forum kriminalprävention - 01/2016 Januar - März 2016

Die Opferperspektive in der Kriminalprävention (Teil 2)

Rechtlicher Rahmen, praktische Ansätze und mediales Interesse

Rita Haverkamp

„Der Staat hat die Aufgabe, die Grundrechte potenzieller Opfer vor Verletzungen durch potenzielle Straftäter zu schützen.“ Mit diesem bekannten Zitat betont das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 2004, dass präventiver Opferschutz ein Verfassungsgebot ist. Im ersten Teil (forum kriminalprävention 4/2015) wurden Begrifflichkeiten definiert und diskutiert sowie empirische Befunde zum Hell- und Dunkelfeld vorgestellt. Der aktuelle zweite Teil knüpft in rechtlicher Hinsicht an die Regelwerke und Vorgaben supra- und internationaler Organisationen an, z. B. Vereinte Nationen, Europarat, Europäische Union, von denen wichtige Instrumente dargelegt und deren Wirkungen für die Gesetzgebung in Deutschland und aktuelle Reformvorhaben aufgezeigt werden. Neben der Bedeutung der Medien für den Opferschutz interessiert ebenfalls die Praxis der Opferhilfe in der Kriminalprävention am Beispiel des WEISSEN RINGS. Im Fazit geht es einerseits um die Grenzen des Opferschutzes und andererseits um Handlungsfelder für eine opferorientierte und evidenzbasierte Kriminalprävention.


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