forum kriminalprävention - 02/2012 April / Mai / Juni

JUGENDHILFE
Anforderungen an eine sich wandelnde, modern aufgestellte Jugendhilfe

Peter Schäfer

Vergegenwärtigt man sich den gesellschaftlichen Auftrag der Jugendhilfe aus dem SGB VIII, so erscheint der in § 1 SGB VIII gesetzlich fixierte und weitreichende Auftrag der Jugendhilfe, wonach alle jungen Menschen ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit haben, bemerkenswert. Nach § 1 Abs. 3 SGB VIII soll Jugendhilfe insbesondere dazu beitragen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Es handelt sich somit um einen umfassenden gesellschaftspolitischen Auftrag. Die Bedeutung der Jugendhilfe erscheint immens und allumfassend, wenngleich sie öffentlich eher als Kostenfaktor und weniger als Investition in die Zukunft wahrgenommen und diskutiert wird. Gleichwohl ist sie ein fachlich höchst anspruchsvolles und komplexes Tätigkeitsfeld, dem eine gesellschaftlich höchst bedeutsame Aufgabe zukommt; sie ist der Bereich, in dem die Zukunftschancen der künftigen Generationen ganz wesentlich mitgeprägt werden, was wiederum auch volkswirtschaftliche und sozialpolitische Auswirkungen hat, worauf in diesem Beitrag jedoch nicht weiter eingegangen werden kann. Die Jugendhilfe hat aber auch eine Anwaltsfunktion für junge Menschen und deren Familien inne, was vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ebenfalls eine wichtige Aufgabe ist, denn die Interessenvertretung der älteren Altersgruppen wird allein durch die demographische Entwicklung gewichtiger sein. Es geht aber auch um fachliche und organisatorische Herausforderungen. Die klassischen Themen der Jugendhilfe, die Familienunterstützung, Förderung, Schutz, Erziehung, Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen, erhalten vor dem Hintergurnd eines immer stärker idfferenzierten Wissens und Bewusstseins sozialer Ungleichheit und sozialer Benachteiligung anwachsender Gruppen von Kindern und Jugendlichen (Stichwort Kinderarmut) und einer Neuakzentuierung des Bildungsthemas und neuer Bildungsstrategien eine immer größere Bedeutung. Hinzu kommen professionspolitische Entwicklungen in der Jugendhilfe, die ebenfalls zu einer Neujustierung Anlass geben.
Im Folgenden werden daher einige markante Entwicklungen der jüngeren Zeit kurz vorgestellt, die inhaltlich konzeptionelle strukturelle und organisatorische Anforderungen an die Jugendhilfe stellen.


Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.