Bericht
über die Beratungen und Thesen des 25. Deutschen Jugendgerichtstages –
Arbeitskreis Prävention
Thomas Trenczek
Kriminalprävention ist ein Begriff mit Hochkonjunktur. Seit Anfang der 90er Jahre hat auch die DVJJ das Thema auf die agenda der Deutschen oder regionaler Jugendgerichtstage gesetzt (vgl. z.B. Trenczek/Pfeiffer – Hrsg. - Kommunale Kriminalprävention. Paradigmenwechsel und Wiederentdeckung alter Weisheiten, Bonn 1996). Schon damals geschah dies nicht unter Jubelschreien, sondern es war mit kritischen Fragen verbunden. Dennoch herrschte allenthalben Aufbruchsstimmung. Prävention und damit verbunden Kooperation zwischen den verschiedenen Instanzen und Berufsgruppen, ....die DVJJ gründet ja geradezu auf dieser Idee.
Mittlerweile ist die Entwicklung weiter fortgeschritten, ja man kann sagen, fast über uns hinweg gerannt. Es ist an der Zeit, eine kritische Zwischenbilanz zu ziehen. Und nach meinem ersten Eindruck sieht diese nicht nur positiv aus.
Kriminalpräventive Initiativen zielen konzeptionell oder faktisch ganz überwiegend auf junge Menschen ab. Die weitaus meisten der Präventionsprogramme sind auf Jugendliche gerichtet, wahrlich nicht das größte Kriminalitätsproblem, das wir in Deutschland haben.
„Prävention“ hat gerade auch in der Jugendhilfe eine Eigendynamik entwickelt, ohne dass der Praxis der Jugendhilfe eigentlich immer klar wäre, was damit gemeint ist. Vergessen wird häufig, dass die Jugendhilfe einem eigenen, jugendhilfespezifischen Präventionsbegriff verpflichtet ist und keiner ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Legitimation bedarf. Ergänzt man den Begriff „Prävention“ um das spannende Wort ”Kriminal-” zieht es noch mehr Aufmerksamkeit auf sich und verspricht eine nahezu sichere Finanzierung geplanter und bislang unter einer anderen Überschrift nicht finanzierter Vorhaben. Da kann es nicht ausbleiben, dass in Anträgen und Konzeptpapieren übertrieben und dramatisiert wird. Man bietet sich an als Wundermittel für Probleme, die - sollten sie nicht bestehen - auf die Schnelle konstruiert werden: eine „explosionsartig steigende“, „beängstigende“ Kinder- und Jugendkriminalität, „immer jünger werdende Täter“, usw., usf.. Kriminalprävention wird so zum Zaubermittel für die Lösung (konstatierter oder konstruierter) gesellschaftlicher Schwierigkeiten gemacht. Freilich ist die Enttäuschung dann groß, wenn sich die Erfolge so nicht einstellen. Schnell macht sich dann Resignation oder der Ruf nach Strafverschärfung breit.
