forum kriminalprävention - 02/2014 April / Mai

RÜCKFALLPRÄVENTION Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung

Hans-Jörg Albrecht, Monika Becker & Jörg-Martin Jehle

Die Verhängung einer Kriminalstrafe ist die schärfste Form der Missbilligung, die eine Gesellschaft bestimmten Verhaltensweisen gegenüber zum Ausdruck bringt. Gleichzeitig werden mit der Strafe bestimmte Zwecke verbunden, deren wichtigster es ist, den Täter selbst wie auch andere Menschen davon abzuhalten, vergleichbare Taten zu begehen. Dieser Strafzweck hat seinen Niederschlag in verschiedenen Gesetzen gefunden. So formuliert zum Beispiel das Strafvollzugsgesetz des Bundes, das Ziel des Strafvollzuges sei es, den Verurteilten zu befähigen, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (§ 2 Strafvollzugsgesetz/Bund). In besonderem Maße gilt diese rückfallpräventive Ausrichtung für das Jugendstrafrecht, dessen Anwendung vor allem „erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken“ soll (§ 2 Jugendgerichtsgesetz). Ob dies gelingen kann, ob Strafen also eine spezialpräventive Wirkung haben, ist eine Frage, die Strafrechtswissenschaft wie Kriminalpolitik von jeher begleitet. Und anders als manche anderen Grundannahmen der Wirkung von Recht ist sie der erfahrungswissenschaftlichen Überprüfung zugänglich: Wir können messen, ob Verurteilte erneut gegen (Straf-)Gesetze verstoßen oder ob sie sich nach Ablauf der Vollstreckung ihrer Strafe „legal bewähren“, also nicht mehr rückfällig werden. Diese Einsicht hat das Bundesministerium der Justiz veranlasst, beim Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht) und bei der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Göttingen (Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle) eine bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote bzw. Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen in Auftrag zu geben. Im Folgenden werden einige besonders wichtige Ergebnisse präsentiert; vertiefte Informationen finden sich in der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

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