Beschluss zum Tagesordnungspunkt "Verstärkung der
Kriminalitätsbekämpfung in Bund und Ländern/Partnerschaft für mehr Sicherheit
in unseren Städten und Gemeinden" ausgeführt, dass
"Kriminalprävention in enger Kooperation von allen staatlichen und
privaten Institutionen der Bevölkerung und insbesondere auf kommunaler Ebene
wahrzunehmen ist.
Der
Beschluss zeigt des weiteren die Bedeutung der Aufgabe für die Polizei sowie
die Möglichkeit der Beteiligung der Privaten Sicherheitsdienste wie folgt auf:
"Nur eine gut ausgebildete Polizei wird den ständig wachsenden
Anforderungen gerecht. Fach- und Sozialkompetenz, Streßbewältigung und
Konfliktfähigkeit sowie die weitgehende Eigenverantwortlichkeit prägen ihr
Berufsbild und fordern die Akzeptanz durch den Bürger. Gewerbliche
Bewachungsunternehmen können Polizeiarbeit nicht ersetzen, aber wirksam
unterstützen. Sie sind auf nicht hoheitliche Bereiche, soweit sie dafür
qualifiziert sind, zu beschränken.“.
Der
Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) erklärt in
seinem Organ DSD 4/2000, S. I "die vollinhaltliche Unterstützung dieser
Aussagen", macht jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, "dass der
Verband nicht in der Lage sei, in allen Gremien mitzuarbeiten". Er
"fordert daher nachhaltig seine Mitgliedsunternehmen auf, sich in den
kommunalen Räten zu engagieren". In der Ausgabe 2/2000, S. 8,
"Mitwirkung in kriminalpräventiven Räten" heißt es:" Die Arbeit
örtlicher kriminalpräventiver Räte könnte durch die Einbeziehung eines
Vertreters wirksam ergänzt werden. Der BDWS ist bereit, im Deutschen Forum für
Kriminalprävention mitzuwirken".
Stober
2 nimmt mit der ersten wissenschaftlichen Analyse "Der Beitrag
der Privaten Sicherheitsdienste in Präventionsgremien" Stellung zu dem
Verhältnis von politischen Zielvorstellungen und den Absichterklärungen des
BDWS einerseits sowie dem realen Sachstand andrerseits. Für Stober ist an den
weiteren Erklärungen von Politik und Regierung auffällig, dass die Privaten Sicherheitsdienste
nicht ausdrücklich als Mitwirkende in kriminalpräventiven Gremien genannt
werden.
Er
zitiert Beschlüsse der Bundesregierung und der IMK aus 1998 und 2000, in denen
es heißt, dass "Private Sicherheitsdienste ein möglicher Ordnungs- und
Sicherheitspartner seien, die außerhalb des hoheitlichen Bereichs einen
wirksamen Beitrag zur Kriminalprävention leisten könnten". Sein
bedenkenswertes Fazit lautet: "Die Privaten Sicherheitsdienste
"scheinen" somit ein fester Baustein dieser kriminalpräventiv
orientierten Sicherheitsinfrastruktur zu sein". (S.648) Um die
gewerbespezifischen Beiträge möglichst zutreffend darstellen zu können, wird
zwischen der Art der Kriminalprävention, die als Wesen des Sicherheitsgewerbes
auf der Basis von Verträgen gewerblich operativ, und jener, die in Form einer
ehrenamtlichen Mitwirkung in kriminalpräventiven Gremien erfolgt,
unterschieden.
Der
Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) nennt in seinem
Organ
DSD 2/2001 140 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 2500 Wach- und
Sicherheitsunternehmen.
Zur Zahl der Beschäftigten sind ca. 30 000 Aushilfskräfte hinzuzufügen. Die
Personalfluktuation ist aufgrund der durchschnittlich niedrigen Löhne
überdurchschnittlich hoch; gleichzeitig besteht ein erheblicher Mangel an
qualifiziertem Personal. 1400 (62 %) der genannten Arbeitgeber sind Klein- oder
Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500 000 DM. Auf diese ca.