Trotz der Vielzahl von Programmen, Projekten, Veröffentlichungen, Veranstaltungen etc. müssen wir feststellen, dass wir letztlich relativ wenig über „die“ Kriminalprävention wissen. Ungeachtet der verdienstvollen Dokumentationen einer Reihe interessanter Arbeitsansätze zur Kriminalprävention am Deutschen Jugendinstitut (z.B. DJI-Arbeitstelle Kinder- und jugendkriminalprävention, Literaturdokumentation; München 1998) fehlt es immer noch an (methodisch schwierigen empirischen) Untersuchungen zur Wirksamkeit und Reichweite kriminalpräventiver Programme. Nicht einmal zuverlässigen, ergebnis-offene, kritische (Prozeß-)Evaluationen der „Projekte“ liegen in der Regel vor (vgl. Breternitz/Trenczek: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen...; DVJJ-Journal 2001, 54ff.). Es gab also Anlaß genug, auf dem 25. Dt. JGT über Inhalt und Grenzen der Kriminalprävention nachzudenken. Als Leiter des AK Prävention erlaubte sich der Verfasser freilich, die bisher betretenen Pfade zu verlassen und durch ein Gedankenspiel die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu einer kritischen Mitarbeit zu bewegen.[1]
In den letztem 15-20 Jahren haben spieltheoretische Überlegungen in den Sozialwissenschaften einen breiteren Raum einnehmen können. Sie basieren weitgehend auf rationalen, mathematischen Modellrechnungen. Von einem Nullsummenspiel haben die meisten schon einmal gehört und der Begriff des Insiderwissens ist auch nicht fremd. Vielleicht hilft ein solcher Blick, Kriminalprävention als substantielles Spiel zu begreifen, in dem die einzelnen Institutionen und Dienste bestimmte Rollen einnehmen und Regeln unterworfen sind. So geht z.B. die Spieltheorie davon aus, dass bei unendlicher Wiederholung eines Spiels eine Kooperationsstabilisierung zu erwarten ist. Für das spieltheoretische Denken ist v.a. die Frage wesentlich, ob es eine Strategie gibt, die einen Gewinn garantieren kann. Und wenn nicht, wie die Verluste gering gehalten werden können.
Freilich war und ist ein Arbeitskreis mit so vielen Teilnehmern wie auf dem 25. Deutschen Jugendgerichtstag nicht geeignet, komplexe akademisch-theoretische Spielzüge zu entwickeln, weshalb man sich darauf beschränkte, die Mannschaftsaufstellung und die Taktik des Spiels zu besprechen.
In der teilnehmenden Mannschaft waren 46 Spielerinnen und Spieler aller Berufsgruppen vertreten, womit alle Positionen mindestens doppelt besetzt waren. Bevor mit dem Spiel begonnen werden konnte, stellten sich einige grundlegenden Fragen:
· Welches Spiel wird überhaupt gespielt? Geht es ums Gewinnen? Oder handelt es sich um ein Kooperationsspiel ohne Verlierer?
· Welche Regeln gelten bzw. wer legt diese fest? Wer ist der Schiedsrichter? Kann es sein, dass hier manche Mannschaften ihre Regeln den anderen überstülpen?
· Wer spielt mit? Dürfen Personen unter 18 Jahren nur zuschauen? Kann es sein, dass Prävention von den Jugendmannschaften teilweise als Abwehrmechanismus der Profis angesehen wird und sie gegen die Einvernehmlichkeit der Erwachsenenwelt gelegentlich anstürmen müssen?
· Welche Positionen/Rollen nehmen die Spieler ein? Wer verteidigt, wer greift an und gibt es einen Mannschaftskapitän? Kann es sein, dass einige Mannschaftsteile nur selber gut aussehen wollen, den Doppelpass scheuen und nicht zusammenspielen?
· Wo ist das Spielfeld? Wo sind die Aus-Grenzen? Kann es sein, dass die Seitenmarkierungen immer undeutlicher werden und – im Eifer des Gefechts - mit der Ignoranz und Macht des Pragmatismus immer wieder überschritten werden?
· Wie lange wird gespielt? Geht es hier um ein, dem Blitzschach vergleichbares Spiel oder um einen Marathonlauf?
· Wer ist der Coach, der Trainer? Wer ist für die Spiel-Analyse zuständig?
· Wer schießt über Grenzen und Ziel hinaus? Und kann der Ball noch flach gehalten werden?
