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ALKOHOLPRÄVENTION
Die Überprüfung der Alkoholabgabe an Minderjährige durch Testkäufe
Auswirkungen von Kontrollen auf die Verkaufspraxis in der Region Hannover

Thorsten Massinger

Um die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke für Minderjährige einzuschränken, bedarf es einer Regulierung der Abgabepraxis im Handel, in der Gastronomie sowie an Tankstellen und Kiosken. Zur Überprüfung dieser Praxis haben Polizei und Verwaltungsbehörden auf Forderungen nach einer Verstärkung des kontrollierend-ordnungsrechtlichen Jugendschutzes (Schlieckau, 2009, S. 8) reagiert.
Als erstes Bundesland führte Niedersachsen die sogenannten Alkoholtestkäufe ein. Hierbei werden Jugendliche durch die Behörden im Einzelhandel eingesetzt, um zu testen, ob ihnen alkoholische Getränke, die für sie nach § 9 Abs. 1 JuSchG nicht zugelassen sind, verkauft werden. Die Verantwortungsträger bewerten die Maßnahmen als Erfolg. Die Quoten jugendlicher Testkäufer, die Alkohol erhielten, obwohl dies laut Gesetz nicht zulässig war, sind landesweit kontinuierlich gesunken (Nds. Ministerium für Inneres und Sport, 2010). Inwieweit dies jedoch Auswirkungen auf die tatsächliche Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche hat, bleibt unklar.
Im Rahmen einer Studie (Massinger, 2012) wurden Auswirkungen der Alkoholtestkäufe auf die Kaufpraxis Jugendlicher sowie die Verkaufspraxis im Handel in der Region Hannover untersucht.


 Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.