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Mehr Flexibilität für Errichter von Gefahrenmeldeanlagen

Manuel Fritz-Lafrenz

Die „VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA)“ (VdS 3403) wurden im Herbst 2022 in neuer Fassung veröffentlicht. Die Hintergründe für die Überarbeitung sind vielfältig. So wurde das Feedback der Errichterunternehmen zur vorherigen Version aufgegriffen und berücksichtigt. Zusätzlich tritt amHorizont mit der DIN VDE V 0827-41/-42 eine nationale Vornorm in Erscheinung, deren Regelungen berücksichtigt wurden. Und zu guter Letzt wurde dem technischen Fortschritt Rechnung getragen. Die drei wichtigsten Neuerungen in den Richtlinien VdS 3403 werden nachfolgend kurz zusammengefasst.


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