2/3 aller Unternehmen entfallen nur 4 % des Jahresumsatzes der Branche in Höhe
von ca. 6 Mrd. DM. Die personale Leistungsfähigkeit wird in zunehmenden Maße
durch elektronische Sicherheitstechnik ergänzt. Das Leistungsbild der Privaten
Sicherheitsdienste wird von 3 Schwerpunkten in 3 Rechtsbereichen bestimmt:
ca. 85
% im privaten Auftrag und privatrechtlichen Hausrechtsbereich ohne öffentlichen
Zugang,
(z.B.
Werk- u. Objektschutz, Brandschutz, Geld- u. Wertdienste, Kerntechnische
Anlagen, Notruf und Serviceleitstellen, Alarmverfolgung, Geld- und Wertdienste
),
ca. 10
% im privat- und öffentlichrechtlichen Auftrag jedoch mit öffentlichem Zugang
(z.B. Messen, Kongresse, Veranstaltungen, ÖPNV, Anlagen der DB,
Einkaufszentren) sowie
ca. 5
% im staatlichen/kommunalen Auftrag in öffentlichen Räumen und Objekten (z.B.
Liegenschaften Bundeswehr/Polizei, Flughäfen, Verkehrsüberwachung,
Streifendienste).
Mit
der operativen Durchführung dieser Aufgaben werden 2 Ziele verfolgt. Erstens
die Vermeidung oder Minimierung von Schäden (z.B. durch Wasser/Feuer) am
Eigentum oder an sonstigen Rechten des Auftraggebers (safety) und zweitens,
durch diesen Schutz kriminogene Tatgelegenheiten zu reduzieren und Rechtsbrüche
zu verhüten, d. h. auch Kriminalprävention im engeren Sinne (security) zu
gewährleisten. Beide Aufgaben sind überwiegend nicht voneinander zu trennen und
werden als Mischtätigkeiten gleichzeitig wahrgenommen. "In dieser
klassischen Rolle der vorsorgenden und vorbeugenden Bewachung ist das
Sicherheitsgewerbe nicht nur ein unentbehrlicher Garant für Einzelpersonen,
Haushalte und Unternehmen".³
Dies
gilt auch und im besonderen Maße für die Geld- und Wertdienste. Ein aktuelles
Beispiel ergibt sich aus der Einführung des Euro. 80 Mitgliedsunternehmen des
Bundesverbandes Deutscher Geld- und Werttransportunternehmen (BDGW) werden mit
ca. 7500 Beschäftigten und über 2000 gepanzerten Spezialtransportern den
Transport, die Lagerung und die Bearbeitung der gewaltigen Mengen des Euro
sowie den Umtausch der DM gewährleisten. Im Beschluss des Arbeitskreises II der
IMK (AK II) vom 16. 8. 2000 wird ausdrücklich die Eigenverantwortlichkeit u. a.
der Werttransportunternehmen, eigene Sicherungsmaßnahmen zu treffen, betont.
Schnittstelle
und Vernetzung von Sicherungsmaßnahmen der Banken, der Polizei und der Privaten
Sicherheitsdienste werden durch einen Beschluss des AK II vom 6.4.2000
deutlich, in dem es heißt, dass "polizeiliche Maßnahmen die
Sicherheitskonzepte des Kreditgewerbes und des Handels durch lokale und
überregionale Präsenz- und Raumschutzkonzepte im öffentlichen Raum ergänzen
sollen. Dazu sind auch Kooperationen mit privaten Geld- und
Werttransportunternehmen erforderlich ".
