forum kriminalprävention - 01/2012 Januar / Februar / März

KINDERSCHUTZ
Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Hintergrund - Struktur - Regelungen - Umsetzung

Reinhard Wiesner

Vor dem Hintergrund medial aufbereiteter Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung (I.) sah sich der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder veranlasst, die Rechtsgrundlagen für den Schutz von Kindern weiterzuentwickeln. Nachdem ein erster Anlauf in der letzten Legislaturperiode gescheitert war, ist noch vor Jahresende ein neues Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist (II.). Es enthält ein neues Gesetz (III.) zur Information und Kooperation im Kinderschutz (KKG), zahlreiche Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (IV.) - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII, sowie Änderungen in anderen Gesetzen (V.). Vor allem die Finanzierung Früher Hilfen bedarf zur Umsetzung noch weiterer Instrumente (VI.). Bei all den Aktivitäten des Gesetzgebers darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Rechtsgrundlagen ein wichtiger Baustein für einen besseren Kinderschutz sind, letztlich entscheidend aber die organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen vor Ort sind - in erster Linie die Personalausstattung in den Jugendämtern.


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