Schon kurz nachdem diese Fragen gestellt wurden, stand es durch 4 überzeugende Einzelleistungen schnell 4:0. Waren das 1:0 durch den Ltd. Kriminaldirektor Hans-Jürgen Wieben, SV Lüneburg, der die Grundlagen des kriminalpräventiven Wirkens v.a. im sozialen Nahraum darstellte, ebenso geplant wie das 2:0 durch Dr. Benedikt Sturzenhecker vom Sportclub LJA Westfalen Lippe („Jugendarbeit ist keine Kriminalprävention“) sowie das 3:0 durch Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D., von Schleswig Kiel 05 („Kriminalprävention als Sicherung des Zusammenlebens und Kampf gegen die Unordnung“), wurde das 4:0 nach der Halbzeit durch eine zusammenfassende Präsentation der „Leitlinien wirkungsorientierter Kriminalprävention“ durch die ehemalige Assistenztrainerin, cand. iur. Susanne Fasholz erzielt, die von den Sportfreunden Uni Marburg und ihrem Trainer Prof. Dr. Dieter Rössner ablösefrei in das Team aufgenommen und sofort in die Außenverteidigung eingesetzt werden konnte. Insgesamt ergab sich über die gesamte Spielzeit trotz anfänglich festgestellter, höchst unterschiedlicher Perspektiven und Ausgangslagen ein sehr interessanter, äußerst konstruktiver Spielverlauf, dessen vom Konsens getragene Ergebnisse in dem nachfolgenden Spielbericht zusammen gefaßt werden können.
Arbeitskreis
III-1: Prävention
„Besser
ist es, den Verbrechen vorzubeugen als sie zu bestrafen. ... Aber die bis jetzt
angewandten Mittel sind meistens falsch und dem Ziel zuwider.“ Cesare Bonesana Beccaria, 1764
Der Begriff Kriminalprävention hat gerade auch in der Fach-
und öffentlichen Diskussion eine Eigendynamik entwickelt, ohne dass immer klar
wäre, was damit gemeint ist. In Diskussion und Praxis werden eine Reihe von
(Vor-)Verständnissen verwendet, die nicht immer das Gleiche meinen. Der Begriff
Prävention ist unklar, vage und birgt die Gefahr der Totalität in sich.
Kriminalprävention muss unterschieden werden von der
allgemeinen sozial-kulturellen Jugendarbeit; diese bedarf keiner
ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Legitimation. Originäre Jugendhilfeaufgaben
sind als solche durchzuführen. Die Jugend hat einen Anspruch auf Förderung,
Unterstützung und Entwicklung (§ 1 SGB VIII). Dies kann – wie alles Positive –
auch kriminalitätsverhütende Wirkungen haben, weder ergibt noch erschöpft sich
hierin ihr Zweck.
Jenseits dieses allgemeinen, jugendhilferechtlichen
Auftrages legitimiert sich Kriminalprävention rechtsstaatlich wie auch aus
Gründen des Sozialstaates im Hinblick auf die wenig effektive und letztlich
teurere repressive Sanktionierung, ohne dass damit schon Eingriffe in die
Rechtsposition von Bürgerinnen und Bürgern legitimiert wären. Ein verstärktes
Augenmerk ist insbesondere auf präventive Maßnahmen, wie elektronische
Wegfahrsperren, Beleuchtungsanlagen, Fahrradsicherungen, etc. zu richten, die
heute sowohl technisch wie rechtsstaatlich unproblematisch sind.
Kriminalpräventive Programme dürfen aber weder konzeptionell
noch faktisch vorwiegend auf junge Menschen ausgerichtet sein. Kritisiert
werden muss, dass sich in vielen sogenannten Kriminalitätspräventionsprogrammen
der Fokus auf eine als problematisch angesehene Jugend verschoben hat („Vorsicht,
Jugend!“) und nicht auf die problematischen Bedingungen ihres Aufwachsens. Der
Blick auf die Jugend vernachlässigt die wirklich problematischen
Kriminalitätsfelder sowie die „Kriminalität der Braven“. Offensichtlich scheint
die definitorische Grenze zwischen Normalität und Abweichung brüchig zu sein.
Dies muss auch für die Jugend gelten.
