forum kriminalprävention - 04/2012 Oktober / November / Dezember

EXTREMISMUS UND PRÄVENTION
Die Prävention von Rechtsextremismus aus Perspektive des Landespräventionsrates Niedersachsen

Marc Coester

Seit der Gründung des Niedersächsischen Landespräventionsrates (LPR) 1995 mit Sitz im Justizministerium, der heute mit über 220 kommunalen Präventionsgremien eng vernetzt ist, häuften sich Anfragen aus den Kommunen zu Problemlagen im Zusammenhang mit rechtsextremen Erscheinungsformen. Eine 2001 eigens hierfür eingesetzte und interdisziplinär besetzte Kommission"Rechtsextremismus" klärte zunächst den Bedarf der Kommunen im Umgang mit den vielschichtigen Problemlagen. Mit der Gründung der "Clearingstelle Prävention von Rechtsextremismus" im Jahre 2004 konnte ein erster Ansatz von Beratungs-, Informationsmanagement und Netzwerkarbeit in Niedersachsen installiert werden. Die Clearingstelle fungierte hierbei als eine Anlauf- und Beratungsstelle, bei der sich vor allem Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Präventionsräte einschlägige Hilfe- und Unterstützungsangebote einholen konnten. Seit 2007 wurde dieser Vernetzungs- und Beratungsansatz zunächst durch die Installation des Arbeitsschwerpunkts "Prävention von Rechtsextremismus" beim LPR sowie mit Mitteln aus zwei Bundesprogrammen jetzt unter dem gemeinsamen Dach im Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" deutlich ausgebaut. Beim LPR wurde hierfür die Niedersächsische Landeskoordinierungsstelle eingerichtet. Aufgabe dieser ist die Betreuung und der Ausbau des landesweiten Beratungsnetzwerkes aus dessen Mitte bei Bedarf und für zielorientierte Interventionen ein fallbezogenes Beratungsteam zusammengestellt werden kann, das über die entsprechenden Kompetenzen verfügt und vor Ort aktiv wird.


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