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Viel erreicht und dennoch nicht am Ziel
Aktuelle Entwicklungen bei der Prävention von häuslicher Gewalt in Deutschland
Renate Schwarz-Saage
Häusliche Gewalt insbesondere als Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland seit Mitte der 1970er-Jahre zum Gegenstand polizeilicher und justizieller Maß- nahmen sowie vielfältiger Schutz- und Hilfsangebote geworden. Sexual- und Körperverletzungsdelikte, Nötigungen, Beleidigungen und andere Gewaltformen im häuslichen Kontext nicht mehr als „Familienstreitigkeiten“ herunterzuspielen, wird immer mehr zum gesellschaftlichen Konsens. Dementsprechend steigt die Anzeigebereitschaft Betroffener und die Prävalenz der Delikte ist nach wie vor hoch. Internationale Abkommen sowie eine Reihe von zivil-, polizei- und strafrechtlichen Regelungen sowie Opferschutzmaßnahmen haben die Präventions- und Interventionsmöglichkeiten zum Schutz von Betroffenen von häuslicher Gewalt in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches verbessert. Nachfolgender Überblick geht auf die bisherigen Entwicklungen ein und stellt – ausgehend von der 2018 in Deutschland in Kraft getretenen wegweisenden Istanbul-Konvention – die aktuellen Schwerpunkte von Bund und Ländern bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt vor und benennt darüber hinausgehende Erfordernisse und Bedarf.
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