Kriminalpräventive Programme dürfen sich nicht als
Wundermittel anpreisen und die Illusion nähren, Kriminalität (der
Jugendlichen) sei „abschaffbar“. Ebenso
ist es zu kritisieren, dass viele der sogenannten Präventionsprojekte die
Probleme (z. B. in Konzeptionen und Förderungsanträgen) erst schreibend
dramatisieren, um sich als Lösung anzudienen. Da kann es nicht ausbleiben, dass
sich die Enttäuschung schnell einstellt, wenn die versprochenen Erfolge
ausbleiben und daraufhin der Ruf nach Strafverschärfung lauter wird
(repressiver Rückschlag).
Die schlimmste Präventionsfalle ist schließlich, wenn in
einer naiven Präventionseuphorie und einer zunehmenden Sicherheitshysterie die
Grenzen des rechtsstaatlich Zulässigen überschritten werden. Das, was vor
einigen Jahren unter strafrechtlicher Perspektive noch undenkbar, weil
unverhältnismäßig war, wird heute teilweise unter Präventionsaspekten für zulässig
erachtet (z. B. verdachtsunabhängige Kontrollen, weiträumige dauerhafte
Videoüberwachung, „pränatale Kriminalitätsdiagnostik“).
Mittlerweile wurden von der DVJJ und der Arbeitsstelle für
Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am Deutschen Jugendinstitut eine
Reihe interessanter Arbeitsansätze dokumentiert. Während auch an diskursiven
Verlautbarungen zur Kriminalprävention kein Mangel herrscht, fehlt es immer
noch an (methodisch schwierigen) empirischen Untersuchungen zur Wirksamkeit und
Reichweite kriminalpräventiver Programme. Nicht einmal zuverlässige,
ergebnis-offene, kritische (Prozess-)Evaluationen der Projekte liegen in der
Regel vor.
Kriminalpräventive Programme bedürfen einer langfristigen
Perspektive. Es geht nicht um die kurzfristige Eindämmung von
(Jugend-)Kriminalität, sondern um eine kontinuierliche, sozialpolitische Verbesserung
der Lebensverhältnisse, insbesondere im sozialen Nahraum. Hierzu müssen im
Rahmen der Umsetzung kriminalpräventiver Konzepte einige wesentliche Bedingungen
eingehalten werden.
·
In dem Prozess der Kriminalprävention
sind Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte zu wahren, für die Betroffenen sind
Zugangschancen zu eröffnen und angemessene Beteiligungsformen zu finden.
·
Vertrauens- und Datenschutz ist kein
lästiges Hindernis, sondern notwendige Arbeitsgrundlage einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit im Rahmen der Institutionen übergreifenden und interdisziplinären
Kooperation.
·
Bei dieser Kooperation sind die
Aufgaben, Rollen und Kompetenzen der Beteiligten eindeutig festzulegen,
gesetzliche Grenzen einzuhalten sowie transparent und für die betroffenen
Zielgruppen verständlich offen zu legen.
·
Erforderlich sind klare
Informationsstrukturen, die insbesondere eine differenzierende Politikberatung
und eine koordinierte Medienarbeit aller am Prozess der Kriminalprävention
beteiligten Institutionen (z. B. Schulungskonzept für Journalisten,
kontinuierliche und sachgerechte Hintergrundinformation) einschließen.
Die in dem Arbeitskreis widergespiegelten Erfahrungen haben
deutlich gemacht, dass nachfolgende (nicht neu erfundene) Eckpunkte
kriminalpräventiven Handelns zu beachten sind.