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass die Privaten Sicherheitsdienste durch die Gesamtheit
der aufgezeigten Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zur staatlichen und
kommunalen Kriminalprävention erbringen. Dessen sicherheitspolitischer Wert
wird auch nicht dadurch gemindert, dass diese Sicherheitsdienstleistungen
gewerblich, d. h. gegen Entgelt erfolgen. Im Gegenteil - sie werden als Beitrag
zum Bruttosozialprodukt und durch die Schaffung einer beachtlichen Zahl von
Arbeitplätzen auch zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor.
Unter
kriminalpräventiven Gremien sollen hier alle formellen und informellen
Einrichtungen, Foren, Organe, Arbeitskreise auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene verstanden werden, die sich im Gegensatz zur o.a. gewerblich operativen
Kriminalprävention mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, teilweise
ehrenamtlich und gemeinnützig mit den konzeptionellen, inhaltlichen
Herausforderungen der Kriminalprävention befassen.
Mitwirkung auf der Bundesebene
könnte
auf dem Deutschen Präventionstag und in der "Stiftung Deutsches Forum für
Kriminalprävention (DFK)" erfolgen.
Organe
der Stiftung sind das Kuratorium, der Vorstand und der Stifterrat. Sowohl der
BDWS als auch die SECURITAS Deutschland haben ihre Mitwirkung als Zustifter im
Stifterrat des DFK erklärt. Der Stifterrat ist das Meinungsbildungsorgan der
Zustifter . Über dieses Organ ergibt sich für diese Repräsentanten der Privaten
Sicherheitsdienste die Möglichkeit, aber auch eine Verpflichtung, die Ziele des
DFK nicht nur finanziell, sondern vor allem auch konzeptionell mit eigenen
Inhalten und Initiativen zu unterstützen. Aus der Mitgliedschaft ergibt sich
für die Privaten Sicherheitsdienste aber vor allem die Chance, ihre formale
Position in der Kriminalprävention zu definieren und die öffentliche Akzeptanz
zu festigen.
Diese
Gelegenheit besteht auch für die inhaltliche Mitgestaltung und Teilnahme an den
jährlichen Deutschen Präventionstagen. Dort ist es jedoch in den vergangenen
Jahren dem Sicherheitsgewerbe trotz Teilnahme und finanzieller Unterstützung
nicht gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit mit nachhaltiger Wirkung zu
erzielen. Dies kann auch zukünftig nur erreicht werden, wenn das Gewerbe über
seine Organe seine Ziele strategisch konzeptionell aufarbeitet und in die Unternehmen
umsetzt.
besteht
in der Möglichkeit der Teilnahme in Landespräventionsräten oder vergleichbaren
Gremien in 10 Bundesländern. In einigen ist der BDWS durch seine Landesgruppen
vertreten. Der erste Landespräventionsrat wurde 1992 in Schleswig-Holstein
eingerichtet. Kein Geringerer als der heutige Präsident des BDWS, Wackerhagen,
hat, wie er in DSD 4/2000 S. 1 schreibt, "dort von Beginn an mitarbeiten
dürfen. Von daher kenne er die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen aus
eigener, langjähriger Erfahrung".
Die
Mitwirkung auf dieser Ebene durch Führungskräfte ist für das Sicherheitsgewerbe
von besonderer Bedeutung, weil die Polizeihoheit mit Ausnahme der
Bundespolizeien bei den Ländern liegt. In den Landespräventionsräten wird die
Sicherheitspolitik der Länder mitgestaltet.
Die
Möglichkeiten der Einflussnahme sind allerdings von dem Vorhandensein
konzeptioneller, im Verband abgestimmter Vorstellungen des Gewerbes zu
strategischen Fragen der Inneren Sicherheit abhängig. Erfahrungsgemäß werden
diese Möglichkeiten angesichts der komplexen Aufgabenstellung in den Gremien
durch das Gewerbe als gering eingestuft. Doch das Beispiel Mecklenburg-
Vorpommern zeigt, wie erfolgreich sich die über die gewerblichen Interessen hinaus
engagierte Mitarbeit eines Vorsitzenden einer Landesgruppe auswirken kann.
