forum kriminalprävention - 4/2015 Oktober-Dezember 2015

Die Opferperspektive in der Kriminalprävention (Teil 1)

Begriffsverständnis, Opfererfassung und Opfergefährdung

Rita Haverkamp

„Der Staat hat die Aufgabe, die Grundrechte potenzieller Opfer vor Verletzungen durch potenzielle Straftäter zu schützen.“ Mit diesem bekannten Zitat betont das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 2004, dass präventiver Opferschutz ein Verfassungsgebot ist. In jüngerer Zeit erlebt der präventive Opferschutz einen Aufschwung, dem nicht zuletzt der 18. Deutsche Präventionstag (DPT) 2013 unter dem Titel „Mehr Prävention – weniger Opfer“ mit dem Gutachten von Wiebke Steffen Rechnung getragen hat. Präventiver Opferschutz zeichnet sich durch unterschiedliche und vielfältige Maßnahmen aus. Diese Maßnahmen reichen von der technischen Prävention durch die Videoüberwachung öffentlicher Räume über Präventionsprogramme für Schulen bis hin zu ambulanten Therapieangeboten für Pädophile. Nach einer Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten „opferbezogene Kriminalprävention“ und „Opfer“ aus sozialwissenschaftlicher Sicht werden in diesem Heft (Teil 1) empirische Befunde zum Hell- und Dunkelfeld vorgestellt.


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