forum kriminalprävention - 01/2018 Januar bis März
Istanbul-Konvention stärkt den Schutz von Frauen vor Gewalt
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten
Wolfgang Kahl
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind weltweit verbreitet und gehören auch in Europa zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 die Beitrittsurkunde zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (SEV 210) beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt und damit den Ratifikationsprozess dieser sogenannten Istanbul- Konvention abgeschlossen. Am 1. Februar 2018 ist die Konvention im Rahmen eines rechtlich bindenden Bundesgesetzes in Kraft getreten, was den Anlass bietet, wesentliche Inhalte der Konvention und ihre Umsetzungen in Deutschland darzustellen.1 Die besondere Bedeutung des Übereinkommens liegt darin, dass erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie des Schutzes der Opfer geregelt werden.
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