Umgekehrt
haben auch Bundesländer die Kooperation angeboten. In ganz besonderer Weise
gilt dies für das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Nach mehrfachem
Erfahrungsaustausch mit den Marktführern Raab Karcher Sicherheit und der
SECURITAS unter Teilnahme des BDWS fand am 23.0 4. 98 ein Symposium Innere
Sicherheit -Polizei, Ordnungsbehörden und Privates Sicherheitsgewerbe in Mainz
statt. Der Gastgeber, Innenminister Zuber 4, derzeit Vorsitzender
der IMK, sagte unter Bezugnahme auf den o.a. IMK- Beschluss vom Februar 98:
"Der Beschluss ist ein weiterer Meilenstein in der Grundsatzdiskussion zu
Fragen der Inneren Sicherheit. In diesen Prozess muss auch das Private
Sicherheitsgewerbe eingebunden werden".
Beispielhaft
waren auch die Veranstaltungen und das Positionspapier der SECURITAS Deutschland
zur Novellierung der Rechtsgrundlagen des Gewerbes. Ihre diesbezüglichen
Symposien in Mainz, Düsseldorf und Berlin mit Teilnehmern der Parlamente,
Ministerien, Polizei, Kommunen, Hochschulen und Verbände haben Verständnis und
Akzeptanz für das gesamte Gewerbe gefördert.
Die
Beispiele belegen die Erfolgsaussichten eines ernsthaften und kontinuierlichen
Dialogs. Bei der dringenden Empfehlung zur Intensivierung einer engagierten
Mitwirkung von Repräsentanten
der
Unternehmen in Gremien auf der Landesebene wird nicht verkannt, dass diesen
Personen unter Berücksichtigung des Zeit- und Kostenaufwandes sowie angesichts
des Wettbewerbs und dünner Führungsspitzen enge Grenzen gesetzt sind. Dennoch
müssten im Interesse der Glaubwürdigkeit des verkündeten Engagements innerhalb
des BDWS Lösungen gefunden werden.
ist
von zentraler Bedeutung. "Hier liegt der Schwerpunkt kriminalpräventiver
Gremienarbeit" Stober 5. Das Bundeskriminalamt erfasst im
"Infopool Prävention" die Zahl der Gremien; sie liegt z. Zt. bei
1667. Im krassen Gegensatz hierzu steht die Mitwirkung der Privaten
Sicherheitsdienste. Jäger 6, Polizei -Führungsakademie, über
Jahrzehnte beharrlicher und verdienstvoller Mahner der Intensivierung der
kommunalen Kriminalprävention in Deutschland, erklärte im November 1999,
anlässlich einer Tagung an der Hochschule Speyer, er habe keine Kenntnisse über
die Einbindung von Privaten Sicherheitsdiensten. Diese Aussage wird
grundsätzlich durch die Umfrage und Analyse der Forschungsstelle
Sicherheitsgewerbe an der Universität Hamburg bestätigt. Im Verhältnis zur
Vielzahl der kommunalen Gremien sind die Privaten Sicherheitsdienste deutlich
unterrepräsentiert (1667/ ca. 50); davon sind in Mecklenburg- Vorpommern 13 der
17 BDWS - Unternehmen beteiligt!
Dieses
negative Ergebnis darf unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen
Zielsetzung einer gesamtgesellschaftlichen Mitwirkung nicht einfach hingenommen
werden. Es ist vielmehr nach den Ursachen und den Möglichkeiten ihrer Behebung
zu fragen. Mögliche Ursachen können hier nur stichwortartig genannt werden; sie
bedürfen der wissenschaftlichen Analyse.