Eckpunkte
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für planvoll spezifische Programme
zur Kriminalitätskontrolle und Kriminalprävention |
für die Einrichtung kommunaler
Präventionsgremien/-räte |
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·
Handeln nur auf Grundlage gemeinsam
erarbeiteter Qualitätsstandards |
·
demokratische Legitimation
kriminalpräventiver Gremien/Räte -
Mandatierung durch die Vertretungskörperschaft -
Bürger- und Betroffenenbeteiligung -
Transparenz und Rechenschaftspflicht |
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·
sorgfältige und differenzierte
Regionalanalyse ·
klare Zielbestimmung -
soziale Integration -
Vermeidung von Stigmatisierung |
·
klare Aufgabenbeschreibung und –begrenzung
|
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·
Zielgruppenklärung und -orientierung |
·
kontinuierliche Arbeit |
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·
Ernstnehmen des jeweiligen
(gesetzlichen) Handlungsauftrags der Beteiligten (insbesondere klare
Unterscheidung von Jugendhilfeaufgaben und kriminalpräventiven Programmen) ·
Prozessevaluation und Effektivitätskontrolle |
|
Der Arbeitskreis diskutierte intensiv den Vorschlag, das Legalitätsprinzip
im Hinblick auf die Jugendbeauftragten der Polizei (soweit sie nicht mit
Ermittlungsaufgaben betraut sind) zu lockern. Trotz einiger dafür sprechender
Argumente, insbesondere im Hinblick auf eine zeitlich begrenzte Entpflichtung
zur Anzeigeerstattung, hat dies der Arbeitskreis nahezu einhellig abgelehnt,
insbesondere im Hinblick auf die notwendige Rollenklarheit.
An dem Arbeitskreis nahmen Vertreterinnen und Vertreter aller am Strafverfahren beteiligten Berufsgruppen, insbesondere von Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Sozialen Diensten, teil. Ungeachtet unterschiedlicher Ausgangslagen und Perspektiven wurde in der sehr intensiven und konstruktiven Diskussion das oben beschriebene gemeinsame Verständnis von Kriminalprävention und den davon zu unterscheidenden Aufgaben und Programmen deutlich.
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Im Hinblick auf die von vielen beklagte Tabellenführung des Polizeisportvereins sei ein weiterer Hinweis erlaubt. Von vielen Mitspielern wurde auch in dem auf dem Jugendgerichtstag ausgetragenen Spiel gefragt, warum die Polizei beim Präventionspiel immer schon da sein müsse, wenn andere Mitspieler noch nicht angekommen oder gar gestartet seien. Es handele sich doch nicht um ein Wettrennen, sondern um ein Gemeinschaftsspiel. Deshalb ist es wichtig zu vermerken, dass die Rolle des Igels, der dem Hasen zeige, wie blöd dieser sei, von den anwesenden Spielern des Polizei SV abgelehnt wurde. Sie verstünden sich selbst nicht als Solist oder Antreiber, sondern als durchaus in die zweite Reihe rückende Teamspieler. Dies müsse allerdings noch vielen in der Vereinsführung sowie den zahlreichen Neuzugängen und den bislang in anderen Sportarten spielenden PSVlern noch nahegebracht werden.
Die hier zusammengefassten Ergebnisse der Spielanalyse sind natürlich nicht neu, müssen aber offensichtlich immer wieder neu vermittelt und trainiert werden. Manchmal hilft allerdings auch ein Blick in die von Ralf Rangnick, Volker Finke und Ewald Lienen herausgegebene Festschrift zur Erinnerung an Sepp Herberger „Prävention und die Kunst des Fußballspiels“. Dort findet man die folgenden, gerade im Hinblick auf das Präventionsspiel einzuhaltenen Grundregeln:
1. Ein Spiel dauert meist länger als 90 Minuten
2. Wir müssen uns die Chancen spielend erkämpfen.
3. Wir dürfen nicht immer nur durch die Mitte kommen; neue Vorstöße sind von außen hereinzubringen
4. und im Übrigen ist der Ball flach zu halten.
Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A. lehrt u.a. Straf- und Jugendrecht an der FH Jena/FB Sozialwesen und leitete den AK Prävention auf dem 25. Dt. Jugendgerichtstag
[1] An dieser Stelle sei Josef Niehaus, Jugendring Dortmund, gedankt, der mich mit seinen spielerischen Assoziationen bestärkt hat, die Verknüpfung von Spiel und Ernst im Hinblick auf das Thema Kriminalprävention zu wagen.