Genannte
Ursachen:
-
fehlende politische Eindeutigkeit (Mitwirkung wird als "möglich"
angesehen)
-
Rechtsbedenken (Gefährdung Gewaltmonopol, Distanzverlust, Datenschutz)
-
nicht erkennbare Identifikation mit dem Rechtsgut Sicherheit (nicht nur
Wirtschaftsgut)
-
Besorgnis der einseitigen wirtschaftlichen Orientierung ("Was bringt uns
das?")
-
Vorbehalte der Kommunen ( Aufgaben- und Verantwortungsverlagerung Land/Kommune
)
-
berufsständische Vorbehalte von Polizei und Sozial-/Ordnungs- Diensten der
Kommunen
-
fehlende oder falsche Information über Leistungsfähigkeit und -willigkeit der
Sicherheitsge- werbe
-
fehlende Koordination und Selektion der Sicherheitsunternehmen in einer Kommune
-
Eignung der Präventionsprojekte
-
Vermutung einer unzureichenden Kompetenz
-
geringe Kontinuität der Mitwirkung von Führungskräften (Arbeitsdruck. Kosten,
Fluktuation)
- Vorrang
der gewerblichen Vertragserfüllung.
Auf
die Sonderformen der Kooperationsvereinbarungen Privater Sicherheitsdienste mit
der Polizei u. a. in Frankfurt, Düsseldorf und Wiesbaden konnte hier nicht
eingegangen werden. Ihre Effizienz wird als noch zu gering bewertet. Die o. a.
Ursachen treffen grundsätzlich auch hier zu.
Die
gesamte Kriminalprävention dient ausschließlich den Zielen, Rechtsbrüche zu
verhüten, die Innere Sicherheit zu stärken, das subjektive Sicherheitsempfinden
der Bürger zu objektivieren und den inneren Frieden in den Kommunen zu fördern.
Dies ist die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, die sich aus dem Sinn und
dem Auftrag der Verfassung ergibt.
Angesichts
der aufgezeigten personalen und sicherheitstechnischen Leistungsfähigkeit des Sicherheitsgewerbes,
sowie der bedeutenden, in der gewerblich operativen Kriminalprävention erbrachten
Sicherheitsdienstleistungen, ist die Mitwirkung der Privaten Sicherheitsdienste
auch in den kommunalen kriminalpräventiven Gremien unverzichtbar notwendig.
Wenn
das Sicherheitsgewerbe seine zustimmenden Erklärungen zu den
sicherheitspolitischen Mitwirkungsofferten ernstnimmt, dann hat es gegenüber
der Gesellschaft eine Bringschuld. Diese besteht auch und vor allem darin, die
sicherheitspolitische "Bedingung", eine aufgabenadäquate
Qualifikation der Unternehmer und Beschäftigten, zu erfüllen.
Es
gibt aber ebenso die Verpflichtung für Polizei und Kommunen, Vorbehalte unter
Wahrung von Rechtspositionen auszuräumen, Ursachen gemeinsam aufzuarbeiten und
das Sicherheitsgewerbe auf dem Weg zur verstärkten Mitwirkung in
kriminalpräventiven Gremien zu unterstützen.
Literatur:
1) E. Kube, Vereint gegen Kriminalität,
Lübeck 1996
2)
R.
Stober, Der Beitrag des Sicherheitsgewerbes in
Präventionsgremien,
Forum Deutsche Hochschule Speyer, Neue Polizeikonzepte, 1999
3) R. Pitschas, Polizei und
Sicherheitsgewerbe Kriminalstatistik 3/1999,
S 78 ff.,
4) W. Zuber, Ministerium des Inneren und
für Sport Rheinland-Pfalz, Innere Sicherheit- Polizei, Ordnungsbehörden und
Privates Sicherheitsgewerbe, Mainz 1998
5) R. Stober, a.a. O.
6) J. Jäger, Kommunale Kriminalprävention
in Deutschland, Deutsche Hochschule
Speyer, a.a.O.
Horst
Schult
Ltd.
Polizeidirektor a. D.
Berater
SECURITAS Deutschland Holding GmbH
Düsseldorf